Für alle Eventualitäten wappnen
Änderungen der Verfassung und des Landeswahlgesetzes notwendig
„Die Fraktionen haben sich gemeinsam auf den Weg gemacht, um mit einer Verfassungsänderung und einer Änderung des Landeswahlgesetzes die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen“, so Tobias Koch. Kein Virus, keine Naturkatastrophe und keine andere Notlage gleich welcher Art dürfte jemals dazu führen, dass das Parlament daran gehindert sei, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Was aber, wenn durch Erkrankung oder Quarantänemaßnahmen der Landtag somit nicht beschlussfähig sei, aber unaufschiebbare Beschlüsse getroffen werden müssten?
Die Antwort auf diese Frage sei der nun in zweiter Lesung vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung. Wie bei allen Ausschüssen des Landtages erfolge auch bei dem Notausschuss die Zusammensetzung spiegelbildlich zu den Mehrheitsverhältnissen im Landtag. Zusammen mit den für einen Ausschuss bestehenden Vertretungsmöglichkeiten sei damit die Gefahr des Zustandekommens von Zufallsmehrheiten gebannt. Dafür tauche mit der geringen Zahl von nur 11 Ausschussmitgliedern gleich das nächste Problem auf. Eine solch deutliche Absenkung der Zahl der stimmberechtigen Abgeordneten erscheine bei einer möglicherweise nur leichten Unterschreitung der Beschlussfähigkeitsgrenze von derzeit 37 Abgeordneten als nicht angemessen.
Koch: „Deshalb ist die Größe des Notausschuss als atmendes System konzipiert. Die Anzahl der stimmenberechtigten Ausschussmitglieder kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der anwesenden Abgeordneten weiter erhöhen, wobei allerdings weiterhin jeweils die Spiegelbildlichkeit zu den Mehrheitsverhältnissen im Landtag gewahrt bleiben muss.“
Zudem habe es eine ganze Reihe weiterer höchst schwieriger Fragestellungen zu klären gegeben: Angefangen bei der Definition der Notlage, über die Kompetenzen eines Notausschusses bis hin zu der Bestätigung der Beschlüsse des Notausschusses durch den Landtag, sobald dieser nach Beendigung der Notlage wieder zusammentrete.
„Wir haben außerdem dafür Sorge getragen, dass jeder einzelne Abgeordnete, der sich durch die Einberufung des Notausschusses möglicherweise in seinen Rechten verletzt fühlt, die Rechtmäßigkeit des Zusammentretens des Notausschusses durch einen Antrag beim Landesverfassungsgericht überprüfen lassen kann, bevor die Beschlüsse des Notausschusses in Kraft treten. Gemeinsam mit der umfassenden Wahrung der Antrags-, Frage- und Äußerungsrechte aller Abgeordneten im Notausschuss – also auch derjenigen, die nicht Ausschussmitglieder sind – wird so den Statusrechten aller Abgeordneten umfassend Rechnung getragen.“
Schließlich seien auch digitale Möglichkeiten berücksichtigt worden.
Allerdings sei man sich darüber bewusst, dass die technischen Möglichkeiten für eine rechtssichere, geheime Stimmabgabe derzeit noch nicht gegeben seien, es handele sich hierbei also um eine Option für die Zukunft und nicht um eine schon morgen praktisch umsetzbare Möglichkeit.
Weiterer Punkt: Ein handlungsfähiges Parlament setze aber auch voraus, dass regelmäßig alle fünf Jahre Abgeordnete gewählt werden könnten, die wiederum zunächst einmal in ihren Wahlkreisen und auf Landeslisten aufgestellt werden müssten. Das Landeswahlgesetz schreibe für diese Kandidatenaufstellungen bislang Präsenzveranstaltungen vor.
„Sollten diese aufgrund der derzeitigen Pandemie oder einer anderen Notlage nicht möglich sein, würde auch dadurch das Funktionieren unserer Demokratie gefährdet werden.“, gab Koch zu bedenken.
„Mit der Änderung der Landeswahlgesetz ermöglichen wir deshalb im Falle einer festgestellten Notlage auch Teilversammlungen an verschiedenen Orten sowie Abstimmungen die als Briefwahl oder Urnenwahl durchgeführt werden können. Auch digitale Elemente können mit Ausnahme der Schlussabstimmung zum Einsatz kommen- auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene. Ebenso wird das Regelwerk für Volksabstimmungen im Falle einer Notlage angepasst.
Deshalb wappnen wir uns mit der Änderung der Landesverfassung und der Anpassung des Landeswahlgesetzes für alle erkennbaren Eventualitäten. Wir machen unsere Demokratie damit krisenfest“, so Koch abschließend