Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,
heute endete die Juni-Plenartagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Als schwarz-grüne Regierungskoalition haben wir in dieser Woche noch einmal dreizehn neue Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Wer also glaubt, wir befänden uns knappe zehn Monate vor der Landtagswahl bereits im Wahlkampfmodus, der irrt. Stattdessen setzen wir unsere erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fort und haben bis zur Wahl noch einiges vor!
Ein Beispiel hierfür ist Änderung der Landesbauordnung, die wir in dieser Woche auf den Weg gebracht haben. Mit ihr wollen wir weiteren Wohnraum im Bestand mobilisieren. Wie das gelingen soll, können Sie dem ersten der Newsletter-Beiträge entnehmen.
Zudem wollen wir das kommunale Haushaltsrecht flexibilisieren. Die finanziellen Spielräume unserer Städte und Gemeinden werden immer enger. Hier möchten wir als Land Abhilfe schaffen, indem wir Regelungen in der Gemeindehaushaltsordnung anpassen. Details hierzu können Sie ebenfalls dem Beitrag entnehmen.
Am heutigen Freitag haben wir uns im Landtag dann intensiv mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung beschäftigt – sowohl beim Gesetzentwurf zur Verfassungstreue unserer Beamtinnen und Beamten sowie bei den Vorhaben zur Steigerung der Resilienz unserer demokratischen Institutionen. Lesen Sie hierzu gerne mehr im entsprechenden Newsletterbeitrag.
Während diese Vorhaben alle in erster Lesung behandelt wurden, haben wir in dieser Woche bereits final über das neue Bestattungsgesetz beraten. Was sich von nun an konkret ändern wird, stellt der letzten Newsletterbeitrag in dieser Woche dar.
Sie sehen also – es mangelt nicht an Themen, ganz im Gegenteil. Ab morgen beginnt dann die Kieler Woche – traditionell eine Zeit, die durch viele öffentlichkeitswirksame Termine für uns als Landespolitik geprägt ist. Und kurz darauf beginnt die parlamentarische Sommerpause. Sie werden an dieser Stelle in den kommenden Wochen daher etwas weniger von uns lesen, aber seien Sie sich sicher – die Arbeit für unser Land und seine Menschen geht unvermindert weiter!
Ich wünsche Ihnen einen guten Sommer!
Ihr
Tobias Koch
Wohnungsbaupolitischer Sprecher Michel Deckmann |
Ein wichtiger Schritt zur erleichterten Schaffung bezahlbaren Wohnraumes
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„Schleswig-Holstein ist beliebt und seine Einwohnerzahl wächst stetig an. Das ist sehr gut so, erhöht aber auch den Bedarf an Wohnraum“, stellte der wohnungsbaupolitische Sprecher Michel Deckmann zu Beginn seiner Rede zur Änderung der Landesbauordnung fest. Ein bestehendes Problem sei, dass die Kosten für die Schaffung von neuem Wohnraum, ob als Neubau oder im Bestand, zu hoch sind. „Neubau ist heutzutage fast nur noch möglich, wenn er gefördert wird. Das ist kein gutes Zeichen“, so Deckmann.
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Finanzpolitischer Sprecher Ole Plambeck |
Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für kommunale Investitionen
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Die finanzielle Lage vieler Städte, Gemeinden und Kreise bleibt angespannt. Eine schwache wirtschaftliche Entwicklung und hohe Investitionsbedarfe stellen die Kommunen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig müssen Kommunen weiterhin ihre zentralen Aufgaben erfüllen und dazu gehören die Sanierung von Schulen, der Erhalt von Krankenhäusern sowie die Modernisierung von Feuerwehrhäusern und Straßen. Vor diesem Hintergrund hat der Schleswig-Holsteinische Landtag erstmals über den Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts beraten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Kommunen mehr Handlungsspielräume für notwendige Investitionen zu eröffnen und gleichzeitig bürokratische Hürden abzubauen.
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Parlamentarische Geschäftsführerin und polizeipolitische Sprecherin Birte Glißmann |
Demokratie schützen und stärken: für mehr Verfassungstreue und Resilienz
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In zwei Beratungen hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag heute mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung befasst. Gleich am Morgen ging es dabei um den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue. Hierzu sprach für die CDU-Fraktion Birte Glißmann. Sie stellte zunächst fest, dass der Anstieg extremistischer Bestrebungen in allen Phänomenbereichen, wie es aus dem Verfassungsschutzbericht hervorgeht, ein deutliches Warnsignal ist. Sie stellt fest: „Im Kampf gegen Extremisten und zum besseren Schutz unserer Demokratie müssen wir Informationen, die wir als Land haben, besser nutzen.“ Deshalb setzt sich die CDU-Fraktion für eine verbindliche Verfassungsschutzabfrage bei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst ein. Die Treue zur Verfassung sei „keine Nebensache – sie ist die zentrale Pflicht unserer Beamtinnen und Beamten“. Wer den Staat repräsentiere und hoheitliche Aufgaben wahrnehme, müsse fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
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Sozialpolitische Sprecherin Dagmar Hildebrand |
Schleswig-Holstein schafft neue Art der Bestattung
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Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in erster Lesung über eine Änderung des Bestattungsgesetzes beraten. Ziel ist es, neben der Erd- und Feuerbestattung eine dritte Bestattungsart dauerhaft im Landesrecht zu verankern – die sogenannte Reerdigung. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der beschleunigten Verwesung in einem geschlossenen Behältnis mit anschließender Beisetzung der menschlichen Überreste auf einem Friedhof. Grundlage für die Gesetzesänderung sind die Erfahrungen aus einem bundesweit einzigartigen Pilotprojekt, das Schleswig-Holstein bereits im Jahr 2022 ermöglicht hatte.
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