| Nr. 076/07

zu TOP 8: Es gibt keine neuen Erkenntnisse für ein Verbandsklagerecht

Tierschutz ist und bleibt ein wichtiges Anliegen. Die Politik ist wie jeder Einzelne gefordert, den Tierschutz als gesellschaftliche Verpflichtung zu begreifen und zu gewährleisten. Tierschutz ist daher keine Randerscheinung, sondern Teil unserer kulturellen Werte. Deshalb ist der Tierschutz im Grundgesetz und auch in unserer Landesverfassung verankert. Die Weiterentwicklung des Tierschutzes ist daher folgerichtig und notwendig. In diesem Sinne verstehe ich den Antrag von Bündnis90/Die Grünen.

Wir haben das Verbandsklagerecht immer kritisch gesehen und auch weiterhin Vorbehalte. Ich kann mich noch gut an die Diskussionen im Zusammenhang mit der Verbandsklage im Naturschutz erinnern. Nach nunmehr einigen Jahren sehen auch wir, dass die befürchtete Prozesslawine im Naturschutzrecht nicht auf uns zugerollt ist und alle Beteiligten die neuen Möglichkeiten nicht überdehnt haben.

Bei dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir jedoch einen Sachverhalt, bei dem nicht grundsätzliche Vorbehalte im Vordergrund stehen, sondern rechtliche Gründe.

Im Gegensatz zum Bundesnaturschutzgesetz sieht das Tierschutzgesetz des Bundes kein Verbandsklagerecht vor. Die Annahme von Bündnis 90/Die Grünen, damit sei den Ländern freigestellt das Verbandsklagerecht im Tierschutz einzuführen, ist falsch. Der Bund hat nicht nur kein Verbandsklagerecht im Tierschutz eingeführt, sondern darüber hinaus eine abschließende verfahrensrechtliche Regelung getroffen. Damit sind den Bundesländern hier Handlungsmöglichkeiten genommen.

Im Mittelpunkt der Meinungsunterschiede steht daher die unterschiedliche Beurteilung der Frage, ob das Land überhaupt berechtigt ist, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine einzuführen. In Bremen hat sowohl der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft wie auch die Universität in gutachterlichen Stellungnahmen diese Frage verneint. Beide sind zum selben Ergebnis gekommen: Es gibt keine Gesetzgebungskompetenz der Länder zur Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine.

Diese Stellungnahmen sind nur wenige Monate alt und daher höchst aktuell.

Das Tierschutzgesetz des Bundes ist im Bundesrat umfassend beraten worden. Die damalige schleswig-holsteinische Landesregierung hatte sich bemüht, das Verbandsklagerecht im Bundesrat durchzusetzen. Sie ist damit jedoch gescheitert. Damit ist klargestellt, dass ein Verbandsklagerecht ausdrücklich nicht gewollt ist.

Nachdem auch in den Bundesländern Bremen, Berlin und Baden-Württemberg die Initiativen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung des Verbandsklagerechts ebenfalls nicht zum Erfolg geführt haben, soll also nun das schleswig-holsteinische Parlament zum Durchbruch verhelfen.

Obwohl alle diese Initiativen bisher auf ganzer Linie durchgefallen sind, gehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trotzig davon aus, in Schleswig-Holstein Erfolg zu haben.

Wie ich bereits erwähnte, haben ein abgelehnter Bundesratsantrag und gescheiterte Gesetzentwürfe in bisher drei Bundesländern die Erfolglosigkeit dokumentiert und es gibt keine neuen Erkenntnisse, die dieses Mal zu einem anderen Ergebnis führen könnten. Deshalb sollte bei Bündnis 90/Die Grünen nun allmählich die Erkenntnis reifen, dass ihr Gesetzentwurf nicht zustimmungsfähig ist.

Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren und sind gespannt, ob neue Erkenntnisse auf den Tisch gelegt werden.

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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
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