Glücksspielstaatsvertrag auf der Zielgraden
Wichtig ist eine starke Begrenzung des illegalen Marktes
Endlich sei man bei dem Thema Glücksspielstaatsvertrag auf der Zielgraden, so Hans, Jörn Arp, der sich seit 2004 mit diesem Thema beschäftigt. Nötig sei eine Neuregelung durch die Entwicklung und die Möglichkeiten des Internets geworden.
„Alles veränderte sich, auch der Glückspielbereich. Es war nicht mehr erforderlich, eine Lottoannahmestelle aufzusuchen oder auf die Pferderennbahn zu gehen, um sein finanzielles Glück zu suchen. Stattdessen konnte man bequem von zuhause aus Sportwetten abgeben, ohne Krawatte und Jackett“, so Arp.
Darauf habe sich auch die Politik einstellen zu müssen. Ein milliardenstarker Markt habe nicht im Dunkeln stattfinden und unreguliert bleiben dürfen, eine Kontrolle sei erforderlich geworden.
Arps Kritik ging an die Opposition: „Der Oppositionsführer lehnt das ab. Bleiben Sie dabei, Herr Dr. Stegner. Doch einen Punkt müssten Sie gerne dazu erklären: Sie wollen, dass Amazon, Google und Co endlich auch in Deutschland Steuern zahlen. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. Warum aber sollen wir gerade von denen, die im Glückspielbereich tätig sind, keine Steuern abverlangen? Die Frage haben Sie bis heute nicht beantwortet. Denn so findet alles im illegalen Bereich statt. Keine Kontrolle über Suchtpotential, keine Kontrolle über Finanzströme. Denn das Glückspiel im Internet findet statt – mit oder ohne uns. Wir möchten aber Kontrolle, Jugendschutz, Sperrdateien für Gefährdete, und Abgaben für unser Land, um damit andere Bereiche fördern zu können.“
Von der SPD gebe es bisher keine Klärung dazu. Arp: „Vor allem ein Punkt muss geklärt werden: Mit der von Bundesfinanzmister Scholz anvisierten und überhöhten Glückspielsteuer in Höhe von 5,2 Prozent ab dem ersten Euro Einsatz stehen wir in Europa allein da – und international nicht wettbewerbsfähig. Das Ziel, das Glücksspiel zu kanalisieren, rückt damit in weite Ferne. Unser Ziel wird damit nicht erreicht werden können. Deshalb brauchen wir eine Evaluation, um zu sehen, ob das angenommen wird.“
Wichtig sei eine starke Begrenzung des illegalen Marktes. Dänemark mache es vor. Dort seien inzwischen 90 Prozent des illegalen Marktes legalisiert und würden so einer strengen Kontrolle unterliegen. An diesem Ziel halte man auch bei uns fest. Der Glückspielstaatsvertrag sei nun Grundlage für den Runden Tisch, an dem alle von Suchtberatung bis hin zu den Finanzämtern sitzen würden.
„Gewünscht hätten wir uns natürlich einen Standort der zukünftigen Bundesbehörde in Schleswig-Holstein. Dafür haben wir, wie alle anderen Bundesländer auch, gekämpft, akzeptieren aber gerne die Entscheidung für den geplanten Standort in den neuen Bundesländern, für die die Zuteilung der für sie ersten Bundesbehörde auch eine gesamtstaatliche Anerkennung bedeutet“, so Arp abschließend.