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zu TOP 9: Eine solide gesetzliche Grundlage für das Automatenglücksspiel
Es gilt das gesprochene Wort
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Bis heute ist es nicht in ausreichendem Maße gelungen, das suchtrelevante Automatenglücksspiel in den Spielhallen in Schleswig-Holstein auf eine solide gesetzliche Grundlage zu stellen.
Schleswig-Holstein hat, gemessen an seiner Einwohnerzahl, eine im Bundesvergleich überdurchschnittliche Automatendichte. Ein Grund hierfür sind Leerstände in den Innenstädten, sodass als Kompensation allzu oft auf Spielhallen zurückgegriffen wird. Gerade in strukturschwachen Gebieten schießen Spielhallen wie Pilze aus dem Boden. Diesem Phänomen müssen wir entgegenwirken. Deshalb muss die Politik ihrer Verantwortung in der „Abwehr“ von Überkapazitäten von Spielhallen nachkommen.
Es bedarf einer ordnungsrechtlichen Rahmengebung insbesondere aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes. Hessen, Bremen und Berlin haben sich bereits Rahmenkriterien geben, um ein Element des Gegensteuerns zu haben. Für die CDU ist es von besonderer Bedeutung, dass wir diesem Wirtschaftszweig geordnete und maßvolle Kriterien geben. Neben der Zunahme von Spielhallen wird auch immer wieder das Suchtpotential angeführt, dass wir nicht aus den Augen verlieren dürfen. Mit unterschiedlichen Ansätzen kann man sich der Realität der Konzessionsvergaben nähern.
Der Arbeitskreis der Spielsucht e.V hat mit der Trümper/Heimann Studie mit Stand vom 1.1.2010 die Spielhallenstandorte und Spielhallenkonzessionen in Schleswig-Holstein ermittelt, wobei die Gemeinden unter 10.000 Einwohnern nicht erfasst wurden. Das Ergebnis waren seit 2000 - 370 Standorte mit 443 Konzessionen und 2010 - 338 Standorte mit 443 Konzessionen
Aus der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass mit Stand September 2011 – 520 Konzessionen in Schleswig-Holstein vergeben waren. Dies dokumentiert keinen exorbitanten Zuwachs, aber dennoch eine Zunahme.
Wir dürfen aber nicht aus den Augen verlieren, dass in der schleswig-holsteinischen Automatenwirtschaft etwa 400 Unternehmen mit ca. 3.000 Arbeitsplätzen mit vornehmlich weiblichen – teilweise allein erziehenden Müttern– tätig sind. Da die Spielhallen zur Zeit 24 Stunden geöffnet sind, kann eindeutig nachvollziehbar abgeleitet werden, dass je Stunde 125 Arbeitsplätze, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze, geschaffen wurden. In der jüngsten Vergangenheit haben mich einige Zuschriften von besorgten und um ihren Arbeitsplatz bangenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht, die unisono einen verantwortungsvollen Umgang angemahnt haben. Viele Familienbetriebe sorgen sich um die Existenz. Ich bin überzeugt davon, dass diese Familienbetriebe sich ihrer sozialen Verantwortung über Jahre bewusst sind und dieses auch weiterhin sein werden.
Wir müssen verhindern, dass in der Debatte zum Spielhallengesetz wieder die Grundsätze der Gleichmacherei greifen. Wir müssen die „schwarzen Schafe“ bekämpfen, dürfen dies aber nicht auf die gesamte Branche und alle Betriebsinhaber übertragen.
Auf der Grundlage von Studien – die sicherlich so als auch anders ausgelegt werden können – hat etwa ein Prozent der Kunden von Spielhallen ein Suchtproblem. Diesen Menschen muss geholfen werden. Für viele Menschen ist eine Spielhalle jedoch lediglich eine Form der Freizeitgestaltung, ist eine Spielhalle ein Treffpunkt, um sich auszutauschen. Alle bis heute errichtenden Spielstätten sind rechtmäßig und nicht illegal in die Umsetzung gegangen. Eigens hierfür errichtete Gebäude mit erheblichen Investitionen und teilweise langfristigen Mietverträgen oder Abschreibungsfristen von bis zu zehn Jahren und mehr müssen sorgsam in unseren Überlegungen zum Bestandschutz abgewogen werden.
Man muss zur Kenntnis nehmen, dass gewerbliche Geldspielgeräte strikten staatlichen Regeln unterliegen – im Gegensatz zu staatlichen Glücksspielgeräten in Spielbanken. Durch unbedachtes Handeln dürfen wir keine Arbeitsplätze und Existenzen ohne Not gefährden, wir dürfen aber auch die Suchtprävention von Betroffenen nicht aus dem Blick verlieren.
Ziel muss es sein, die wirtschaftlichen Interessen der Automatenwirtschaft mit den Erfordernissen der Suchtprävention in Einklang zu bringen. Lassen Sie uns in diesem Sinne verantwortungsvoll an die Umsetzung des Spielhallengesetzes gehen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel