Landwirtschaft, Umwelt & Ländliche Räume
Regional differenziertes Wolfsmanagement in Schleswig-Holstein
Mit der Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht haben wir einen zentralen Schritt hin zu einem praxistauglichen und handlungsfähigen Wolfsmanagement umgesetzt.
Kern des neuen Systems ist ein Managementplan für den Wolf, der nicht von jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt einzeln, sondern zentral durch die oberste Jagdbehörde erstellt wird. Damit sorgen wir für landesweit einheitliche Regeln und vermeiden einen Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben.
Gleichzeitig haben wir die Möglichkeiten verbessert, bei konkreten Schäden schnell zu handeln. Überwindet ein Wolf geeignete Herdenschutzmaßnahmen und reißt Weidetiere, kann er unter den vorgesehenen Voraussetzungen erlegt werden. Nach der Feststellung eines Wolfsrisses durch einen Sachverständigen ist die Jagd für sechs Wochen in einem Umkreis von 20 Kilometern um den Schadensort möglich. Damit verkürzen wir Verfahren und geben betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern schneller Handlungssicherheit.
Auch besonders schwer zu schützende Weidebereiche wie Deich- und Küstenlinie nehmen wir in den Blick. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese künftig zu wolfsfreien Zonen erklärt werden. Gleichzeitig bündeln wir Monitoring, Prävention und Wolfsmanagement stärker beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung. Der Herdenschutz bleibt ein wichtiger Bestandteil unserer Strategie. Unser Ziel ist ein regional differenziertes, verlässliches und praxistaugliches Wolfsmanagement, das den Erhaltungszustand berücksichtigt, aber zugleich die Interessen der Weidetierhaltung ernst nimmt.
Verantwortungsvolles Wildgansmanagement für Schleswig-Holstein
Mit der Einführung der Wildgänserichtlinie Schleswig-Holstein haben wir einen wichtigen Schritt für einen besseren Ausgleich zwischen Artenschutz und Landwirtschaft gemacht. Dafür haben wir u. a. die finanziellen Mittel für das Management und den Ausgleich von Schäden auf jährlich 1,2 Millionen Euro aufgestockt. Damit unterstützen wir insbesondere landwirtschaftliche Betriebe, die durch Fraßschäden und Ertragseinbußen existenziell betroffen sind. Die stark wachsenden Gänsebestände stellen vielerorts eine erhebliche Herausforderung für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen dar. Mit der Richtlinie schaffen wir klare und praxistaugliche Regelungen, um den Ausgleich zwischen Artenschutz und berechtigten Interessen der Landwirtschaft besser zu gewährleisten. Gleichzeitig stärken wir die Handlungsmöglichkeiten vor Ort und sorgen für mehr Planungssicherheit für die betroffenen Betriebe.
Darüber hinaus haben wir die Jagdzeiten für Gänsearten mit bestehender Jagdzeit erweitert und vereinheitlicht. Graugans, Kanadagans und Nilgans dürfen nun einheitlich vom 16. Juli bis zum 31. Januar bejagt werden. Für die Nonnengans gilt aufgrund ihres besonderen Schutzstatus eine gesonderte Regelung: Zur Vergrämung und Schadensabwehr ist die Bejagung vom 1. Oktober bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar auf Acker- und Grünlandkulturen außerhalb europäischer Vogelschutzgebiete möglich. Mit diesen Anpassungen reagieren wir auf die erheblichen Fraß-, Tritt- und Verkotungsschäden in vielen Regionen Schleswig-Holsteins. Gleichzeitig achten wir darauf, dass die Vorgaben des Arten- und Vogelschutzrechts eingehalten und die Belange des Naturschutzes weiterhin berücksichtigt werden.
Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf antauenden Böden
Durch eine neue Auslegung der Düngeverordnung haben wir die Ausbringung von Wirtschaftsdünger auf antauenden Böden ermöglicht. Damit schaffen wir mehr Flexibilität für die landwirtschaftliche Praxis und verbessern die betrieblichen Handlungsspielräume insbesondere in witterungsbedingt schwierigen Phasen. Landwirtschaftliche Betriebe sind darauf angewiesen, notwendige Düngemaßnahmen innerhalb kurzer Zeitfenster sachgerecht durchführen zu können. Zu starre Regelungen ohne ausreichenden Bezug zur Realität vor Ort führen dagegen häufig zu unnötigen Einschränkungen und erschweren eine effiziente Bewirtschaftung. Durch die angepasste Auslegung rücken fachlich sinnvolle Entscheidungen wieder stärker in den Mittelpunkt. Gleichzeitig stärken wir die Eigenverantwortung der Betriebe und erhöhen die Praxistauglichkeit der bestehenden Vorgaben, ohne die Ziele des Gewässer- und Bodenschutzes aus dem Blick zu verlieren.
Meldepflicht für Wirtschaftsdünger
Wir haben die Meldepflicht für Wirtschaftsdünger deutlich vereinfacht und damit einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft geleistet. Betriebe müssen die abgegebenen und aufgenommenen Mengen künftig nicht mehr monatlich, sondern nur noch halbjährlich dokumentieren. Dadurch reduzieren wir den Verwaltungsaufwand auf den Höfen spürbar und schaffen mehr Freiräume für die eigentliche landwirtschaftliche Arbeit. Besonders in arbeitsintensiven Zeiten ist es wichtig, dass Landwirtinnen und Landwirte nicht zusätzlich durch unnötige Dokumentationspflichten belastet werden. Gleichzeitig bleibt die notwendige Transparenz bei den Nährstoffströmen weiterhin gewährleistet.
Einführung des E-Mail-Postfachs „Bürokratieabbau in der Landwirtschaft“
Mit der Einführung des E-Mail-Postfachs „Bürokratieabbau in der Landwirtschaft“ haben wir einen direkten Draht zwischen Praxis und Verwaltung geschaffen. Über dieses Angebot können Landwirtinnen und Landwirte bürokratische Hürden, unnötige Dokumentationspflichten und praxisferne Vorgaben unkompliziert melden. Das Ziel ist es, Verwaltungsabläufe stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen der Praxis auszurichten und unnötige Belastungen konsequent abzubauen. Das neue E-Mail-Postfach schafft hierfür einen einfachen und niedrigschwelligen Kommunikationsweg. Auf diese Weise legen wir die Grundlage dafür, Verfahren gezielt zu vereinfachen und die Landwirtschaft im Alltag spürbar zu entlasten.
Zukunftsfähige Landwirtschaft
Mit dem Aufbau des Kompetenzzentrums „Klimaeffiziente Landwirtschaft“ haben wir Landwirtschaft, Wissenschaft und Praxis enger miteinander vernetzt. Das Kompetenzzentrum unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei der Anpassung an den Klimawandel und praxistaugliche Lösungen für eine klimaeffiziente Bewirtschaftung zu entwickeln. Damit verbinden wir Klimaschutz, Innovation und wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft und stärken zugleich die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Betriebe.
Auch die Forschung und Lehre haben wir gezielt gestärkt. Mit der Einführung einer Professur an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Kiel mit dem Schwerpunkt Grünland und Klimaanpassung investieren wir in einen für Schleswig-Holstein besonders wichtigen Bereich. Die Professur soll neue Erkenntnisse zu klimaangepassten Bewirtschaftungsmethoden gewinnen und praxisnah vermitteln. Damit stärken wir Innovation, Fachkräfteentwicklung und die Zukunftsfähigkeit unserer Landwirtschaft.
Mit dem Förderprogramm „Vielfältige Kulturen“ haben wir Anreize für den Anbau abwechslungsreicher Fruchtfolgen geschaffen. Unterschiedliche Kulturen verbessern die Bodengesundheit, fördern die Biodiversität und können den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren. Gleichzeitig helfen vielfältigere Anbausysteme den Betrieben, Risiken durch Klimaveränderungen und Marktschwankungen besser abzufedern. Damit verbinden wir ökologische Vorteile mit wirtschaftlicher Resilienz.
Auch die Schleswig-Holsteinische Baumschulwirtschaft haben wir in dieser Legislaturperiode gestärkt und somit zukunftsfest aufgestellt: mit 850.000 Euro haben wir das Projekt „Nachhaltige Baumschulwirtschaft in Schleswig-Holstein“ (NaBaum) gefördert. Die Baumschulwirtschaft ist ein wichtiger Wirtschaftszweig für das Land und leistet nicht nur einen großen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung, sondern nimmt insbesondere mit Blick auf den Klimawandel eine Schlüsselfunktion ein.
Starke ländliche Räume für Schleswig-Holstein
Der ländliche Raum ist das Rückgrat Schleswig-Holsteins. Er ist Wirtschafts-, Lebens- und Innovationsraum und prägt die Identität unseres Landes. Hier entstehen Arbeitsplätze, wird unsere Ernährung gesichert und engagieren sich Menschen in Vereinen, Feuerwehren und im Ehrenamt. Deshalb haben wir die Entwicklung unserer ländlichen Räume in dieser Legislaturperiode gezielt unterstützt.
Mit rund 546 Millionen. Euro für die Förderperiode 2023–2027 werden Projekte zur Stärkung der Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen, der Nahversorgung und der sozialen Infrastruktur unterstützt. Durch die Stärkung der Nahversorgung und sozialer Infrastruktur durch gezielte Förderprogramme werden Dorfstrukturen gestärkt. Darunter fallen auch Mehrfunktionshäuser, MarktTreffs und andere Projekte zur Stärkung lebendiger Ortskerne.
Durch die Erneuerung ländlicher Wege und wichtiger Infrastruktur werden die Mobilität und Erreichbarkeit von Gemeinden und Betrieben ausgebaut und die Landwirtschaft und Wirtschaft vor Ort gestärkt. Die 22 AktivRegionen ermöglichen regionale Lösungen und geben den Menschen vor Ort mehr Gestaltungsspielraum, um eigene Ideen für Wirtschaft, Daseinsvorsorge, Klimaschutz und gesellschaftlichen Wandel umzusetzen.
Aktionsplan Ostseeschutz
Im Rahmen des Aktionsplans Ostseeschutz haben wir eine Zielvereinbarung mit der Fischerei auf den Weg unterstützt, um den Schutz der Ostsee gemeinsam mit der Branche weiterzuentwickeln. Damit setzen wir auf Kooperation statt Konfrontation und binden die Fischerei aktiv in die Entwicklung nachhaltiger Lösungen ein, mit dem maßgeblichen Ziel, ökologische Verbesserungen mit den berechtigten Interessen der Küstenfischerei in Einklang zu bringen und die Zukunftsfähigkeit der Branche zu sichern. Gleichzeitig schaffen wir Planungssicherheit für die Betriebe und stärken die gemeinsame Verantwortung für den Schutz der marinen Lebensräume.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Zielvereinbarung Landwirtschaft Maßnahmenpläne durch die Ostseebeiräte erarbeitet, um die Nährstoffeinträge in die Ostsee weiter zu reduzieren und den Gewässerschutz zu stärken. Dabei setzen wir auf regionale Lösungen und die enge Zusammenarbeit mit der landwirtschaftlichen Praxis vor Ort. Die Maßnahmen orientieren sich an den jeweiligen Gegebenheiten in den Regionen und verbinden Umweltziele mit einer praxistauglichen Umsetzung. Damit stärken wir die Eigenverantwortung der Landwirtschaft und fördern einen kooperativen Ansatz beim Ostseeschutz.
Ein weiterer Schwerpunkt des Aktionsplans ist die Unterstützung der Munitionsbergung in der Ostsee. Schleswig-Holstein setzt sich gemeinsam mit dem Bund, Wissenschaft und Wirtschaft dafür ein, die Altmunition in Nord- und Ostsee systematisch zu erfassen und schrittweise zu bergen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Gewässerschutz sowie zur Sicherheit im marinen Raum. Gleichzeitig unterstützen wir die Entwicklung innovativer Technologien und Strukturen zur Bergung und Entsorgung der Altlasten. Mit diesem Engagement treiben wir die Lösung eines jahrzehntelang ungelösten Problems aktiv voran.
Modernisierung der Fischereiverwaltung
Wir haben die Fischereiverwaltung modernisiert und digitalisiert. Mit der Novelle des Landesfischereigesetzes haben wir die Grundlage geschaffen, Fischereierlaubnisscheine künftig auch elektronisch auszustellen. Mit DigiFischDok können Fischerei- und Urlauberfischereischeine bereits digital beantragt, die Fischereiabgabe online bezahlt und Nachweise auf dem Smartphone mitgeführt werden. Auch die Fischereiaufsicht kann diese digital kontrollieren. Damit wird die gesamte Verwaltung einfacher, schneller und bürgerfreundlicher. Schleswig-Holstein übernimmt dabei eine bundesweite Vorreiterrolle: Auch Nordrhein-Westfalen und Hessen haben inzwischen Vereinbarungen zur Nutzung von DigiFischDok geschlossen.
Schutz unserer Küsten
Schleswig-Holstein muss auch bei steigenden Meeresspiegeln sicher bleiben. Mit dem 2022 verabschiedeten Generalplan Küstenschutz haben wir dafür die Grundlage geschaffen. Insgesamt sollen 74 Kilometer Landesschutzdeiche zu Klimadeichen verstärkt werden, rund 45 Kilometer sind bereits fertiggestellt. Der Klimadeich Friedrichskoog-Spitze schützt auf 1,9 Kilometern rund 1.500 Menschen. Nach der schweren Ostseesturmflut 2023 haben wir den Küstenschutz an der Ostsee zum Schwerpunkt gemacht: Dafür haben wir mehr als 10 Millionen Euro zusätzliche Mittel und 18 zusätzliche Stellen bereitgestellt. So stärken wir Bevölkerungsschutz und Klimaanpassung.
Landesweite Katzenschutzverordnung
Mit der Einführung der Katzenschutzverordnung haben wir den Tierschutz konsequent gestärkt und landesweit einheitliche Regelungen für Freigängerkatzen geschaffen. Damit werden die bisher unterschiedlichen Regelungen einzelner Kommunen durch ein einheitliches Vorgehen im gesamten Land ersetzt. Unser Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen wirksam einzudämmen, Tierleid zu vermeiden und Kommunen bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu unterstützen.
Schutz von Tieren im Onlinehandel
Der Schutz von Tieren im Onlinehandel ist uns ein zentrales Anliegen. Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich Schleswig-Holstein dafür ein, den illegalen Handel mit Heim- und Wildtieren über Online-Plattformen wirksamer zu bekämpfen. Insbesondere der illegale Welpenhandel stellt ein erhebliches Problem dar, da Tiere häufig unter schlechten Bedingungen gezüchtet und verkauft werden. Die Folgen sind gesundheitliche Schäden bei den Tieren, überforderte Halterinnen und Halter sowie eine zusätzliche Belastung für Tierheime. Ziel der Initiative ist es, illegale Vertriebswege zu erschweren, Kontrollen und Nachverfolgung zu verbessern und Verstöße konsequenter zu ahnden.
Obacht vor Fake-Shops
Wir haben den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Raum weiter gestärkt und die Entwicklung des Fakeshop-Finders unterstützt. Der Fakeshop-Finder unterstützt die Verbraucherinnen und Verbraucher Online-Shops auf ihre Seriosität zu überprüfen. Gerade angesichts professionell gestalteter Betrugsseiten ist eine schnelle und verlässliche Orientierung entscheidend. Seit dem Start des Angebots wurde der Fakeshop-Finder bereits millionenfach genutzt und hat sich zu einer wichtigen Hilfe im digitalen Verbraucherschutz entwickelt.
Altersgrenze für Energy Drinks
Kinder und Jugendliche müssen besser vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Deshalb haben wir im März 2026 eine Bundesratsinitiative für eine Altersgrenze von 16 Jahren beim Verkauf von Energy-Drinks angestoßen. Damit setzen wir auf einen klaren und praktikablen Jugendschutz statt allein auf freiwillige Selbstverpflichtungen. Energy-Drinks enthalten hohe Mengen an Koffein und Zucker und werden besonders von jungen Menschen konsumiert. Eine einheitliche Regelung auf Bundesebene schafft zudem klare Vorgaben für Handel und Verbraucher. Mit unserem Vorstoß übernimmt Schleswig-Holstein Verantwortung und setzt einen konkreten Impuls für mehr Gesundheitsschutz junger Menschen.