Wir stärken unserer Polizei den Rücken
Rechts- und Handlungssicherheit geschaffen
Heute sei ein richtig guter Tag für die schleswig-holsteinische Landespolizei, so Tim Brockmann, polizeipolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion. Der Landtag komme mit dem Gesetz seiner Aufgabe nach, einer Gefährdung der effektiven Polizeiarbeit vorzubeugen.
„In unserem Rechtsstaat muss die Polizei ordentlich und effektiv für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten können. Dafür braucht sie die notwendigen Ermächtigungsgrundlagen. Deshalb ist die vorliegende Novelle unumgänglich. Mit dem Gesetz schaffen wir ein modernes Polizeirecht. Wir geben unseren Polizistinnen und Polizisten die Rechts- und Handlungssicherheit, die sie in schwierigen und häufig unübersichtlichen Einsatzlagen brauchen. Sie haben einen Anspruch darauf,“ so Brockmann.
Man halte damit nicht nur das Versprechen, das im Koalitionsvertrag festgehalten sei. Man gehe sogar darüber hinaus: Der Schwachstellenanalyse folge jetzt die Schließung vieler regulatorischen Lücken.
„Für uns als CDU war im Diskussionsprozess das Ziel völlig klar, die Arbeit der Polizei zu stärken. Im 21. Jahrhundert haben sich die Anforderungen an bürgernahe Polizeiarbeit geändert. Für die bürgernahe Polizeiarbeit muss auch die Effektivität der Gefahrenabwehr im Vordergrund stehen. Deshalb ist es absolut richtig, dass wir neue Befugnisnormen schaffen!“, stellte der Abgeordnete klar.
Der Anspruch war es stets, der Polizei den Rücken zu stärken. Polizeikontrollen und Identitätsfeststellungen erfolgten dann, wenn sie polizeilich erforderlich seien und der Gefahrenabwehr dienten.
Daran ändere auch der neue Absatz 2 in § 181 nichts. Diskriminierungsfreies Handeln sei durch die Polizei grundsätzlich zu gewährleisten. Brockmann selbst sei fest davon überzeugt, dass die Polizistinnen und Polizisten dem in der Praxis bereits jetzt umfassend Rechnung handelten.
Mit der Polizeirechtsnovelle drücke man sich nicht vor moralischen und ethischen Fragestellungen. Das gelte insbesondere für den Schusswaffengebrauch. So werde endlich der Finale Rettungsschuss gesetzlich normiert.
In der kürzlich terminierten Anhörung sei auch deutlich gemacht worden, an welchen Stellen das Polizeirecht in den kommenden Jahren nachgeschärft werden müsse, um eine Vernachlässigung der Staatsaufgabe „Sicherheit“ zu verhindern. Dies gelte herausragend für die Normierung von Ermittlungsinstrumenten im digitalen Zeitalter. Hier müsse die Polizei auch in der Gefahrenabwehr mit dem technischen Fortschritt schritthalten. Dieses Schritthalten sei ein notwendiges Instrument zur Herstellung einer gewissen „technischen Parität“.
Nicht nur aus der Wissenschaft, sondern auch aus der polizeilichen Praxis sei das Fehlen dieser Elemente im Gesetzentwurf kritisiert worden. Die Union teile diese Einschätzung.
„Diesen Gesetzentwurf haben wir in der parlamentarischen Beratung noch besser gemacht. Wir stärken unserer Polizei den Rücken und schaffen Rechts- und Handlungssicherheit“, so Brockmann abschließend.