CDU-Landtagsfraktion benennt Vorschläge zur Entsendung in die 18. Bundesversammlung

Fraktionsvorsitzender
05.11.2026 | Nr. 349/26
Innen und Recht | 05.11.2026 | 349/26
Gemeinsame Pressemitteilung
der CDU Landtagsfraktion Schleswig-Holstein mit CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Am heutigen Donnerstag wurde dem Schleswig-Holsteinischen Landtag Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg als neues Mitglied und künftiger Präsident des Landesverfassungsgerichts vorgeschlagen. Über den Wahlvorschlag stimmt der Landtag in seiner kommenden November-Plenartagung ab.
Zum Wahlvorschlag erklärt der Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Tobias Koch:
„Prof. Dr. Sebastian Graf von Kielmansegg ist seit zwölf Jahren Professor für Öffentliches Recht und Medizinrecht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und seit diesem Jahr zudem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. In seinem beruflichen und wissenschaftlichen Werdegang hat er sich unter anderem auch auf Verfassungsrecht spezialisiert. Zudem bringt er fachliche Expertise und Erfahrungen aus Rechtsbereichen mit, die eine gewinnbringenden Ergänzung für das Landesverfassungsgericht und seine Mitglieder darstellen. Wir freuen uns, dass uns mit Graf von Kielmansegg eine fachlich exzellente Besetzung für das Landesverfassungsgericht gelingt und wir zugleich eine hervorragende Nachfolge für Prof. Dr. Christoph Brüning gefunden haben. Als CDU-Fraktion bedanken wir uns bei Prof. Dr. Brüning für seinen Einsatz für das Landesverfassungsgericht und seine Präsidentschaft in den vergangenen sechs Jahren.“
Silke Backsen, stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen:
„Wir freuen uns, dass mit Prof. Dr. Graf von Kielmansegg ein ausgewiesener Experte über verschiedene juristische Fachbereiche für das Landesverfassungsgericht gewonnen werden konnte. Er zeichnet sich als Rechtsdozent mit großer wissenschaftlicher Expertise aus, der ein hohes Ansehen innerhalb seines Fachbereiches genießt. Unser großer Dank geht an Prof. Dr. Christoph Brüning für seine hervorragende Arbeit am Landesverfassungsgericht. Wir wünschen ihm alles Gute für die Zukunft.“
Nach erfolgreicher Wahl durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag wäre Graf von Kielmansegg für eine Amtszeit bis zum 31. Dezember 2038 gewählt. Die sieben Mitglieder des Landesverfassungsgerichts sind ehrenamtlich tätig und werden vom Landtag für eine Dauer von zwölf Jahren gewählt.
CDU-Landtagsfraktion benennt Vorschläge zur Entsendung in die 18. Bundesversammlung

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