Die Fraktion

Zusammensetzung

34 Abgeordnete packen in unserer Fraktion an, um für Schleswig-Holstein Kurs zu halten. Über die Hälfte von Ihnen gehört erstmals dem Landtag an. Mehrere junge Abgeordnete haben den Generationswechsel vorangebracht. Zu unserer Fraktion gehören Abgeordnete aus allen kreisfreien Städten Kiel, Lübeck, Neumünster und Flensburg ebenso wie aus allen elf Landkreisen.

Aufgaben

Die bei Landtagswahlen gewählten Abgeordneten derselben Partei können sich zur Durchsetzung ihrer gemeinsamen Ziele zu einer Arbeits- und Willensgemeinschaft, der Fraktion, zusammenschließen. Fraktionen bereiten politische Entscheidungen vor und koordinieren die Arbeit ihrer Mitglieder. Die Fraktionsversammlung ist die Vollversammlung aller Fraktionsmitglieder. Als oberstes beschlussfassendes Organ entscheidet sie über die Grundlinien der Politik der CDU-Landtagsfraktion. Sie wirkt mit bei Entscheidungen über wichtige Personal- und Sachfragen, nimmt zu den Beratungen der Arbeitskreise Stellung und berät die Tagesordnung der Plenarsitzungen.

Fraktionsversammlung

Die Fraktionsversammlung tritt in der Regel wöchentlich zusammen. Trotz der Zugehörigkeit eines Abgeordneten zu einer Fraktion vertreten diese das ganze Volk. "Bei der Ausübung ihres Amtes sind sie nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden." (Art 11, Verfassung des Landes Schleswig-Holstein). Dennoch kann es passieren, dass Abgeordnete im parlamentarischen Alltag in einen Zwiespalt zwischen ihrer persönlichen Meinung und dem politischen Willen ihrer Fraktion geraten. Doch sie haben sich ja gerade deshalb einer Fraktion angeschlossen, weil sie ihre politischen Vorstellungen möglichst geschlossen und wirkungsvoll nach außen vertreten wollen. Schließlich ist es in der Politik wie beim Sport: nur wenn die Mannschaft gut zusammenspielt und sich einige Spieler auch einmal zurücknehmen, ist es möglich, zusammen das Ziel zu erreichen.

Arbeitskreise und Ausschüsse

Die Hauptarbeit der Abgeordneten wird in Fraktionsarbeitskreisen, Ausschüssen und der Fraktion erledigt. Im Plenum, also der Vollversammlung der Abgeordneten, wird dann die formale politische Entscheidung getroffen. Diese ist aber schon gründlich im Vorwege vorbereitet worden. Da häufig sehr spezielle Sachverhalte diskutiert werden, können nicht alle Abgeordneten sachkundig sein. Die Fraktion muss sich dann darauf verlassen können, dass die „Experten“ der eigenen Fraktion ihren Standpunkt überzeugend vortragen können - in Übereinstimmung mit den Grundvorstellungen der Fraktion. Grundsätzlich wird über einen Gesetzentwurf oder eine Haushaltsvorlage in zwei Lesungen beraten. Gesetzesentwürfe können dabei von einzelnen Abgeordneten, einer Fraktion, von der Landesregierung oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht werden. Die erste Lesung dient zur Erörterung der allgemeinen Grundsätze. Danach wird der Gesetzvorschlag an einen Ausschuss verwiesen, wo die eigentliche Arbeit stattfindet. In der zweiten Lesung werden dann vornehmlich Details erörtert und es kommt schließlich zur Schlussabstimmung.

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