Peter Lehnert

Peter Lehnert
Landtagsvizepräsident

| Nr. 262/09

zu TOP 9: Eine zeitgemäße gesetzliche Grundlage zur Regelung der Untersuchungshaft

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Derzeit erfolgt der Untersuchungshaftvollzug noch auf der Grundlage der Untersuchungshaftvollzugsordnung, einer von den Ländern bundeseinheitlich erlassenen Verwaltungsvorschrift. Aus der Strafprozessordnung, dem Strafvollzugsgesetz und dem Jugendgerichtsgesetz ergeben sich vereinzelte gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung des Untersuchungshaftvollzugs.

Dieser Zustand ist bereits seit langem verbesserungsbedürftig. Der Vollzug der Untersuchungshaft greift in die Grundrechte der Häftlinge ein und steht damit unter dem Vorbehalt des Gesetzes. Im Rahmen der Föderalismusreform ist die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug zum 1. September 2006 auf die Länder übergegangen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nun endlich die verfassungsrechtlich erforderliche gesetzliche Grundlage zur Regelung des Untersuchungshaftvollzugs in Schleswig-Holstein geschaffen werden. Der Musterentwurf eines Untersuchungshaftvollzugsgesetzes, erstellt von einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe, liegt seit Oktober 2008 vor. Dieser Entwurf diente 12 Ländern als Grundlage für das Landesgesetzgebungsverfahren. Der Regelungsinhalt und die Gesetzesstruktur werden voraussichtlich von allen Ländern weitgehend übernommen, es sei denn landesspezifische Besonderheiten bedürfen einer abweichenden Regelung. Dieses Verfahren entspricht dem Gesetzgebungsverfahren zum Jugendstrafvollzugsgesetz.

Der Untersuchungshaftvollzug soll eine sichere Unterbringung und ein geordnetes Strafverfahren gewährleisten. Zugleich muss aber stets berücksichtigt werden, dass für Untersuchungshäftlinge die Unschuldsvermutung gilt. Es sind nicht zuletzt deshalb Regelungen anzustreben, die im Vergleich mit der gegenwärtigen Praxis eine spürbare Verbesserung für die Untersuchungshäftlinge bedeuten. Mit der Schaffung des neuen Gesetzes müssen wir somit auch bessere Haftbedingungen anstreben, um damit den Anforderungen an einen modernen Untersuchungshaftvollzug gerecht zu werden.

Dem entsprechen die Kernbestandteile des Entwurfs, der unter anderem die Einzelunterbringung, Regelungen zum besseren Kontakt mit der Außenwelt sowie optimierte Betätigungsmöglichkeiten während der Untersuchungshaft beinhaltet. Außerdem sollen nach dem Entwurf bedürftige Untersuchungshäftlinge, denen keine Arbeit angeboten werden kann, ein Taschengeld erhalten. Ferner enthält der Entwurf spezielle Regelungen zum Umgang mit jungen Untersuchungsgefangenen.

Die Untersuchungsgefangenen sind nicht zur Arbeit verpflichtet. Jedoch soll ihnen nach dem Entwurf eine Arbeit oder eine sonstige Beschäftigung angeboten oder bei entsprechender Eignung Gelegenheit zum Erwerb schulischer und beruflicher Kenntnisse gegeben werden. Dies halte ich für bedeutsam, denn nach meinen Erkenntnissen sind von derzeit 225 Untersuchungsgefangenen 175 unbeschäftigt. Lediglich in der JVA Neumünster und der JVA Flensburg bestehen derzeit eigene Arbeitsbereiche für Untersuchungsgefangene.

Ebenfalls von großer Bedeutung sind die vorgesehenen speziellen Regelungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Untersuchungsgefangenen, die den Standards des Jugendstrafvollzugsgesetzes entsprechen und die erzieherische Ausgestaltung des Untersuchungshaftvollzugs vorsehen. Dazu gehören z.B. der Vorrang von Bildung, Besuchen, Freizeit und Sport.

Dass mit diesen Neuregelungen ein gewisser Personalbedarf verbunden ist, liegt auf der Hand. Was einen zusätzlichen Sachmittelbedarf anbelangt, so lege ich Wert darauf, dass dieser angesichts der finanziellen Gesamtsituation mit Augenmaß aus dem Budget des Justizministeriums gestillt wird. Die Kosten für die notwendigen Baumaßnahmen in der Untersuchungshaft sind bereits durch die Mittel des Investitionsprogramms II abgedeckt.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass ich es für sehr wichtig halte, dass wir nun endlich eine verfassungs- und zeitgemäße gesetzliche Grundlage zur Regelung des Untersuchungshaftvollzugs in Schleswig-Holstein schaffen. Insofern sehe ich den weiteren Beratungen im Innen- und Rechtsausschuss zuversichtlich entgegen.


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