| Nr. 119/07

zu TOP 9: Für einen starken Petitionsausschuss

Der von der FDP eingebrachte Gesetzentwurf zur Stärkung des Petitionswesens und zur Zentralisierung der Landesbeauftragten und ihrer Aufgaben findet in Teilen die Zustimmung, in wesentlichen Punkten aber auch die Ablehnung meiner Fraktion.

Ich werte den vorliegenden Antrag als eine Aufforderung, bisherige Zuschnitte zu hinterfragen und ggf. zu bürgerfreundlicheren Lösungen zu kommen. Die CDU-Landtagsfraktion will einen starken, vollwertigen und eigenständigen Petitionsausschuss erhalten.

Die Landesverfassung garantiert jedermann sich über den Petitionsausschuss gegen Ungerechtigkeiten aller Art, gegen Benachteiligungen in allen Lebensbereichen oder gegen ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zur Wehr zu setzen.

Die Themenpalette mit denen unsere Mitglieder im Petitionsausschuss befasst werden, ist deutlich breiter als die bisherigen Zuständigkeiten einzelner Landesbeauftragter.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Petitionsausschusses sieht die CDU darin, dass Politikerinnen und Politiker aller Fraktionen ein offenes Ohr für die Sorgen der Menschen behalten. In diesem Ausschuss werden regelmäßig Bürgersorgen aller Art abgeladen und unbürokratisch und schnell beschieden.

Viele Petitionen tragen dazu bei, Anregungen für die Arbeit der Abgeordneten zu geben. Hier erhalten wir als Parlamentarier ein ganz konkretes Bild von den Anliegen und den Nöten der Bürger. Wir hören ganz direkt wo sich Lücken und Schwachstellen in gesetzlichen Regelungen befinden.

Diese direkten Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Schleswig-Holsteinischen Landtag gehen ein Stück weit verloren, wenn wir unseren überall im Land hoch anerkannten Petitionsausschuss schwächen würden. Und genau diese Gefahr sehen wir bei dem von der FDP vorgelegten Gesetzentwurf.

Ich habe eingangs aber auch gesagt, dass der vorliegende Antrag Punkte enthält, über die wir nachdenken sollten.

Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir nicht Landesbeauftragte haben, deren Aufgabenbereiche thematisch sehr eng miteinander verwoben sind. Und warum sind sie dann räumlich so weit von einander entfernt?

Um eines ganz klar und unmissverständlich zu sagen:

Die CDU-Landtagsfraktion will sowohl die Bürgerbeauftragte als auch den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen als eigenständige Beauftragte erhalten. Wir glauben aber trotz alledem, dass eine engere Verzahnung im administrativen Bereich Sinn machen würde.

Meine Fraktion hält es daher für richtig, das Amt des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen bei dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages einzurichten.

Beide Beauftragten kümmern sich um soziale Belange: Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten ist beim Landtag angesiedelt, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen aber im Sozialministerium. Das macht auf Dauer überhaupt keinen Sinn.

Mit der Umsetzung dieses Vorschlages würden wir einen Beitrag dazu leisten, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen und die Beauftragte für soziale Angelegenheiten in ihrer Unabhängigkeit gleichzustellen.

Wir sind davon überzeugt, dass die Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen noch effektiver und schneller wird. Es kommt zu einer Vermeidung von Doppelzuständigkeiten durch eine verbesserte Koordination bei überschneidenden Zuständigkeiten mit der Bürgerbeauftragten.

Synergieeffekte können mittel- und langfristig durch eine größere organisatorische Nähe erlangt werden, in dem der personelle Unterbau von beiden Beauftragten gemeinsam genutzt wird.

Ich halte die Ansieldung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Landtag aus weiteren Gründen für angezeigt:

Eine Vielzahl von Fällen für den Landesbeauftragten wird über die Mitglieder des Schleswig-Holsteinischen Landtages an ihn herangetragen. Auch deshalb ist die Nähe wichtig.

Der Informationsfluss zwischen dem Landesbeauftragten und dem Landtag wird durch eine solche Änderung noch optimaler gestaltet.

Außerdem sollte man berücksichtigen, wie eng die Zusammenarbeit zwischen dem Landtag – insbesondere zwischen dem Landtagspräsidenten Herrn Kayenburg – und dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen bereits ist.

So werden seit Jahren Schwerpunktthemen gemeinsam aufgegriffen, dies zeigt sich insbesondere bei der Durchführung von gemeinsamen Fachtagungen hier im Landeshaus.

Wir wollen außerdem die Beteiligung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen an allen Gesetzesvorlagen und an den auf behinderte Menschen ausgerichteten sonstigen Vorhaben sicherstellen.

Die Beteiligung an vielen Gesetzesvorhaben ist notwendig. Und die Entscheidung, ob bei einem bestimmten Gesetz die Belange behinderter Menschen tangiert werden, trifft der Landesbeauftragte ganz allein.

Viele Belange behinderter Menschen umfassen ebenso Lebensbereiche nicht behinderter Menschen, sind also nur mit einem ressortübergreifenden Informationsfluss zu vertreten. Und auch dieser Tatsache tragen wir mit einer Ansiedlung beim Landtag Rechnung.

Wir wollen eine Weisungsfreiheit für den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Das gilt für seine originären Aufgaben, für die Öffentlichkeitsarbeit und bei der Erstellung seines Tätigkeitsberichtes. Wir bestehen als Parlament auf ungefilterte Informationen.

Wir wissen uns mit diesem Anliegen – den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Landtag anzusiedeln – mit den Interessenverbänden behinderter Menschen einig.

Wir wollen das Amt und die Arbeit des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen stärken.

Der jetzige Beauftragte Dr. Ulrich Hase leistet eine herausragende und glaubwürdige Arbeit. Dies auch auf Grund seiner ganz persönlichen Erfahrung.

Meine Fraktion freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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