| Nr. 370/08

zu TOP 8: Was lange währt, wird endlich gut.

Es gilt das gesprochene Wort.
Sperrfrist Redebeginn

Was lange währt, wird endlich gut.
Ich freue mich, dass wir hier heute, wie ich hoffe einstimmig, ein Gesetz verabschieden werden, dass ein deutliches Signal für die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft setzt.

Wir waren uns alle einig, dass der oder die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung unabhängig von der Regierung arbeiten können muss. Daher ist es auch richtig und notwendig, dass dieses wichtige Amt ein Wahlamt des Parlamentes wird.

Menschen mit Behinderung können sich manchmal nicht so zu Wort melden wie andere und darum brauchen sie eine Vertretung, die auf ihre Belange und Bedürfnisse aufmerksam macht und uns in der Politik immer wieder auch Wege aufzeigt, wie wir diesen Belangen und Bedürfnissen gerecht werden können. Diese Aufgabe hat der bisherige Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in der Vergangenheit, wie ich finde, in herausragender Weise wahrgenommen und dafür möchten ich und meine Fraktion uns sehr herzlich bei Ulrich Hase bedanken.

In den letzten 50 Jahren hat ein rasanter Wandel in der Behindertenpolitik stattgefunden. Insgesamt sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung vorangetrieben worden und inzwischen auf einem guten Stand. Was aber an manchen Stellen noch fehlt ist zum Einen die praktische Umsetzung und die Präsenz insbesondere von Barrierefreiheit in den Köpfen der handelnden Menschen. Die kann man aber leider nicht per Gesetz verordnen. Hier sind wir alle gefragt, indem wir uns und andere immer wieder fragen, haben wir bei unseren Entscheidungen auch an alle gedacht. Das tun wir noch nicht immer und daher ist es auch notwendig, dass Menschen mit Behinderung auch hier im Landtag über den Landesbeauftragten Gehör finden haben

Das Verfahren zur Gesetzgebung hat sich aus formellen Gründen etwas hingezogen, dennoch kommen wir rechtzeitig vor dem Abschluss der Haushaltsberatungen heute zu einer guten Entscheidung.

In der Anhörung zum Gesetz haben sich die Verbände für ein Vorschlagsrecht der Verbände ausgesprochen, was aus Sicht der Verbände auch nachvollziehbar ist. Wir halten dieses Vorschlagsrecht für nicht praktikabel und kommen daher diesem Wunsch nicht nach. Ich gehe dennoch davon aus, dass sich bei personellen Veränderungen die Fraktionen ohnehin mit den Verbänden besprechen werden.

Das Wahlrecht, ob nun mit oder ohne Vorschlagsrecht der Verbände, bleibt bei beiden Varianten dem Parlament ohnehin vorbehalten, ebenso wie beispielsweise bei der Bürgerbeauftragten, bei der es im Übrigen auch kein Vorschlagsrecht von Verbänden gibt.

Das Gesetz sieht vor, nach dem Inkrafttreten innerhalb von drei Monaten einen oder eine Landesbeauftragte durch das Parlament zu wählen. Die Wahlzeit beläuft sich auf 5 Jahre und ich hoffe, dass wir das bereits in der nächsten Sitzung des Landtages tun werden.

Und ich will hier auch schon mal ankündigen, dass die CDU-Fraktion aufgrund seines persönlichen Einsatzes für Menschen mit Behinderung den bisherigen Landesbeauftragten Dr. Ulrich Hase vorschlagen wird.

Den Vorschlag, die Berichtsmöglichkeiten des Landesbeauftragten zu erweitern, haben wir aufgenommen, ebenso ist eine Übergangsregelung bis zur Wahl aufgenommen worden.

Wie schon zu Anfang gesagt, was lange währt, wird endlich gut und darum bitte ich sie um ihre Zustimmung zu diesem Gesetz.

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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