Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für kommunale Investitionen

Die finanzielle Lage vieler Städte, Gemeinden und Kreise bleibt angespannt. Eine schwache wirtschaftliche Entwicklung und hohe Investitionsbedarfe stellen die Kommunen vor große Herausforderungen. Gleichzeitig müssen Kommunen weiterhin ihre zentralen Aufgaben erfüllen und dazu gehören die Sanierung von Schulen, der Erhalt von Krankenhäusern sowie die Modernisierung von Feuerwehrhäusern und Straßen.

Vor diesem Hintergrund hat der Schleswig-Holsteinische Landtag erstmals über den Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts beraten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Kommunen mehr Handlungsspielräume für notwendige Investitionen zu eröffnen und gleichzeitig bürokratische Hürden abzubauen.

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Ole Plambeck, machte in der Landtagsdebatte deutlich: „Gerade in einer solchen Situation dürfen wir nicht zulassen, dass notwendige Investitionen unterbleiben und die kommunale Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, den Kommunen bei der Genehmigung von Krediten für Investitionen mehr Flexibilität einzuräumen. Künftig sollen Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur auch dann leichter ermöglicht werden, wenn die finanzielle Lage einer Kommune angespannt ist. Voraussetzung bleibt, dass es sich um wichtige Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur handelt, etwa in Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Feuerwehrhäuser, Straßen, Radwege oder Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes.

„Wer Schulen saniert, Feuerwehrhäuser modernisiert, Krankenhäuser erhält oder Straßen und Radwege instand setzt, investiert nicht leichtfertig, sondern in die Daseinsvorsorge und in die Zukunft unserer Kommunen“, betonte Plambeck.

Darüber hinaus werden sogenannte rentierliche Maßnahmen stärker berücksichtigt. Hierzu zählen Investitionen, die sich über ihre Nutzungsdauer selbst refinanzieren können, beispielsweise durch spätere Einnahmen oder Einsparungen. Dies betrifft insbesondere Projekte der Energiewende und langfristige Infrastrukturvorhaben wie Wärmenetze. Die neuen Regelungen sollen den Kommunen mehr Handlungsspielraum eröffnen, ohne die Grundsätze einer nachhaltigen und generationengerechten Haushaltsführung aufzugeben.

Auch kommunale Unternehmen und Beteiligungen, etwa Stadtwerke, sollen künftig leichter Kredite für wichtige Investitionen aufnehmen können. Eine gesonderte Genehmigung ist dabei nicht erforderlich, wenn das Unternehmen nach der Investition weiterhin finanziell solide aufgestellt ist und eine Eigenkapitalquote von mindestens 25 Prozent aufweist.

Neben zusätzlichen Investitionsspielräumen verfolgt Schwarz-Grün mit dem Gesetzentwurf auch, dass die Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Berichtspflichten sollen reduziert und Prüfungsintervalle verlängert werden. Dadurch sollen Verfahren insgesamt effizienter gestaltet werden und der Verwaltungsaufwand vor Ort spürbar verringert werden.

Im Mittelpunkt steht, dass Kommunen auch in schwierigen finanziellen Zeiten handlungsfähig bleiben und die notwendigen Investitionen für die Zukunft tätigen können. „Wir schaffen mit diesem Gesetzentwurf mehr Spielräume für unsere Kommunen im Einklang mit Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit. Das ist verantwortungsvolle Finanzpolitik für unsere Kommunen“, erklärte Plambeck abschließend.

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