| Nr. 173/07
zu TOP 8: Wahlrecht: Portofreiheit bleibt, Ehrenamt entscheidet weiter, Landratswahl am Tag der Kommunalwahl möglich
Es gilt das gesprochene Wort!
„Der Gesetzentwurf zur Änderung wahlrechlicher Vorschriften verschlankt das Wahlrecht. Zum Beispiel: Statistiken entfallen, förmliche Verfahren bei der Mandatsentnahme entfallen, die Briefwahl wird vereinfacht“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka.
Kalinka: „Aber: Wir haben auch in drei nicht unwichtigen Punkten den Gesetzentwurf des Innenministers geändert und hatten dabei im Innen- und Rechtsausschuss des Parlaments einstimmige Beschlüsse. Die Portofreiheit bei Wahlbriefen bleibt, die Zusammensetzung der Wahlausschüsse wird weiter von den Gemeindevertretungen, Ratsversammlungen und Kreistagen bestimmt und es bleibt bei einem besonderen Wahlprüfungsausschuss zur Vorbereitung der Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit einer Wahl oder über Anfechtungen. Die beiden letzten Punkte machen deutlich, dass es uns darum geht, dass die Rechte des Ehrenamtes nicht geschmälert werden.
Zugleich haben wir neu geregelt, dass die Fristen für Landratswahlen verändert werden. So wird es jetzt möglich sein, die Landratswahl in Rendsburg-Eckernförde zeitgleich mit der Kommunalwahl am 25. Mai 2008 durchzuführen. Wir haben auch hier dem Wunsch der kommunalen Familie entsprochen“.
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Max Schmachtenberg
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