Frauen, Soziales & Gesundheit

Kita für Alle

Gute Kinderbetreuung ist ein zentraler Baustein für Familien, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Zukunft unseres Landes. Deshalb haben wir die Kita-Reform in dieser Legislaturperiode auf Grundlage ihrer umfassenden Evaluation weiterentwickelt und an die praktischen Herausforderungen in den Einrichtungen angepasst. Unser Ziel war klar: die Finanzierung stabilisieren, Betreuung verlässlicher machen, Familien entlasten und Bürokratie abbauen.

Ein zentraler Schwerpunkt war die Stabilisierung der Kita-Finanzierung. Die Evaluation der Kita-Reform hatte gezeigt, dass die bisherigen Finanzierungsstrukturen die tatsächlichen Kosten nicht mehr ausreichend abbildeten. Deshalb haben wir die Finanzierungsanteile von Land und Kommunen angepasst und zusätzliche Mittel bereitgestellt. Damit konnte eine Finanzierungslücke von rund 120 Millionen Euro jährlich geschlossen werden. Mit Landesausgaben in Höhe von mittlerweile 800 Millionen Euro jährlich schaffen wir eine verlässlichere finanzielle Grundlage für die Kitas und geben Trägern und Kommunen mehr Planungssicherheit.

Gleichzeitig haben wir dafür gesorgt, dass Elternbeiträge stabil bleiben. Trotz gestiegener Personal- und Sachkosten wurden die gesetzlich gedeckelten Beiträge nicht erhöht. Damit sorgen wir für finanzielle Planbarkeit und entlasten Familien auch in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.

Ein weiteres wichtiges Ziel war eine verlässlichere Kinderbetreuung. Fachkräftemangel, Krankheitsausfälle und steigende Betreuungsbedarfe haben viele Einrichtungen vor große Herausforderungen gestellt. Deshalb haben wir die bisherigen Personalvorgaben weiterentwickelt und den Anstellungsschlüssel flexibler gestaltet. Dadurch erhalten die Träger mehr Spielraum beim Personaleinsatz, um Betreuung auch bei kurzfristigen Ausfällen verlässlicher zu organisieren und Einschränkungen oder Schließungen möglichst zu vermeiden.

Auch die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte haben wir stärker in den Blick genommen. Verschiedene Dokumentations- und Nachweispflichten wurden vereinfacht, damit Erzieherinnen und Erzieher wieder mehr Zeit für das haben, worauf es in ihrem Beruf ankommt: die pädagogische Arbeit mit den Kindern. Damit verbessern wir die Rahmenbedingungen im Kita-Alltag und stärken die Attraktivität des Berufsfeldes.

Neben den Kindertageseinrichtungen haben wir auch die Kindertagespflege weiter gestärkt. Die gesetzlichen Anpassungen verbessern die finanzielle Absicherung der Tagespflegepersonen und schaffen zusätzliche Anreize für Qualifizierung und Fortbildung. Damit sichern wir die Kindertagespflege als wichtigen Bestandteil der frühkindlichen Bildung und Betreuung.

Ein besonderer Schwerpunkt der Weiterentwicklung war der Bürokratieabbau. Rückmeldungen aus Kommunen, von Trägern und aus den Einrichtungen hatten gezeigt, dass Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand teilweise zu hoch war. Deshalb haben wir Verfahren vereinfacht, Meldepflichten reduziert, Finanzierungsabläufe verschlankt und die Kita-Datenbank gestärkt.

Schließlich haben wir die Qualitätsentwicklung im Kita-System verstetigt. Finanzierung, Ausgabenentwicklung und strukturelle Bedarfe werden künftig durch ein kontinuierliches Monitoring begleitet. Dadurch können Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und notwendige Anpassungen schneller vorgenommen werden. Gleichzeitig erhalten Land, Kommunen und Träger eine bessere Grundlage für ihre Planungen.

Mit den Weiterentwicklungen am Kita-Gesetz haben wir damit zentrale Erkenntnisse aus der Evaluation in konkrete Verbesserungen übersetzt. Wir verbinden finanzielle Stabilität mit mehr Flexibilität, entlasten Familien und Fachkräfte und schaffen die Voraussetzungen für eine verlässlichere Kinderbetreuung in ganz Schleswig-Holstein.

Sprache als Schlüssel für Bildung

Gute Sprachbildung ist der Schlüssel für erfolgreiche Bildungswege. Nachdem der Bund die Förderung der Sprach-Kitas beendet hatte, haben wir mit dem Landesprogramm Sprach-Kitas die erfolgreiche Sprachförderung in Schleswig-Holstein nahtlos fortgeführt. Seit Juli 2023 werden 230 Kitas gefördert, davon konnten 98,5 Prozent der zuvor am Bundesprogramm beteiligten Einrichtungen übernommen werden. Dafür stellt das Land mehr als 7 Millionen Euro jährlich bereit und finanziert 230 zusätzliche Sprachfachkräfte. Ergänzt wird das Programm durch Fachberatung, Qualifizierung und wissenschaftliche Begleitung.

Auch über die Sprach-Kitas hinaus stärken wir die alltagsintegrierte Sprachbildung: Bis 2027 sollen alle pädagogischen Fachkräfte in Kitas entsprechend qualifiziert sein. Damit sorgen wir dafür, dass Kinder frühzeitig und unabhängig von ihrer Herkunft die sprachlichen Grundlagen für einen erfolgreichen Start in die Schule erhalten.

Situation Alleinerziehender

Auch Alleinerziehende entlasten wir konkret: Seit 2024 kann der Unterhaltsvorschuss online beantragt werden; inzwischen ist dies in 14 von 15 Kreisen möglich. 2024 profitierten rund 32.600 Kinder von der Leistung. Zudem berücksichtigen wir Alleinerziehende ausdrücklich in der sozialen Wohnraumförderung. Damit stärken wir Vereinbarkeit, finanzielle Sicherheit und Teilhabe.

Frauen besser vor Gewalt schützen

Frauen, die von Gewalt betroffen sind, brauchen schnelle Hilfe, verlässlichen Schutz und gut vernetzte Strukturen. Deshalb haben wir den Gewaltschutz in dieser Wahlperiode konsequent weiterentwickelt. Mit dem landesweiten Hochrisikomanagement werden besonders gefährliche Fälle frühzeitig erkannt und Polizei, Justiz, Beratungsstellen und Jugendämter besser miteinander vernetzt. 14 zusätzliche Stellen bei der Polizei schaffen die Voraussetzungen, dieses System weiter auszubauen.

Auch die Möglichkeiten zum Schutz vor weiteren Übergriffen haben wir gestärkt. Mit der elektronischen Fußfessel für Täter in Hochrisikofällen häuslicher Gewalt und schwerwiegender Nachstellung können Kontakt- und Näherungsverbote künftig wirksamer überwacht werden. Ergänzend haben wir die vertrauliche Spurensicherung mit 465.000 Euro jährlich dauerhaft abgesichert und Wohnungsverweisungen sowie Kontakt- und Näherungsverbote ausgeweitet.

Den Schutz und die Unterstützung von Frauen haben wir auch vor Ort ausgebaut: 50 neue Frauenhausplätze wurden errichtet, für 200 weitere Plätze sind die Grundlagen geschaffen worden. Die Landesmittel für Frauenhäuser, Beratungsstellen und Koordinierungsstrukturen wurden von 9,4 auf rund 12,1 Millionen Euro erhöht. Mit der Landesstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention bündeln wir unsere Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und schaffen eine verbindliche Grundlage für einen nachhaltigen Gewaltschutz.

Mindestalter für die Social-Media-Nutzung

Mit einer umfangreichen Anhörung von mehr als 30 Sachverständigen aus Wissenschaft, Medizin, Schule, Medienaufsicht und Jugendhilfe haben wir die Auswirkungen sozialer Medien auf Kinder und Jugendliche umfassend beleuchtet.

Schleswig-Holstein setzt sich dabei für wirksame Altersverifikationen, stärkere Plattformregulierung und mehr Verantwortung der Plattformbetreiber beim Schutz junger Nutzerinnen und Nutzer ein.

Wir haben die Debatte über ein gesetzliches Mindestalter für soziale Netzwerke politisch vorangetrieben und auf Bundesebene Impulse für ein Mindestalter sowie zusätzliche Schutzvorkehrungen für Jugendliche gesetzt.

Dabei brachte Schleswig-Holstein die Erkenntnisse aus der parlamentarischen und fachlichen Debatte in die bundesweite Diskussion ein und setzte damit wichtige Impulse für einen stärkeren digitalen Jugendschutz.

Teilhabe stärken, Selbstbestimmung ermöglichen

Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Mit der konsequenten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes haben wir deshalb die Eingliederungshilfe stärker an den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen ausgerichtet und damit Inklusion und Selbstbestimmung weiter gestärkt.

Ein wichtiger Schritt war dabei der neue Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX, den wir im November 2024 erstmals landesweit einheitlich vereinbart haben. Damit gelten für alle 11 Träger der Eingliederungshilfe – Kreise und kreisfreie Städte – künftig dieselben Grundlagen. Erstmals gibt es damit landeseinheitliche Regelungen für Leistungsbeschreibungen, Vergütungen, Qualitätsstandards und die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen.

Von den Leistungen der Eingliederungshilfe profitieren in Schleswig-Holstein rund 32.000 Menschen. Für ihre Unterstützung wurden im Jahr 2023 insgesamt rund 1 Milliarde Euro aufgewendet. Davon trägt das Land rund 870 Millionen Euro.

Mit dem neuen Landesrahmenvertrag haben wir damit nicht nur für mehr Einheitlichkeit und Verlässlichkeit gesorgt, sondern zugleich die Grundlage dafür geschaffen, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe bedarfsgerecht, qualitätsorientiert und stärker an den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen ausgerichtet werden.

Barrierefreiheit als für Voraussetzung für Teilhabe

Barrierefreiheit ist Voraussetzung für echte Teilhabe. Deshalb haben wir mit dem Fonds für Barrierefreiheit seit 2019 ein verlässliches Förderinstrument geschaffen. Bis Ende 2025 konnten bereits 212 Projekte mit rund 14 Millionen Euro unterstützt werden – von barrierefreien Gebäuden und Spielplätzen bis zu digitalen Angeboten. 2026 wurden weitere 38 Vorhaben mit rund 3,4 Millionen Euro gefördert. Mit „Inklusion vor Ort“ stärken wir zudem inklusive Orts- und Stadtzentren sowie öffentliche Räume. Die Grundlage bildet der Fokus-Landesaktionsplan mit 53 konkreten Maßnahmen in elf Handlungsfeldern. So machen wir Schleswig-Holstein Schritt für Schritt barriereärmer und inklusiver.

Mehr Unterstützung für blinde und taubblinde Menschen

Blinde Menschen sind im Alltag auf besondere Unterstützung angewiesen. Das Landesblindengeld leistet dabei einen wichtigen Beitrag, um die durch Blindheit entstehenden Mehraufwendungen auszugleichen – etwa für Assistenzleistungen oder barrierefreie Informationsangebote. Die Leistung wird dabei einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 haben wir das Landesblindengeld deshalb erstmals in dieser Wahlperiode um 25 Euro pro Monat erhöht. Damit stieg die Leistung für Erwachsene auf 325 Euro, für Minderjährige auf 225 Euro monatlich. Von dieser Verbesserung profitierten rund 2.900 blinde Menschen in Schleswig-Holstein. Für die Erhöhung stellte das Land zusätzlich rund 870.000 Euro jährlich bereit.

Damit war die Verbesserung noch nicht abgeschlossen. Seit dem 1. April 2026 wurde das Landesblindengeld erneut angehoben. Erwachsene erhalten nun 350 Euro, Minderjährige 250 Euro und taubblinde Menschen 450 Euro monatlich. Zusätzlich erhalten bereits leistungsberechtigte blinde und taubblinde Menschen im Jahr 2026 eine einmalige Sonderzahlung von 75 Euro.

Wahlfreiheit bei der Bestattung

Mit der Novellierung des Bestattungsgesetz haben wir dieses an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst und gleichzeitig die Würde Verstorbener sowie hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards gestärkt. Ziel der Reform war es, mehr individuelle Wahlmöglichkeiten zu schaffen, rechtliche Rahmenbedingungen zu aktualisieren und gleichzeitig die Würde Verstorbener sowie hohe Sicherheits- und Qualitätsstandards zu gewährleisten.

2026 haben wir die Reerdigung dauerhaft als dritte gesetzlich zulässige Bestattungsart neben der klassischen Erdbestattung und der Feuerbestattung aufgenommen. Schleswig-Holstein nimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Gleichzeitig bleibt die Beisetzungspflicht auf Friedhöfen bestehen, sodass die bewährten Grundprinzipien des Bestattungsrechts erhalten bleiben.

Maximale Unterstützung für unseren Maximalversorger

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist als einziger Maximalversorger unseres Landes unverzichtbar für die medizinische Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein. Zugleich ist es ein zentraler Standort für medizinische Forschung und Lehre, Ausbildungs- und Qualifizierungsstätte sowie ein wichtiger Baustein unserer Krisenvorsorge. Deshalb haben wir auch in dieser Legislaturperiode alles darangesetzt, das UKSH dauerhaft zu stärken und finanziell zukunftsfest aufzustellen.

Mit dem „Zukunftspakt II“ sichern wir die Leistungsfähigkeit des einzigen Maximalversorgers im Land und schaffen zugleich langfristig Verlässlichkeit für Patienten, Beschäftigte, Forschung und Lehre.

Ein zentraler Bestandteil des Zukunftspakts II ist die Entlastung des UKSH von erheblichen finanziellen Altlasten. Das Land übernimmt bis zu 922 Millionen Euro an UKSH-Krediten, die insbesondere aus dem Immobilien-ÖPP resultieren. Damit schaffen wir die finanzielle Grundlage dafür, dass notwendige Investitionen in die Zukunft nicht durch alte Schulden blockiert werden.

Darüber hinaus haben wir dafür Vorsorge getroffen, dass aus dem baulichen Erneuerungsprojekt keine erneute Verschuldung des UKSH entsteht. Das Land sichert bis zum Jahr 2044 weitere ÖPP-Kosten von voraussichtlich rund 433 Millionen Euro ab.

Auch die laufende Investitionsfähigkeit des Klinikums stärken wir nachhaltig. Der Investitionszuschuss des Landes steigt bis 2028 auf 50 Millionen Euro jährlich und wird ab 2031 regelmäßig inflationsausgleichend angepasst. Zusätzlich stellen wir 75 Millionen Euro für die Wärme- und Stromtransformation bereit.

Neben der finanziellen und baulichen Zukunft des UKSH haben wir auch die Arbeitsbedingungen im Blick. Mit der schrittweisen Überleitung der Service Stern Nord in den TV-L haben wir einen wichtigen Schritt für faire Beschäftigungsbedingungen, eine höhere Arbeitgeberattraktivität und mehr Zusammenhalt im Klinikbetrieb auf den Weg gebracht.
 

Schleswig-Holsteins Krankenversorgung zukunftsfest aufgestellt

Die Krankenhausversorgung steht vor einem tiefgreifenden Wandel. Mit der bundesweiten Krankenhausstrukturreform werden Planung und Finanzierung der Krankenhäuser grundlegend neu ausgerichtet. Schleswig-Holstein hat die notwendigen Veränderungen frühzeitig aufgegriffen und die Voraussetzungen geschaffen, um die neuen bundesrechtlichen Vorgaben auf Landesebene umzusetzen. Unser Ziel ist eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche und zugleich flächendeckend erreichbare Krankenhausversorgung.

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Neuaufstellung der Krankenhausplanung. Künftig richtet sich die Planung stärker nach konkreten medizinischen Leistungen und verbindlichen Qualitätsanforderungen. Grundlage sind die bundesweit eingeführten Leistungsgruppen, die festlegen, welche Krankenhäuser bestimmte Behandlungen anbieten und abrechnen dürfen. Schleswig-Holstein hat die Kliniken frühzeitig bei den erforderlichen Antragsverfahren begleitet und die Voraussetzungen dafür geschaffen, die neuen Leistungsgruppen in den künftigen Krankenhausplan zu integrieren.

Gleichzeitig haben wir ein neues Modell für die Bildung von Versorgungsregionen entwickelt. Dabei orientieren wir uns an den tatsächlichen Patientenströmen, den bestehenden Krankenhausstandorten und den Anforderungen der Notfallversorgung. Ziel ist eine regional abgestimmte Krankenhauslandschaft, in der die wohnortnahe Grund- und Notfallversorgung erhalten bleibt und hochspezialisierte Leistungen dort gebündelt werden, wo dies medizinisch sinnvoll ist. Damit wollen wir Qualität und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen verbessern.

Auch das Landeskrankenhausgesetz haben wir grundlegend überarbeitet und an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben angepasst. Die Neufassung modernisiert die Krankenhausplanung, ermöglicht eine kontinuierliche Fortschreibung des Krankenhausplans und schafft zusätzliche Flexibilität bei planerischen Entscheidungen. Gleichzeitig sorgen klare Versorgungsverpflichtungen und Umsetzungsfristen für mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit.

Besonders wichtig ist uns dabei die flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum. Gerade kleinere Krankenhäuser leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Grund- und Notfallversorgung. Deshalb haben wir uns auf Bundesebene dafür eingesetzt, regionale Besonderheiten ausreichend zu berücksichtigen und den notwendigen Spielraum für eine bedarfsgerechte Versorgung vor Ort zu erhalten. Ebenso haben wir uns für praktikable Übergangsregelungen und eine ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser während des Transformationsprozesses eingesetzt.

Bei der Umsetzung der Reform setzen wir zudem auf einen engen Austausch mit den Beteiligten. Krankenhausträger, Kommunen, Krankenkassen, Ärzteschaft und weitere Akteurinnen und Akteure wurden eng in den Prozess eingebunden. Damit schaffen wir die Grundlage für eine Krankenhauslandschaft, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten orientiert und auch in Zukunft verlässliche medizinische Versorgung in ganz Schleswig-Holstein gewährleistet. 

Pflegegeld

Pflegeeltern leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Kinder und Jugendliche. Deshalb haben wir die finanzielle Unterstützung von Pflegefamilien deutlich verbessert. Zum 1. Januar 2024 wurden die Pflegegeldpauschalen entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Vereins angehoben. Je nach Alter standen damit monatlich 237 bis 251 Euro mehr zur Verfügung. 2026 wurden die Beträge erneut angepasst und auf bis zu 1.511 Euro monatlich für Jugendliche und junge Volljährige erhöht. Damit reagieren wir auf steigende Lebenshaltungskosten und schaffen Planungs- und Rechtssicherheit für Pflegefamilien. Zugleich ist die bessere finanzielle Ausstattung ein Zeichen der Anerkennung für das besondere Engagement der Pflegeeltern und stärkt die Voraussetzungen dafür, auch künftig ausreichend geeignete Pflegefamilien zu gewinnen.

Drug-Checking

Mit dem Drug-Checking schaffen wir einen zusätzlichen Baustein für den Gesundheitsschutz. Seit Juni 2026 können Kommunen und geeignete Träger entsprechende Angebote beantragen. Mobile Testangebote auf Festivals und Veranstaltungen verbinden die Untersuchung von Substanzen mit verpflichtender Gesundheitsberatung und hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Damit setzen wir auf Prävention und Aufklärung statt Wegsehen.

Nichtraucherschutzgesetz

Wir haben den Nichtraucherschutz konsequent weiterentwickelt und die bestehenden Rauchverbote auch auf Cannabis, E-Zigaretten, Vaporizer und vergleichbare Geräte ausgeweitet. Damit schützen wir insbesondere Kinder und Jugendliche und schaffen klare Regeln für Schulen, Kitas, Behörden und Gesundheitseinrichtungen.