Schleswig-Holstein schafft neue Art der Bestattung

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in erster Lesung über eine Änderung des Bestattungsgesetzes beraten. Ziel ist es, neben der Erd- und Feuerbestattung eine dritte Bestattungsart dauerhaft im Landesrecht zu verankern – die sogenannte Reerdigung. Dabei handelt es sich um ein Verfahren der beschleunigten Verwesung in einem geschlossenen Behältnis mit anschließender Beisetzung der menschlichen Überreste auf einem Friedhof.

Grundlage für die Gesetzesänderung sind die Erfahrungen aus einem bundesweit einzigartigen Pilotprojekt, das Schleswig-Holstein bereits im Jahr 2022 ermöglicht hatte. Mithilfe einer Experimentierklausel im Bestattungsgesetz konnte die neue Bestattungsart unter wissenschaftlicher Begleitung erprobt werden. Die Ergebnisse liegen inzwischen vor und bestätigen, dass gegen die dauerhafte Aufnahme in das Bestattungsgesetz keine fachlichen oder rechtlichen Bedenken bestehen.

Für die CDU-Landtagsfraktion steht dabei insbesondere die individuelle Entscheidungsfreiheit im Mittelpunkt. Die Abgeordnete Dagmar Hildebrand betonte in der Landtagsdebatte: „Viele Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner wünschen sich diese neue Bestattungsart. Und da der letzte Weg eines Menschen so individuell und auch zu respektieren ist, stehen wir als CDU der Wahlmöglichkeit nicht im Wege.“

Die neue Bestattungsart erfolgt in zwei Schritten. Zunächst findet eine beschleunigte Verwesung innerhalb von drei Monaten in einem dafür vorgesehenen geschlossenen Behältnis statt. Anschließend werden die menschlichen Überreste auf einem Friedhof beigesetzt. Damit bleibt der Friedhof weiterhin der zentrale Ort des Erinnerns und Gedenkens.

Neben der zusätzlichen Wahlmöglichkeit sprechen auch ökologische Gründe für die neue Regelung. Nach den Erkenntnissen aus der Erprobungsphase weist das Verfahren vergleichbare Vorteile wie die Feuerbestattung auf, verursacht jedoch geringere CO₂-Emissionen. „Bei der sogenannten Kompostierung haben wir die gleichen Vorzüge wie bei der Feuerbestattung, allerdings wird weniger CO₂ freigesetzt und die alternative Bestattungsart ist nachhaltig“, erklärte Hildebrand.

Die Gesetzesänderung umfasst darüber hinaus verschiedene technische und rechtliche Anpassungen. So sollen unter anderem Vorgaben zur Durchführung des Verfahrens, zum Umweltschutz sowie zu den erforderlichen Genehmigungen rechtssicher geregelt werden. Damit wird ein klarer gesetzlicher Rahmen geschaffen, der sowohl den Anforderungen des Bestattungswesens als auch den berechtigten Erwartungen der Angehörigen gerecht wird.

Mit der Einführung der neuen Bestattungsart übernimmt Schleswig-Holstein erneut eine Vorreiterrolle. Bereits während der Erprobungsphase entschieden sich Menschen aus anderen Bundesländern bewusst dafür, diese Form der Bestattung in Schleswig-Holstein durchführen zu lassen. Die CDU-Fraktion geht daher davon aus, dass weitere Bundesländer dem schleswig-holsteinischen Beispiel folgen werden.

Für Hildebrand ist die Gesetzesänderung vor allem Ausdruck einer modernen und bürgernahen Politik: „Wir haben zugehört und eingesehen, was die Menschen beim Thema Bestattung möchten. Und genau das ermöglichen wir ihnen jetzt mit unserer Gesetzesänderung.“

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