Tobias Koch
Fraktions­vorsitzender

| Nr. 359/09

zu TOP 8: Unserer Landesregierung den Rücken stärken

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Die Konjunktur in Deutschland erholt sich schneller als erwartet. Konnte im 2. Quartal bereits wieder ein Wachstum von 0,4% verzeichnet werden, stieg das Bruttoinlandsprodukt im 3. Quartal sogar um 0,7 Prozent ggü. dem Vorquartal.
Während Länder wie Spanien und Großbritannien noch tief in der Krise stecken, gehört Deutschland damit wieder zu den Wachstumslokomotiven in Europa.

Für das kommende Jahr konnte die Bundesregierung ihre Wachstumsprognose von 0,5% auf 1,2% anheben. Der Sachverständigenrat geht mittlerweile sogar von 1,7% aus. Dass es in Deutschland gelungen ist, die Krise besser als in anderen Ländern zu bewältigten, kann durchaus als Ergebnis der im Laufe dieses Jahres beschlossenen Konjunkturpakete angesehen werden. Die enthaltenen Maßnahmen von Abwrackprämie über kommunale Investitionen und Kinderbonus bis hin zur steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger haben damit die angestrebte Wirkung entwickelt.

Und nur durch die Rückkehr unserer Volkswirtschaft auf einen stetigen Wachstumspfad wird es uns gelingen, die Einnahmen und Bund, Land und Kommunen wieder nachhaltig zu verbessern. Ich habe diese Seite der Medaille bewusst an den Anfang meiner Rede gestellt, weil sie in der gegenwärtigen Debatte über das Wachstumsbeschleunigungsgesetz oft unberücksichtigt bleibt. Die andere Seite der Medaille ist aber, dass sich Schleswig-Holstein und unsere Kommunen in der gegenwärtigen Situation und angesichts der bekannten Haushaltslage Steuerausfälle nicht leisten können.

Dem notwendigen Konsolidierungspfad zur Einhaltung der Schuldenbremse in unserem Land würde die Grundlage entzogen, wenn wir gleich zu Beginn des Weges durch zusätzliche Steuerausfälle belastet würden. Glücklicherweise ist Schleswig-Holstein durch den Ausgang der Landtagswahl in der günstigen Position, dass nur mit unseren Stimmen im Bundesrat die notwendigen Wachstumsimpulse gesetzt werden können. Dies gibt uns die Möglichkeit, hier eine Quadratur des Kreises zu erreichen, nämlich Wachstumsimpulse für unser Land mit einem Ausgleich für die besondere Haushaltslage Schleswig-Holsteins zu verbinden.

Eine Zustimmung kann es daher nur geben, wenn ein ausgeglichener Haushalt im Jahr 2020 durch die Steuersenkungen nicht beeinträchtigt wird und wir die erforderliche Unterstützung bekommen, um dieses Ziel zu erreichen. Alle diesbezüglichen Äußerungen der Landesregierung aber auch der Partei- und Fraktionsvorsitzenden zeigen, dass die Interessen Schleswig-Holsteins in guten Händen sind. Jetzt kommt es darauf an, für die anstehenden Beratungen im Bundesrat unserer Landesregierung den Rücken zu stärken. Dies erreichen wir aber nicht, indem wir sie bereits heute auf ein bestimmtes Abstimmungsverhalten im Bundesrat festlegen.

Wenn ich für den vorliegenden Antrag von Bündnis90/Die Grünen deshalb Ausschussüberweisung beantrage, dann will ich gleichzeitig darauf hinweisen, dass der weitere Terminplan perfekt die Wahrnehmung unserer Interessen erlaubt.
Der Finanzausschuss kann am 10. Dezember über den Antrag beraten, eine Beschlussfassung in der nächsten Tagung des Landtages am 16. Dezember würde unmittelbar vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember erfolgen. Das ist der richtige Zeitpunkt, um ein Urteil über den Stand der Verhandlungen zu treffen und die Verhandlungsposition unserer Landesregierung auf den letzten Metern durch einen Beschluss des Landtages zu unterstützen.

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