Demokratie schützen und stärken: für mehr Verfassungstreue und Resilienz
In zwei Beratungen hat sich der Schleswig-Holsteinische Landtag heute mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung befasst. Gleich am Morgen ging es dabei um den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfassungstreue. Hierzu sprach für die CDU-Fraktion Birte Glißmann. Sie stellte zunächst fest, dass der Anstieg extremistischer Bestrebungen in allen Phänomenbereichen, wie es aus dem Verfassungsschutzbericht hervorgeht, ein deutliches Warnsignal ist.
Sie stellt fest: „Im Kampf gegen Extremisten und zum besseren Schutz unserer Demokratie müssen wir Informationen, die wir als Land haben, besser nutzen.“ Deshalb setzt sich die CDU-Fraktion für eine verbindliche Verfassungsschutzabfrage bei ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst ein. Die Treue zur Verfassung sei „keine Nebensache – sie ist die zentrale Pflicht unserer Beamtinnen und Beamten“. Wer den Staat repräsentiere und hoheitliche Aufgaben wahrnehme, müsse fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
Zugleich machte Glißmann deutlich, dass es dabei nicht um die Einschränkung legitimer Kritik gehe. „Kritik und Protest, auch gegenüber dem Dienstherrn, bleiben ausdrücklich erlaubt“, erklärte sie. Die Grenze sei jedoch dort erreicht, wo verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt oder aktiv gefördert würden.
Besonders wichtig sei ihr, dass die Regelungen für den gesamten öffentlichen Dienst gelten. Weder Rechtsextremisten in der Steuerverwaltung noch Islamisten an Schulen oder Linksextremisten in der Justiz dürften toleriert werden. Zudem warb sie dafür, die Rechtsprechung im Bereich des juristischen Vorbereitungsdienstes genau zu beobachten. Die Vorstellung, dass Personen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen, im Staatsdienst ausgebildet werden, empfinde sie als „ziemlich unerträglich“.
Auch die justizpolitische Sprecherin Marion Schiefer stellte den Schutz demokratischer Strukturen in den Mittelpunkt ihrer Rede am Nachmittag, als der Landtag über drei konkrete Vorhaben zur Stärkung der Resilienz beriet.
Schiefer erinnerte zunächst daran, dass der Landtag bereits im vergangenen Jahr fraktionsübergreifend beschlossen habe, „den Rechtsstaat und die demokratischen Institutionen gegen Extremismus“ zu stärken. In einem gemeinsamen Arbeitsprozess hätten die Fraktionen anschließend überprüft, wie widerstandsfähig die parlamentarischen Verfahren und das Landesverfassungsgericht gegenüber möglichen Blockaden seien.
Dabei habe man, so Schiefer, aus Erfahrungen anderer Bundesländer gelernt. Dort hätten politische Kräfte ihre Rechte nicht genutzt, um politische Inhalte voranzubringen, sondern um Verfahren zu blockieren und Institutionen handlungsunfähig zu machen. Anschließend werde dann „der angeblich handlungsunfähige Staat verhöhnt“.
Deshalb sei es notwendig, Vorsorge zu treffen. „Wer Verfahrensregeln ändern möchte, braucht dafür Verbündete, eine Mehrheit“, betonte Schiefer. Es dürfe nicht sein, dass politische Minderheiten demokratische Institutionen blockieren und lahmlegen könnten. Die vorgeschlagenen Änderungen dienten deshalb nicht dem Umgang mit einer bestimmten Partei, sondern dem Schutz parlamentarischer Arbeit vor jeder Form von Blockade – unabhängig davon, von wem sie ausgehe.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören mehr Rechtssicherheit bei zentralen parlamentarischen Verfahren, die stärkere verfassungsrechtliche Absicherung des Richterwahlausschusses und des Landesverfassungsgerichts sowie zusätzliche Mechanismen zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Verfassungsgerichts. Damit werde die Resilienz der demokratischen Institutionen nachhaltig gestärkt.
Die Botschaft des Tages ist deshalb klar: Demokratie und Rechtsstaat sind nicht selbstverständlich. Sie leben von Menschen, die sich zu den Werten unserer Verfassung bekennen, und von Institutionen, die auch in schwierigen Zeiten handlungsfähig bleiben.