Kultur & Religion
Kein Platz für Antisemitismus!
Jüdisches Leben und jüdische Kultur gehören zu Schleswig-Holstein. Mit dem 2026 beschlossenen Landesaktionsplan gegen Antisemitismus haben wir einen ressortübergreifenden Handlungsrahmen geschaffen, der den Kampf gegen Antisemitismus und die Förderung jüdischen Lebens zusammenführt. Der Plan wurde unter enger Beteiligung der beiden jüdischen Landesverbände erarbeitet und verbindet bestehende Aktivitäten mit zusätzlichen Maßnahmen.
Ein Schwerpunkt liegt auf Bildung und dem Schutz Betroffener. Vorgesehen sind gezielte Fortbildungen für Lehrkräfte, Polizei, Justiz und Verwaltung sowie eine stärkere Verankerung der Antisemitismusprävention in der Lehrkräfteausbildung. Auch antisemitische Hetze im Internet wird stärker in den Blick genommen, unter anderem durch die Zusammenarbeit von Generalstaatsanwaltschaft und Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein sowie die „digitale Streife“.
Zugleich stärken wir die Sichtbarkeit jüdischer Geschichte und Gegenwart. Bereits 2024/25 wurden im Projekt „Steinerne Zeugen“ alle 22 jüdischen Friedhöfe des Landes mit Informationstafeln ausgestattet. Begegnungsangebote wie „Meet a Jew“ und die Bildungsarbeit des Jüdischen Museums in Rendsburg vermitteln Wissen und ermöglichen persönlichen Austausch. Für 2027 sind erstmals „Jüdische Kulturtage“ vorgesehen. Ergänzend sollen eine dauerhafte Ringvorlesung an den Hochschulstandorten Flensburg, Kiel und Lübeck sowie Fortbildungen für die Kulturszene entstehen.
Musikschulen erstmals gesetzlich abgesichert
Musikschulen leisten einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung und eröffnen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrem Wohnort die Möglichkeit, ein Instrument zu erlernen und musikalische Fähigkeiten zu entwickeln. Mit dem Musikschulfördergesetz haben wir die Arbeit der Musikschulen in Schleswig-Holstein deshalb erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Das Gesetz regelt die staatliche Anerkennung, verbindliche Qualitätsstandards und die Förderung durch das Land. Gleichzeitig haben wir die finanzielle Unterstützung deutlich verbessert. Die zusätzliche Landesförderung von rund einer Million Euro wird seit 2026 dauerhaft fortgeführt. Insgesamt sieht das Gesetz eine jährliche Förderung von mindestens zwei Millionen Euro im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vor.
Die staatliche Anerkennung ist dabei an klare Qualitätsanforderungen geknüpft. Dazu gehören qualifizierte Lehrkräfte, Sozialermäßigungen, Kinderschutz sowie Kooperationen mit Kitas, Schulen und Ganztagsangeboten. Damit stärken wir nicht nur die Musikschulen selbst, sondern verbinden Kultur- und Bildungspolitik und schaffen bessere Voraussetzungen dafür, musikalische Bildung noch stärker in den schulischen Ganztag einzubinden.
Kulturpolitische Leitlinien geschaffen und Kulturknotenpunkte gestärkt
Schleswig-Holstein verfügt über eine vielfältige Kulturlandschaft, die von professionellen Einrichtungen ebenso geprägt wird wie von Vereinen, Initiativen und ehrenamtlich Engagierten. Mit den Kulturpolitischen Leitlinien, die wir 2023 beschlossen haben, haben wir einen strategischen Rahmen für die Weiterentwicklung der Kulturpolitik geschaffen.
Die Leitlinien wurden gemeinsam mit Kultureinrichtungen, Verbänden und Kommunen im bewährten Format des Kulturdialogs erarbeitet. Im Mittelpunkt stehen zentrale Zukunftsfragen wie die digitale Transformation, ökologische Nachhaltigkeit, kulturelle Teilhabe sowie kreative und kooperative Räume. Damit geben die Leitlinien Orientierung für konkrete Fördermaßnahmen und notwendige Veränderungsprozesse, ohne ein starres Programm vorzugeben.
Ein Beispiel dafür ist die neue Strukturförderung für soziokulturelle Zentren und Initiativen. Sie unterstützt Einrichtungen dabei, ihre Organisation, Finanzierung und ehrenamtlichen Strukturen nachhaltig weiterzuentwickeln. Damit stärken wir die kulturelle Vielfalt und die kulturellen Strukturen vor Ort.
Kultur findet in Schleswig-Holstein nicht nur in den Städten statt. Gerade im ländlichen Raum prägen Vereine, Initiativen, Museen, Bühnen und Ehrenamt das kulturelle Leben. Die sieben Kulturknotenpunkte vernetzen diese Akteure, beraten vor Ort, initiieren Kooperationen und unterstützen die Sichtbarkeit kultureller Angebote. Ihre Regionen decken alle elf Kreise des Landes ab.
In dieser Legislaturperiode haben wir die etablierten Strukturen langfristig abgesichert. Für die Regionen Nordwest, West, Südwest und Südost wurden Ende 2025 die Trägerschaften für die Förderphase 2026 bis 2030 vergeben. Jeder Knotenpunkt erhält bis zu 40.000 Euro jährlich; für die vier Regionen stehen damit insgesamt bis zu 800.000 Euro bereit.
Für Nordost, Mitte und Ost läuft das Auswahlverfahren für die Jahre 2027 bis 2031. So stärken wir vorhandene kulturelle Netzwerke und sorgen dafür, dass Kulturangebote auch in der Fläche sichtbar und erreichbar bleiben.
Minderheitenpolitik
Schleswig-Holstein ist und bleibt Minderheitenland. In dieser Legislaturperiode haben wir die Minderheitenpolitik weiter gestärkt und als festen Bestandteil der kulturellen Identität unseres Landes verankert. Mit dem Handlungsplan Sprachenpolitik haben wir einen strategischen Rahmen für Dänisch, Friesisch, Romanes und Niederdeutsch geschaffen. Auch im Bildungsbereich setzen wir wichtige Akzente: Modellschulen und Sprachangebote werden fortgeführt und ausgebaut. Heute wird Niederdeutsch bereits an 42 Grundschulen und zwölf weiterführenden Schulen unterrichtet. Mit dem Friesisch-Erlass und dem „Nordfriisk liirskap“ stärken wir zudem den Friesischunterricht nachhaltig. Gleichzeitig haben wir den Minderheitenbeauftragten hauptamtlich aufgewertet und die Zuwendung an die Friesenstiftung um 72 Prozent erhöht.