Innere Sicherheit, Polizei & Justiz
Die Innere Sicherheit ist für uns als CDU ein Kernanliegen und bildet bereits seit 2017 einen Handlungsschwerpunkt der CDU-geführten Landesregierung. Die erfolgreiche Arbeit für die Stärkung der Inneren Sicherheit, die wir in der vergangenen Legislaturperiode angefangen haben, setzen wir konsequent fort. So haben wir uns trotz der schwierigen Haushaltslage für einen kontinuierlichen Aufwuchs des Polizeietats auf heute rund 630 Millionen Euro eingesetzt.
Zweite Einsatzhundertschaft vollständig aufgebaut
Nachdem wir in der vergangenen Legislaturperiode den Grundstein gelegt haben, ist die zweite Einsatzhundertschaft seit dem 1. Oktober 2025 einsatzbereit. Schritt für Schritt wurden dafür zusätzliche Polizeikräfte eingestellt. Bis zum 1. August 2027 wird die Hundertschaft mit 123 Polizistinnen und Polizisten ihre volle Stärke erreichen.
Damit verfügt Schleswig-Holstein über eine zweite dauerhaft organisierte Einheit für Großlagen und besondere Einsätze. Sie entlastet die Polizeidienststellen in der Fläche und steht bei Bedarf auch anderen Bundesländern unterstützend zur Verfügung..
Polizei und Verfassungsschutz personell gestärkt
Die Innere Sicherheit ist für uns ein zentrales Anliegen. Deshalb haben wir mit dem Haushalt 2026 den größten Stellenaufwuchs bei der Polizei in dieser Legislaturperiode beschlossen: 91 zusätzliche Stellen bei der Landespolizei und fünf beim Verfassungsschutz. Allein 40 Stellen stärken die Bekämpfung von Spionage und Sabotage im Landeskriminalamt. Zusätzlich bilden wir mehr Polizeianwärterinnen und -anwärter aus, um die Polizeipräsenz in der Fläche weiter zu verbessern.
Polizei für neue Bedrohungen gerüstet
Die Kriminalität verändert sich – insbesondere im digitalen Raum. Deshalb haben wir die Landespolizei mit neuen spezialisierten Einheiten gestärkt. Die Cyber-Hundertschaft baut die Fähigkeiten bei Cyberanalyse, IT-Forensik sowie Ermittlungen im Darknet und bei Kryptowährungen aus. Mit 36 zusätzlichen Stellen für Fachinformatikerinnen und Fachinformatiker setzen wir diesen Aufbau fort.
Auch auf neue Bedrohungen aus der Luft reagieren wir: Für den Aufbau einer rund um die Uhr einsatzfähigen Drohnenabwehreinheit haben wir 50 neue Stellen geschaffen. Damit stärken wir den Schutz kritischer Infrastruktur und sensibler Einrichtungen.
Investitionen in moderne Ausrüstung
Neben dem deutlichen Stellenaufwuchs und der Einführung weiterer Befugnisse haben wir unsere Landespolizei mit Investitionen in moderne Ausstattung gestärkt. Dazu gehört die Ausstattung aller Polizeidirektionen im Land mit körpernah getragenen Aufnahmegeräten (Bodycams).
Im Hinblick auf die Stärkung der maritimen Sicherheit wurde die Flotte der Wasserschutzpolizei 2025 um drei mobile Streifenboote ergänzt. Die Boote stärken durch ihre technische Ausstattung die Leistungsfähigkeit der Wasserschutzpolizei erheblich und sind flexibel einsetzbar. Mithilfe der Boote können etwa sensible Infrastrukturen wie LNG-Terminals besser geschützt werden.
Darüber hinaus wurden unsere Beamtinnen und Beamten mit 4.500 sogenannten Tourniquets ausgestattet, um starke Blutungen stoppen zu können und somit im Ernstfall Leben zu retten. Zuvor haben die Beamtinnen und Beamten sich dieses Hilfsmittel oft privat beschafft.
Seit 2022 werden in der Landespolizei Distanz-Elektroimpulsgeräte (DEIG, umgangssprachlich Taser) eingeführt. Beginnend mit Erprobung in Polizeirevieren in Neumünster und Ahrensburg sowie dem Sondereinsatzkommando (SEK) wurde die Ausrüstung mittlerweile auf Polizeireviere in Kiel, Lübeck, Flensburg, Pinneberg und Rendsburg ausgeweitet.
Demokratie schützen – Schleswig-Holstein resilient aufstellen
Mit einem neuen Landesverfassungsschutzgesetz haben wir den über 30 Jahre alten gesetzlichen Rahmen modernisiert und unseren Verfassungsschutz für aktuelle und zukünftige Bedrohungen besser aufgestellt. Dafür wurden unter anderem die Befugnisse bei der Beobachtung extremistischer Einzelpersonen, der digitalen Kommunikation und der automatisierten Datenauswertung erweitert. Auch den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor extremistischer Radikalisierung sowie den Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden haben wir gestärkt.
Mehr Personal für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Trotz schwieriger Haushaltslage haben wir bis 2026 insgesamt 255 neue Stellen bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug geschaffen. Allein 61 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie zusätzliche Stellen für Rechtspflegerinnen und -pfleger, Serviceeinheiten und den Wachtmeisterdienst stärken die Justiz angesichts steigender Fallzahlen und komplexerer Verfahren.
Mit einem neuen Senat am Oberverwaltungsgericht schaffen wir zusätzliche Kapazitäten für die Bearbeitung insbesondere gesetzlich priorisierter Infrastrukturvorhaben wie beispielsweise beim Energie- und Netzausbau und im Bereich des Straßenbaus und Schienenverkehrs. Gleichzeitig stärken wir mit einem neuen Referat zur Nachwuchsgewinnung die Gewinnung junger Fachkräfte für die Justiz.
Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Kriminalität
Wir haben die Bekämpfung von Geldwäsche und organisierter Kriminalität gezielt verstärkt. Dafür arbeiten Polizei, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaften und Aufsichtsbehörden in einer Task Force enger zusammen.
Mit der Koordinierungs- und Ermittlungseinheit Organisierte Kriminalität (KE OK) bei der Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig bündeln wir seit dem 1. September 2023 die Ermittlungsarbeit und setzen gezielt Schwerpunkte – unter anderem bei illegalem Glücksspiel, Schleusungskriminalität, Menschenhandel und Geldwäsche. Die Einheit wurde 2026 um zwei weitere Stellen verstärkt. Durch ihre Arbeit konnten bereits erhebliche Vermögenswerte abgeschöpft werden.
Zivil- und Bevölkerungsschutz
Aufgrund der veränderten Bedrohungslage in der Welt müssen wir besser für Krisen gewappnet sein und unsere Bevölkerung schützen können. Zu diesem Zwecke haben wir unseren Bevölkerungsschutz erheblich gestärkt. Im Haushalt stehen inzwischen 40 Millionen Euro jährlich für den Bevölkerungsschutz zur Verfügung. Um auf die sich ändernde Bedrohungslage schnell reagieren zu können, wird der 10-Punkte-Plan zum Bevölkerungsschutz regelmäßig aktualisiert und konsequent umgesetzt. Auch personell wurde der Bevölkerungsschutz erheblich gestärkt: So wurde innerhalb des Innenministeriums die Abteilung Bevölkerungsschutz und Ordnungsrecht aufgebaut.
Die Warn- und Informationsmöglichkeiten für die Bevölkerung wurden verbessert, indem wir ein landeseigenes Sirenenförderprogramm über 23 Millionen Euro aufgelegt haben. Zudem wird der Aufbau von über 1.000 Notfallinformationspunkten im ganzen Land gefördert.
Mit der Bevölkerungsschutzkampagne „KommKlar SH“ wird die Bevölkerung zu Selbstschutz und Selbstvorsoge sensibilisiert. 2026 wurde zudem erstmals der bundesweite Warntag mit einem Aktionstag für Bevölkerungsschutz an Schulen verbunden, um schon die Selbstschutzkompetenzen unserer Jüngsten zu fördern.
Schließlich wurde das Landeslager für Katastrophenschutz in Betrieb genommen und Fahrzeuge und Ausrüstung fortlaufend modernisiert.
Digitalisierung der Justiz
Wir haben die Digitalisierung der Justiz konsequent vorangetrieben. Bis Ende 2025 wurde die elektronische Akte in allen Gerichtsbarkeiten und Strafsachen eingeführt – bei Strafsachen sogar früher als gesetzlich vorgeschrieben. Damit können Verfahren effizienter bearbeitet und die Zusammenarbeit mit Polizei und Anwaltschaft verbessert werden.
Auch bei den Staatsexamina gehen wir neue Wege: Seit 2024 können Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihre Staatsexamensklausuren elektronisch schreiben. Damit machen wir die Justiz moderner, effizienter und attraktiver für den Nachwuchs.
Gerichtsstrukturreform
Mit der Gerichtsstrukturreform haben wir notwendige Einsparungen ermöglicht und zugleich große Stelleneinsparungen bei der Justiz verhindert. Durch zwei Fachgerichtszentren in Schleswig und Kiel wird die Fachgerichtsbarkeit effizienter organisiert, während die Präsenz der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit in allen vier Landgerichtsbezirken erhalten bleibt. So bleibt bei den Amtsgerichten lediglich das Amtsgericht Reinbek nicht bestehen.
Umgang mit Geflüchteten neu geregelt
Die Zugangszahlen haben sich im Verlauf der Legislaturperiode dynamisch verändert. Wir haben flexibel auf diese Entwicklung reagiert und die Kapazitäten unserer Landesunterkünfte stetig bedarfsgerecht angepasst.
Am Anfang dieser Legislaturperiode waren insbesondere die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine in den Zugangszahlen sichtbar. Die historisch hohe Zugangsentwicklung war für Land und Kommunen gleichermaßen herausfordernd. So hat Schleswig-Holstein seit 2022 bis Ende März 2024 insgesamt rund 38.000 Geflüchtete aus der Ukraine sowie rund 18.000 Asylsuchende aufgenommen. Dafür wurden mehrere Erstaufnahmeeinrichtungen in Seeth und Glückstadt eröffnet, in Neumünster und Kiel bestehende erweitert. Um unsere Kommunen zu entlasten, werden Geflüchtete mit schlechter Bleibeperspektive (z. B. sog. „Dublin-Fälle“ und Personen aus sicheren Herkunftsländern) seit dem 9. Oktober 2023 nicht mehr auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt. Rückläufige Zahlen von Geflüchteten und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern machen es möglich, die temporären Einrichtungen zum Teil wieder zu schließen.
Wir unterstützen die Kommunen auch bei der Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete mit 18 Mio. Euro.
Bezahlkarte und Rückkehrmanagement
2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, eine Bezahlkarte für Asylleistungsberechtigte einzuführen. Sie ist als guthabenbasierte Debitkarte ausgestaltet und kann inzwischen in ganz Schleswig-Holstein genutzt werden. Über 9.300 dieser Karten wurden bisher ausgegeben. Sie ermöglicht es den Geflüchteten, in nahezu allen Geschäften bargeldlos über die physische Karte oder mit dem Smartphone zu bezahlen. Eine Bargeldabhebung ist in Höhe von maximal 50 Euro pro Monat erlaubt.
Durch die Einführung der Bezahlkarte konnten wir Bürokratie und Verwaltungsaufwand bei der Ausgabe des Geldes abbauen. Gleichzeitig verhindern wir über das Limit für die Bargeldauszahlung sowie den Ausschluss von Auslandsnutzung und -überweisungen Leistungsmissbrauch und verringern damit Anreize für illegale Migration.
Zu einer geordneten Migrationspolitik gehört für uns auch, dass Entscheidungen über den Aufenthaltsstatus tatsächlich umgesetzt werden. Vollziehbar ausreisepflichtige Personen müssen Deutschland auch wieder verlassen. Seit 1. Januar 2021 betreibt das Land daher die Abschiebehafteinrichtung in Glückstadt, um diese rechtskräftig ausreisepflichtigen Personen unter humanitären Bedingungen abschieben zu können. Darüber hinaus wurde mit dem Maßnahmenpaket der Landesregierung in den Bereichen Sicherheit, Migration und Prävention entschieden, dass das Land die Kommunen bei der Rückführung von ausländischen Mehrfach- und Intensivtätern besser unterstützen soll. Die Zuständigkeit für die aufenthaltsrechtliche Bearbeitung dieser Personen wurde daher beim Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) zentralisiert. Auch diese Maßnahme hilft dabei, die kommunalen Ausländerbehörden zu entlassen sowie Mehrfach- und Intensivtäter häufiger und schneller abzuschieben.
Querverweise
- Gewaltschutz für Frauen (inkl. Fußfessel und Hochrisikomanagement): gehe zu Frauen, Soziales & Gesundheit
- Jura-Bachelor: gehe zu Bildung & Forschung