| Nr. 401/08
Zurück zur alten Pendlerpauschale
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Johann Wadephul, hat angesichts des heutigen (09. Dezember) Bundesverfassungsgerichtsentscheids über die Pendlerpauschale gefordert, zur alten Regelung zurück zu kehren:
„Das Urteil stellt fest, dass die bestehende Regelung verfassungswidrig ist. Die CDU-Fraktion fordert nun die Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom Mai 2007 ein, in dem wir die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale gefordert haben“, erklärte Wadephul.
Fast 70 Prozent der schleswig-holsteinischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden den Pendlern zugerechnet, so Wadepul weiter. In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein müsse diese Mobilität von den Menschen auch erwartet werden können. „Dann muss aber der Staat diese Bereitschaft zur Mobilität auch anerkennen. Und das tut er ganz wesentlich, indem er die Kosten für die Fahrt zur Arbeit als Werbungskosten anerkennt“, erklärte der CDU-Fraktionschef.
Er halte nichts davon, nun einen neuen Anlauf für eine Änderung der Pendlerpauschale zu unternehmen: „Das ist nicht vermittelbar und darüber hinaus wäre es politisch unklug. Denn die Arbeitnehmer sind in Deutschland mehr als genug belastet. Wer arbeitet muss aber mehr haben, als wer nicht arbeitet. Leistung muss anerkannt werden. Deshalb ist die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale das einzig Richtige“, so Wadephul abschließend.
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Max Schmachtenberg
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