| Nr. 337/14
zu TOP 8: Schleswig-Holstein ist kein Polizeistaat! - Gefahrengebiete dienen dem Schutz der Menschen
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Rdebeginn
Die in den letzten Wochen und Monaten geführte Diskussion über die sogenannten Gefahrengebiete hat deutlich gezeigt: Populismus geht offenbar bei einigen vor Sachlichkeit.
Der vorliegende Antrag offenbart ein tiefes Misstrauen der Mitglieder der Piraten-Fraktion gegenüber Polizei und Staat.
Dahinter steht das ziemlich verquere Bild eines Staates, der unbescholtene Bürger ständig und ohne Grund in seinen Rechten beschneidet. Eines Staates, der aus reinem Eigeninteresse willkürlich seine Bürger überwacht. Mit der Wirklichtkeit hat dieses Bild nichts zu tun.
Denn worüber reden wir, wenn wir über sogenannten Gefahrengebiete reden? Wir reden über begrenzte Gebiete, in denen die Rechte der Polizei in geringem Maße ausgeweitet werden. Und dies nicht nach Lust und Laune der Polizei, sondern nur bei Vorliegen bestimmter Tatbestandsmerkmale. Und wenn ein solches Gebiet über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten werden soll, erfolgt eine richterliche Prüfung.
Über welche ausgeweiteten Befugnisse reden wir denn, in denen die Piraten eine massive Einschränkung der Grundrechte sehen? Wir reden über Anhalterechte sowie das Recht zur Inaugenscheinnahme.
Ja, stimmt, dies sind Grundrechtseingriffe. Aber stellen wir gegenüber, aus welchen Gründen Gefahrengebiete eingerichtet worden sind.
Sie selbst, Herr Kollege Dr. Breyer haben dies in einer kleinen Anfrage abgefragt.
Hauptgrund für die Einrichtung war in bisherigen Fällen der Wohnungseinbruchdiebstahl. Außerdem finden wir in der Liste Rockerkriminalität und eine Vergewaltigungsserie. Hier geht es also beileibe nicht um die Verhinderung von Kleinstkriminalität.
Wenn wir von der Polizei erwarten, dass Sie uns vor Kriminalität schützt, dann müssen wir ihr auch Mittel an die Hand geben, um diese Aufgabe zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, die Begründung des Antrags zeigt, dass hier die Stimmungsmache im Vordergrund steht. Anders ist es nicht zu erklären, dass ernsthaft behauptet wird, die Inaugenscheinnahme könne „den gesellschaftlichen Status eines Betroffenen negativ beeinflussen“.
Mit dem Argument können sie auch gleich allgemeine Verkehrskontrollen verbieten.
Sie sprechen von „Jedermannkontrollen“, von „Sonderrechtszonen“ und der Gefahr des „Racial-Profiling“. Sie versuchen mit der Verwendung solcher Begriffe schlicht und ergreifend, den Menschen Angst zu machen. Sie tun so, als sei Schleswig-Holstein ein Polizeistaat. Das ist erstens Unsinn! Und zweitens beleidigen Sie mit dem inzidenten Vorwurf der Polizeiwillkür unsere Polizistinnen und Polizisten.
Meine Damen und Herren von den Piraten! Sie sprechen in Ihrer Antragsbegründung auch von rechtlichen Bedenken. Und auch, wenn ich diese nicht teile; wenn Sie konstruktive Vorschläge gemacht hätten, um diese Bedenken auszuräumen, hätten wir darüber gerne reden können. Aber Sie machen keine Lösungsvorschläge. Alles was Ihnen einfällt ist, der Polizei ein wichtiges Instrument ganz zu entziehen. Und auf dieser Ebene macht es wenig Sinn, mit Ihnen eine Diskussion zu führen.
Wenn es nach Ihnen gehen würde, wäre die Polizei bald handlungsunfähig.
Denn ich nehme an, dass Ihnen noch mehr Befugnisse einfallen würden, die Sie gerne einkassieren möchten.
Wir werden den Gesetzentwurf im Ausschuss diskutieren. Aber ich sage Ihnen schon heute: Mit uns als CDU ist ein Ausverkauf der Sicherheit nicht zu machen. Wir werden deutlich heraus stellen, dass ihr Bild vom Polizeistaat Schleswig-Holstein Unsinn ist. Und wir werden sicherstellen, dass die Polizei auch weiterhin Ihre Aufgabe erfüllen kann: Nämlich die Menschen in unserem Land zu schützen.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel