Wirtschaft, Arbeit & Verkehr
Eine starke Wirtschaft für ein starkes Schleswig-Holstein
Zwischen 2022 und dem ersten Halbjahr 2026 ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) von Schleswig-Holstein nominal um knapp 14 Prozent gewachsen. 2025 betrug das BIP rund 131,2 Milliarden Euro. Die Wirtschaftsleistung ist somit im Vergleich zum Vorjahr (preisbereinigt) um 1,7 Prozentpunkte gestiegen. Schleswig-Holsteins verzeichnete im Ländervergleich den zweithöchsten preisbereinigten BIP-Anstieg nach Hessen (1,8 Prozentpunkte).
2025 wurde mit 1,06 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Schleswig-Holstein der bisherige Höchstwert in der Geschichte unseres Landes erreicht.
Ansiedlung, Gründung und Nachfolge: Schleswig-Holsteins Wirtschaftskraft gestärkt
Schleswig-Holstein verzeichnete in dieser Legislaturperiode einen deutlichen Zuwachs bei Unternehmensansiedlungen. Es entschieden sich mehr als 380 Unternehmen für den Standort, darunter auch mehrere aus dem Ausland. Mit der Fortschreibung der Ansiedlungsstrategie gehen wir auf veränderte Rahmenbedingungen ein und setzen neue Schwerpunkte. Die Fortschreibung der Ansiedlungsstrategie entwickelt Handlungsfelder und Maßnahmen weiter, um durch neue Ansiedlungen mehr Wertschöpfung in Schleswig-Holstein zu generieren. Unser Ziel ist es, zukunftsfähige Unternehmen anzusiedeln, die einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.
Mit der Fortschreibung der Ansiedlungsstrategie gehen wir auf veränderte Rahmenbedingungen ein und setzen neue Schwerpunkte. Die Fortschreibung der Ansiedlungsstrategie entwickelt Handlungsfelder und Maßnahmen weiter, um durch neue Ansiedlungen mehr Wertschöpfung in Schleswig-Holstein zu generieren. Unser Ziel ist es, zukunftsfähige Unternehmen anzusiedeln, die einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.
Die Landesregierung schafft in Zusammenarbeit mit den Kammern, den Förderinstituten, Verbänden und weiteren engagierten Akteurinnen und Akteuren gute Rahmenbedingungen, die Frauen ermutigen, eine Existenzgründung oder die Übernahme eines Unternehmens als echte Alternative zu einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis in Betracht zu ziehen. Dazu gehört auch der im Bundeskoalitionsvertrag verankerte Mutterschutz für Selbstständige oder eine gute, verlässliche und zeitlich passende Kinderbetreuung.
Die Übergabe des eigenen Unternehmens an eine geeignete Nachfolgerin oder einen Nachfolger ist eine herausfordernde Angelegenheit. Emotional, aber auch organisatorisch. In Schleswig-Holstein plant jedes sechste Unternehmen in den kommenden fünf Jahren mit der Unternehmensnachfolge. Mit der Unternehmensnachfolge-Initiative Schleswig-Holstein soll sowohl den Unternehmen als auch potenziellen Nachfolgenden Unterstützung an die Hand gegeben werden, damit die am Markt etablierten Betriebe erfolgreich übergeben werden können. Das zentrale Portal unternehmen-nachfolge.sh bündelt Informationen, Beratungsangebote und Veranstaltungen. Ein besonderer Fokus wird auch darauf gelegt, junge Frauen gezielt anzusprechen und zu motivieren, sich für das Thema Unternehmensnachfolge zu begeistern.
Schleswig-Holsteins Verkehrsinfrastruktur
Nach jahrelangem Stillstand haben wir den Weg für den Weiterbau der A 20 bei Bad Segeberg freigemacht. Jahrelang hatte eine Klage des BUND gegen die Baugenehmigung für den zehn Kilometer langen Abschnitt zwischen Weede und Wittenborn das wichtigste Verkehrsprojekt des Landes blockiert. Statt den langwierigen Rechtsweg abzuwarten, haben wir seit Mai 2025 intensiv mit dem BUND verhandelt und dies mit Erfolg: Am 12. November 2025 haben Land, BUND, NABU, die Autobahn GmbH des Bundes und die Projektgesellschaft DEGES eine außergerichtliche Einigung unterzeichnet.
Die Landesregierung hat 2023 den beschleunigten sechsspurigen Ausbau der A 23 zwischen Elmshorn und Tornesch beschlossen. Für die A 23 zwischen der AS Tornesch und dem AD Hamburg-Nordwest wird aktuell die Verkehrstechnische Untersuchung auf Basis der Projektprognosezahlen 2040 erstellt. Die Vorplanung für einzelne Abschnitte sind zum Teil abgeschlossen oder befinden sich in der finalen Phase.
Die Landesregierung hat zudem den Ausbau der B 5 vorangetrieben, die zwischen Tönning und Husum in insgesamt fünf Bauabschnitten dreispurig erweitert werden soll. Der erste, sechs Kilometer lange Abschnitt zwischen Tönning und Rothenspieker wurde 2026 von Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen für den Verkehr freigegeben. Für die verbleibenden Abschnitte ist jeweils die Einleitung der Planfeststellungsverfahren beantragt worden. Der Knotenpunkt B 5/K 137 wurde Ende 2025 für den Verkehr freigegeben.
Mit der Verkehrsfreigabe des neuen Streckenabschnitts zwischen Klein Barkau und Löptin ist ein Großteil des A 21-Ausbaus vollbracht. Die A 21 mit ihren Verbindungen zur A 1 und A 24 verbindet Kiel mit den wichtigen Wirtschaftsräumen Berlin und Mittelosteuropa. Nicht nur die Autobahn wurde gebaut – im Zuge dessen sind auch drei neue Gemeindeverbindungsstraßen, sieben Regenrückhaltebecken, sieben Brückenbauwerke und eine neue Parkplatz-/WC-Anlage entstanden. Darüber hinaus wurde das Renaturierungsprojekt der Nettelau umgesetzt.
2023 brachte die Landesregierung die Fortschreibung der Strategie zur Erhaltung der Landesstraßen bis zum Jahr 2035 auf den Weg. Um dem Sanierungsstau effizient zu begegnen, investiert das Land ein verlässliches Kernbudget von jährlich 80 Millionen Euro in die Landesstraßen und 15 Mio. € für Radwege. Damit sollen bis 2027 rund 450 Kilometer des Landesstraßennetzes sowie knapp 300 Kilometer straßenbegleitende Radwege saniert werden. Zusätzlich dazu stehen Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes ab 2026 (LuKIFG) in Höhe von 200 Mio. Euro zur Verfügung.
Ausbildungschancen sichern, Fachkräfte gewinnen
Berufliche Bildung eröffnet jungen Menschen hervorragende Perspektiven und ist zugleich unverzichtbar für die Fachkräftesicherung in Schleswig-Holstein. Gerade angesichts des Fachkräftemangels kommt es darauf an, junge Menschen frühzeitig für Ausbildung und die vielfältigen beruflichen Möglichkeiten im Land zu begeistern. Deshalb haben wir auch konkrete Anreize wie die Praktikumsprämie geschaffen, um den Einstieg in Ausbildungsberufe zu erleichtern.
Die Praktikumsprämie soll Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren ermutigen, in den Ferien ein Praktikum in Handwerksbetrieben zu absolvieren. Gefördert werden bis zu zwei Wochen Praktikum in den Ferien. Pro Woche gibt es 120 Euro, also insgesamt bis zu 240 Euro. Bis zu zwei Mal im Jahr kann das Angebot in Anspruch genommen und die Prämie ganz einfach bei der Handwerkskammer beantragt werden.
Die Zahlen bestätigen den Erfolg: Nach den vorliegenden Zahlen wurden seit Einführung der Praktikumsprämie über 2.000 Praktika gefördert; daraus sind bislang mehr als 350 Ausbildungsverträge entstanden.
Novellierung des Ladenöffnungszeitengesetzes
Rund zwei Drittel der Menschen in Schleswig-Holstein leben im ländlichen Raum. Gerade dort wird die Nahversorgung zunehmend zu einer Herausforderung. Mit der Novellierung des Ladenöffnungszeitengesetzes haben wir deshalb einen wichtigen Schritt für mehr Nahversorgung und mehr gleichwertige Lebensverhältnisse gemacht.
Seit dem 3. Juni 2026 können personallose Kleinstsupermärkte mit bis zu 350 Quadratmetern Verkaufsfläche unter bestimmten Voraussetzungen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Damit ermöglichen wir insbesondere in kleineren Gemeinden zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten, wenn klassische Nahversorger vor Ort fehlen. Davon profitieren bereits jetzt Märkte in zahlreichen Orten im Land, etwa in Mohrkirch, Schwabstedt, Brekendorf, Groß Vollstedt, Oldenswort und Witzwort.
Auch Hofläden und landwirtschaftliche Direktvermarkter erhalten mehr Möglichkeiten. Eigene Erzeugnisse und in begrenztem Umfang zugekaufte Lebensmittel dürfen künftig unter erleichterten Voraussetzungen auch sonntags verkauft werden. Zudem schaffen wir Rechtssicherheit für den Verkauf über Warenautomaten.
Die Neuregelung wahrt dabei den verfassungsrechtlich geschützten Sonn- und Feiertagsschutz. Mit klaren Einwohner- und Flächengrenzen bleibt die Sonntagsöffnung die Ausnahme. Gleichzeitig nutzen wir den bestehenden rechtlichen Spielraum, um Versorgungslücken im ländlichen Raum zu schließen.
Anpassung der Vergabeordnung
Mit der neuen Vergabeverordnung des Landes haben wir seit Mai 2026 die öffentliche Auftragsvergabe deutlich vereinfacht, beschleunigt und flexibler gestaltet.
Die Wertgrenze für Direktaufträge bei Bauleistungen wurde von 10.000 auf 100.000 Euro angehoben, bei Liefer- und Dienstleistungen von 5.000 auf 50.000 Euro. Freihändige Vergaben sind bei Bauleistungen nun bis zu einem Auftragswert von 1 Million Euro möglich.
Davon profitieren insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die sich einfacher und schneller um öffentliche Aufträge bewerben können. Gleichzeitig bleibt die grundsätzliche Pflicht zur Aufteilung größerer Aufträge bestehen. Damit verbinden wir schnellere Verfahren mit Mittelstandsfreundlichkeit.
Landesweiter Nahverkehrsplan (LNVP) und Landesanstalt Schienenfahrzeuge SH (ZUG.SH)
Mit dem neuen Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP) 2027–2031 haben wir die Weichen für den nächsten Entwicklungsschritt im schleswig-holsteinischen Nahverkehr gestellt. Im August 2026 hat die Landesregierung den neuen Plan vorgestellt.
Der neue LNVP setzt klare Schwerpunkte auf mehr Kapazität und Zuverlässigkeit: Doppelstockzüge auf den Linien Hamburg–Itzehoe und Hamburg–Wrist, längere Züge zwischen Büchen und Hamburg sowie in den Akkuzugnetzen Richtung Flensburg, Husum und Lübeck sollen die Sitzplatzkapazität deutlich erhöhen. Mit dem Ausbau der Strecke Neumünster–Bad Segeberg–Bad Oldesloe durch Elektrifizierung und der neuen Linie RE78 Kiel–Hamburg schaffen wir zudem eine wichtige Umleiterstrecke für den Störungsfall.
Auch die Westküste profitiert: Nach der Elektrifizierung der Strecken nach Büsum und Bad St. Peter-Ording folgt nun die Marschbahn – künftig erhalten auch Wrist, Burg, St. Michaelisdonn und Meldorf direkte Verbindungen nach Hamburg. Im Ballungsraum Hamburg gehen wir die Fertigstellung der S-Bahn-Linien 4 und 5 sowie den Ausbau des Knotens Elmshorn und die Reaktivierung der Strecke Hamburg-Bergedorf nach Geesthacht an, in Kiel und Lübeck konkretisieren wir gemeinsam mit der NAH.SH den Aufbau von Regio-S-Bahn-Systemen.
Mit der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Schleswig-Holstein (ZUG.SH) haben wir eine neue Grundlage für moderne und leistungsfähige Fahrzeuge im Schienenpersonennahverkehr geschaffen.
Zukünftig werden 42 neue Elektrozüge des Typs „Coradia Max“ im Wert von rund 500 Millionen Euro auf wichtigen Strecken zwischen Hamburg, Kiel, Flensburg, Itzehoe und Wrist eingesetzt. Die neuen Züge bieten bis zu 390 Sitzplätze, stufenlose Mehrzweckbereiche und Platz für bis zu 24 Fahrräder.
Mit ZUG.SH haben wir zugleich auf die schwierigen Bedingungen am Kapitalmarkt reagiert und eine langfristig tragfähige Finanzierung aus einer Hand geschaffen. Der eigene Landesfahrzeugpool stärkt darüber hinaus den Wettbewerb auf der Schiene, weil Verkehrsunternehmen künftig keinen eigenen Zugpark mehr finanzieren und vorhalten müssen.
Beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Wer mit einem ausländischen Berufsabschluss in Schleswig-Holstein arbeiten möchte, braucht häufig eine Anerkennung der Qualifikation. Damit dieser Weg schneller und einfacher wird, können ausländische Berufsqualifikationen seit Juli 2024 vollständig digital und medienbruchfrei beantragt werden.
Durch die Anbindung an die bundesweite Plattform „Anerkennung in Deutschland“ haben wir eine wichtige bürokratische Hürde abgebaut und die Verfahren für ausländische Fachkräfte deutlich vereinfacht.
Schleswig-Holstein ist Tourismusland
Der Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren Schleswig-Holsteins. Im Jahr 2024 wurden rund 10,8 Milliarden Euro Umsatz erzielt, etwa 160.000 Menschen arbeiten in der Branche. Schleswig-Holstein ist zudem zum zweiten Mal in Folge das beliebteste Inlandsreiseziel Deutschlands.
Mit der Weiterentwicklung der Tourismusstrategie 2030 setzen wir diesen Erfolg fort. Von den 38 Leitprojekten sind bereits 39 Prozent vollständig umgesetzt.
Wir stärken insbesondere die Barrierefreiheit, den Binnenlandtourismus und die Digitalisierung der Branche. Mit dem Zertifizierungssystem „Reisen für Alle“, dem Fonds für Barrierefreiheit, einer zentralen Wissensplattform, einem landesweiten Branchenkalender und einer deutlich ausgebauten touristischen Landesdatenbank schaffen wir moderne Strukturen.
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich
Wir wollen Infrastruktur schneller bauen, statt jahrelang zu planen und zu genehmigen. Deshalb haben wir 2024 ein Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich auf den Weg gebracht. Damit schaffen wir Voraussetzungen dafür, dass wichtige Verkehrs-, Küstenschutz- und Hafenprojekte künftig schneller umgesetzt werden können.
Einen besonderen Schwerpunkt haben wir auf den Straßenbau gelegt. Straßenreparaturen zum Schutz vor Naturkatastrophen gelten nun rechtlich nicht mehr als Änderung einer Straße. Damit schaffen wir mehr Rechtssicherheit und beschleunigen den Wiederaufbau nach Extremwetterereignissen.
Auch bei Straßenbauprojekten mit geringen Auswirkungen haben wir Verfahren vereinfacht. Künftig kann unter bestimmten Voraussetzungen statt eines aufwendigen Planfeststellungsverfahrens ein einfacheres Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Anfechtungsklagen gegen Landesstraßenbauprojekte haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung mehr. Gleichzeitig kann ein Gericht in begründeten Einzelfällen eine aufschiebende Wirkung anordnen. Auch eine vorzeitige Besitzeinweisung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Damit schaffen wir zusätzliche Möglichkeiten, Bauvorhaben schneller umzusetzen.
Auch beim Ausbau des Radverkehrsnetzes haben wir Verfahren erleichtert. Für straßenbegleitende Radwege bis zu einer Länge von fünf Kilometern entfällt künftig unter bestimmten Voraussetzungen die UVP-Vorprüfung. Die geltenden Umweltstandards bleiben selbstverständlich bestehen.
Zudem haben wir die Beteiligungsverfahren bei Plangenehmigungen vereinfacht und sorgen damit für mehr Planungs- und Rechtssicherheit. Unser Ziel ist klar: Radwege sollen schneller gebaut werden können, ohne Abstriche beim Natur- und Umweltschutz zu machen.
Der Schutz unseres Landes vor Sturmfluten und Hochwasser ist eine zentrale Zukunftsaufgabe. Deshalb haben wir den Küstenschutz und den Binnenhochwasserschutz rechtlich gestärkt. Küstenschutzbauten gelten künftig als von überragendem öffentlichen Interesse. Auch Maßnahmen des Binnenhochwasserschutzes, etwa Retentionsräume und Auen, werden ausdrücklich als öffentliches Interesse anerkannt.
Damit schaffen wir bessere Voraussetzungen dafür, dass notwendige Schutzmaßnahmen schneller geplant und umgesetzt werden können. Gerade angesichts zunehmender Extremwetterereignisse ist das ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Menschen und zur Sicherung unserer Infrastruktur.
Auch für unsere Häfen haben wir die Verfahren vereinfacht und entbürokratisiert. Bestimmte Standardmaßnahmen zum Substanzerhalt und für energiepolitisch wichtige Projekte wie Landstrom benötigen künftig keine Planfeststellung mehr. Vorarbeiten können früher beginnen, bei UVP-pflichtigen Vorhaben kann unter bestimmten Voraussetzungen auf ein vereinfachtes Plangenehmigungsverfahren zurückgegriffen werden.
Für Versorgungshäfen der Inseln und Halligen sowie für Verteidigungshäfen wird zudem das überragende öffentliche Interesse anerkannt. Damit schaffen wir bessere Voraussetzungen für leistungsfähige Häfen, sichere Versorgung und die maritime Infrastruktur der Zukunft.
„Vision Zero“ – mehr Verkehrssicherheit in Schleswig-Holstein
Unser Ziel ist klar: Kein Mensch soll im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden. Deshalb haben wir mit „Vision Zero“ die Verkehrssicherheit zu einem zentralen Schwerpunkt gemacht.
Bis 2026 wollen wir die Zahl der Verkehrstoten gegenüber 2021 um 40 Prozent senken. Im Jahr 2025 waren 94 Verkehrstote zu beklagen. Das ist weiterhin zu viel. Deshalb wollen wir die Zahl konsequent weiter reduzieren – unser langfristiges Ziel bleibt Null.
Eine Evaluation unserer Verkehrssicherheitsarbeit hat 2026 bestätigt, dass Schleswig-Holstein bereits eine gute und vielfältige Verkehrssicherheitsarbeit leistet. Mit dem international anerkannten Safe-System-Ansatz entwickeln wir diese Arbeit weiter und werden noch in dieser Wahlperiode ein eigenes Verkehrssicherheitsprogramm vorlegen.
Dabei setzen wir bereits konkret an: Seit Januar 2026 können Schulen und Kommunen über RAD.SH Unterstützung bei der Entwicklung sicherer Schulwegpläne erhalten. Auch mit Präventionskampagnen, etwa zum sicheren Lastenradfahren, stärken wir das Bewusstsein für Gefahren im Straßenverkehr.
Fahrradfreundliches Schleswig-Holstein
Wir wollen Schleswig-Holstein zu einem noch fahrradfreundlicheren Land machen. Mit dem Landesweiten Radverkehrsnetz haben wir erstmals die verschiedenen Radverkehrskonzepte von Land, Kreisen und Kommunen sowie touristische Radwege und geplante Radschnellverbindungen zusammengeführt.
Rund zwei Drittel der Landesstraßen verfügen bereits über Radwege. Beim Radverkehrsanteil am sogenannten Modal Split liegt Schleswig-Holstein mit 15 Prozent gemeinsam mit Niedersachsen an der Spitze der Flächenländer.
Für den Ausbau der Radinfrastruktur stehen 200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen des Bundes für die kommenden fünf Jahre bereit. Bei Lückenschlussradwegen übernimmt das Land die Kosten vollständig. Mit dem DigitalAtlasNord schaffen wir zudem erstmals umfassende Transparenz über das Radverkehrsnetz.
Dass Investitionen wirken, zeigt der Radverkehrsanteil auf kurzen Arbeitswegen: Bei Strecken bis fünf Kilometer ist er von 26 auf 38 Prozent gestiegen.
Schleswig-Holsteins Häfen als Motor der maritimen Wirtschaft
Schleswig-Holstein ist ein maritimes Land. Mit der Landeshafenstrategie haben wir deshalb erstmals ein umfassendes Zukunftskonzept für die 24 bedeutenden Hafenstandorte des Landes vorgelegt. Damit stärken wir ihre Bedeutung für Wirtschaft, Energieversorgung und Mobilität.
Mit umfangreichen Investitionen in Kiel, Brunsbüttel, Lübeck, Büsum, Hörnum, Pellworm und Hallig Hooge modernisieren wir zentrale Hafenstandorte und sichern ihre Leistungsfähigkeit für die kommenden Jahrzehnte.
Gleichzeitig bereiten wir unsere Häfen auf die Energiewende vor. Wir sichern Flächen für Wasserstoff, Offshore-Wind und Power-to-X und treiben mit Landstrom, Ladeinfrastruktur und emissionsarmen Antrieben die Dekarbonisierung voran.
Angesichts zunehmender Klimarisiken und der veränderten sicherheitspolitischen Lage stärken wir zudem Resilienz und militärische Nutzbarkeit der Häfen.
Gemeinsam mit den anderen Küstenländern setzen wir uns beim Bund für eine deutliche Aufstockung der Bundesmittel für die Hafeninfrastruktur ein. Statt derzeit rund 38 Millionen Euro jährlich müssen künftig 400 bis 500 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden. Aktuell entfallen davon nur zwei Millionen Euro auf Schleswig-Holstein.
Querverweise
- Deutschland-Schulticket: gehe zu Bildung & Forschung