Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)

Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)
Minderheitenbeauftragter der Ministerpräsidenten

| Nr. 206/07

Zur Diskussion um die Erweiterung des Tariftreuegesetzes auf den Bus-ÖPNV erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Johannes Callsen:

Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt eine Erweiterung des Tariftreuegesetzes auf den Bus-ÖPNV, wenn im Gegenzug andere vergabefremde Kriterien abgebaut werden. Auch wenn wir grundsätzliche ordnungspolitische Bedenken gegenüber staatlichen Eingriffen in den Wettbewerb und vergabefremden Kriterien haben, müssten bei uns die rund 150 überwiegend mittelständischen Busunternehmen in Schleswig-Holstein und etwa 5.000 Busfahrerinnen und Busfahrer im Vordergrund stehen. Um gerade diese in ihrer Wettbewerbssituation zu stärken, hat sich die CDU-Landtagsfraktion nach intensiver Diskussion dafür ausgesprochen, für eine Ausweitung des Tariftreuegesetzes auf den Bus-ÖPNV offen zu sein.

Da wir hiermit allerdings vergabefremde Kriterien erweitern, erwarten wir eine Bürokratie-Entlastung an anderer Stelle im öffentlichen Auftragswesen. Dies um so mehr, als wir im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbart haben, bürokratische Regelungen in Schleswig-Holstein abzubauen. Unser Vorschlag an unseren Koalitionspartner war, im Gegenzug zur Ausweitung des Tariftreuegesetzes deutliche Entlastungen für die Unternehmen bei der bürokratischen Verpflichtung zur Aufstellung von Frauenförderplänen zu erreichen. Um einen Abbau bei Regelungen der Mitbestimmung ging es ausdrücklich nicht. Zum Hintergrund: Wer derzeit vom Land Schleswig-Holstein einen öffentlichen Auftrag haben will, muss bereits ab einer Auftragssumme von 10.000 € bzw. 21 Beschäftigten einen betrieblichen Förderplan nachweisen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass die mittelständischen Betriebe auch ohne diese bürokratische Verpflichtung ein hohes Maß an Frauenförderung betreiben. Gerade der vom Wirtschaftsministerium durchgeführte Wettbewerb „Familienfreundlicher Betrieb“ hat zahlreiche gute Beispiele für Frauen- und Familienförderung im schleswig-holsteinischen Mittelstand gezeigt. Die Pflicht zur Aufstellung von Frauenförderplänen ist demgegenüber nur eine bürokratische Regelung sowohl für die Unternehmen wie auch für die Verwaltung, die dieses kontrollieren muss.

Die CDU-Landtagsfraktion hat die mögliche Ausweitung des Tariftreuegesetzes auf den Bus-ÖPNV sehr verantwortungsbewusst diskutiert und abgewogen und sich letztendlich mit Blick auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen in Schleswig-Holstein für eine Einbeziehung des Bus-ÖPNV in das Tariftreuegesetz ausgesprochen. Wir gehen davon aus, dass die SPD unser Angebot annimmt und sich in der Abwägung zwischen den Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der einen Seite und bürokratischen Erfordernissen auf der anderen Seite für die Arbeitnehmerinteressen entscheiden wird.

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