Finanzen & Kommunen
Solide haushalten, gezielt investieren, Kommunen stärken
Auch unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben wir den Landeshaushalt konsequent auf Konsolidierung und klare Prioritäten ausgerichtet. Die schwache Konjunktur, steigende Sozialausgaben, höhere Personalkosten und wachsende Zinslasten stellen den Landeshaushalt vor große Herausforderungen. Deshalb haben Landesregierung und Koalition bereits 2023 entschlossen gegengesteuert und mit einer Haushaltssperre sowie inzwischen vier Einspartranchen konkrete Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung eingeleitet.
Mit dem Haushalt 2027 wird nun die vierte Einspartranche umgesetzt. Insgesamt realisieren wir damit rund 700 Millionen Euro an jährlichen Einsparungen. Damit schaffen wir trotz der schwierigen Ausgangslage die Voraussetzungen dafür, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes langfristig zu sichern und gleichzeitig wichtige Zukunftsinvestitionen zu ermöglichen.
Die Investitionsquote steigt im Haushaltsentwurf 2027 auf 13,6 Prozent und liegt damit deutlich über dem Niveau des Jahres 2022 von 7,9 Prozent. Wir setzen damit trotz der angespannten Haushaltslage einen klaren Schwerpunkt auf die Modernisierung und Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Finanziell handlungsfähige Kommunen
Starke Kommunen brauchen eine verlässliche finanzielle Grundlage. Städte, Gemeinden und Kreise tragen zentrale Verantwortung für Schulen, Infrastruktur, soziale Leistungen, Verwaltung und Lebensqualität vor Ort. Deshalb haben wir die kommunale Ebene finanziell gestärkt und ihre Investitions- und Handlungsfähigkeit auch in schwierigen Zeiten abgesichert.
Ein wichtiger Baustein ist der Kommunale Finanzausgleich (KFA). Die Mittel sind seit 2022 deutlich gestiegen: von 2,45 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 2,66 Milliarden Euro im 2. Nachtragshaushalt 2026. Im Haushaltsentwurf 2027 sind bereits 2,69 Milliarden Euro vorgesehen.
Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine bundesweit besondere Vereinbarung getroffen. Schleswig-Holstein ist das erste Bundesland, in dem festgelegt wurde, dass 62,5 Prozent der uns zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes direkt an die kommunale Ebene fließen. Damit erhalten unsere Städte, Gemeinden und Kreise insgesamt mehr als 2,1 Milliarden Euro.
Auch beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen stehen wir an der Seite der Kommunen. Das Land beteiligt sich mit 85 Prozent an den Investitionskosten. Mit einer ersten Finanzierungstranche von 196 Millionen Euro, weiteren 280 Millionen Euro aus dem Sondervermögen und bis zu 250 Millionen Euro aus dem zweiten Nachtragshaushalt 2026 summiert sich die Unterstützung auf mehr als 700 Millionen Euro.
Damit entlasten wir die Kommunen bei einer großen Bildungs- und Infrastrukturaufgabe. Gleichzeitig schaffen wir für Familien und Kinder die Grundlage für verlässlichere Betreuungsangebote und bessere Bildungsbedingungen. Dabei übernehmen wir nicht nur einen erheblichen Anteil der Investitionskosten, sondern auch 75 Prozent der Betriebskosten. Das schafft Planungssicherheit für die kommunalen Schulträger und verhindert, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu einer dauerhaften einseitigen Belastung der kommunalen Haushalte wird.
Auch bei der Eingliederungshilfe entlasten wir die kommunale Ebene dauerhaft. Das Land trägt mittlerweile mehr als 1,2 Milliarden Euro und damit über 80 Prozent der Gesamtkosten. Gerade angesichts der hohen Ausgaben in diesem Bereich ist dies eine wichtige strukturelle Entlastung und stärkt die finanzielle Stabilität der Kommunen.
Den öffentlichen Dienst verlässlich und attraktiv aufgestellt
Ein leistungsfähiger Staat braucht engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb haben wir die verfassungsgemäße Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten zügig umgesetzt und Schleswig-Holstein damit zu einem der ersten Bundesländer gemacht, die entsprechende Anpassungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vorgenommen haben.
Auch bei der Fürsorge für unsere Beamtinnen und Beamten haben wir Verbesserungen umgesetzt. Mit dem Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigen wir künftig besondere Lebenssituationen stärker. In begründeten Fällen kann damit ein Zuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Krankenversicherung gewährt werden. Dies schafft insbesondere bei später Verbeamteten, in besonderen familiären oder gesundheitlichen Situationen sowie in unteren Besoldungsgruppen mehr Flexibilität und finanzielle Sicherheit.