Ein wichtiger Schritt zur erleichterten Schaffung bezahlbaren Wohnraumes

„Schleswig-Holstein ist beliebt und seine Einwohnerzahl wächst stetig an. Das ist sehr gut so, erhöht aber auch den Bedarf an Wohnraum“, stellte der wohnungsbaupolitische Sprecher Michel Deckmann zu Beginn seiner Rede zur Änderung der Landesbauordnung fest.

Ein bestehendes Problem sei, dass die Kosten für die Schaffung von neuem Wohnraum, ob als Neubau oder im Bestand, zu hoch sind. „Neubau ist heutzutage fast nur noch möglich, wenn er gefördert wird. Das ist kein gutes Zeichen“, so Deckmann.

Wer die Probleme lösen wolle, brauche geförderten, aber auch frei finanzierten Wohnraum.

„Nur so können wir das Problem am Wohnungsmarkt nachhaltig lösen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Menschen sich entscheiden in einem Mehrfamilienhaus, einem Reihenhaus oder einem Einfamilienhaus zu wohnen. Ob sie in der Stadt oder auf dem Land glücklich werden wollen. Die Menschen sollen so wohnen können, wie sie wollen. Das muss der Anspruch unserer Politik hier in Schleswig-Holstein sein.“

Man müsse die Möglichkeiten, genau das zu realisieren, nun erweitern.

Konkret galt bisher, dass beim Umbau eines Gebäudes auch an die bereits bestehenden Teile der Standard wie bei einem Neubau gesetzt wurde. Man sorge mit dem Gesetzentwurf nun dafür, dass bestehende Bauteile und Baustoffe Bestandsschutz erhalten. „Das spart nicht nur Geld, das spart auch Ressourcen, Zeit und löst ein Problem in der Praxis ganz konkret.“

Auch beim Ausbau von Dachgeschossen bestehe häufig die Herausforderung, dass bei bestehenden Gebäuden der zweite Rettungsweg geschaffen werden müsste.

„Wir sorgen mit unserer Gesetzesänderung dafür, dass dies in Zukunft leichter außerhalb der bestehenden Gebäudemaße möglich ist. Damit kann auch in unseren Innenstädten neuer Wohnraum im Bestand geschaffen werden. Das ist auch richtig so!“

Der Gesetzentwurf beziehe sich aber nicht nur auf den Wohnungsbau und die Schaffung von Wohnraum.

„Spätestens mit der damals von Olaf Scholz verkündeten Zeitenwende und mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr haben wir als Gesellschaft neue Prioritäten gesetzt, die in Anbetracht des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine richtig sind. Dieser veränderten Sicherheitslage wollen wir auch mit diesem Gesetzentwurf Rechnung tragen.“

Daher sorge man dafür, dass der Bauprozess für die Bundeswehr landesgesetzlich verschlankt werde und Bauformen schneller umgesetzt werden könnten. Dies könne Bauvorhaben beschleunigen.

Gleichzeitig werde man auch noch in diversen anderen Bereichen Erleichterungen schaffen. Kleine Bauvorhaben in Gastronomie und im Hotelgewerbe würden erleichtert. Auch für Garagen, Fahrradgaragen, überdachte Terrassen und Wintergärten weite man die Verfahrensfreiheit aus.

„Lassen Sie mich abschließend sagen: An der Frage des bezahlbaren Wohnraums und wie wir diese lösen, werden wir als Politik gemessen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt diesem Anspruch Rechnung zu tragen.“

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