| Nr. 626/14
zu TOP 8: Das Gesetz ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Justizbehörden
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Die CDU war und ist der Meinung, dass das bis dato geltende Denkmalschutzgesetz angemessen ist und den unterschiedlichen Interessen in unserem Lande gerecht wird. Wir sehen die Bedeutung von Kulturdenkmalen, erkennen diese an und unterstreichen die Notwendigkeit, diese zu erhalten und zu schützen. Dafür setzen wir uns als CDU ein.
Die Umstellung vom konstitutivem auf das deklaratorische System halten wir hingegen nicht für notwendig und unsere Kritik richtet sich insbesondere gegen die Vereinheitlichung.
Die bisherige Unterscheidung von Denkmalen und einfachen Kulturdenkmalen unterstreicht für rund 9.000 Kulturdenkmale der Denkmalliste einen ganz besonderen Stellenwert und schafft bei den einfachen Kulturdenkmalen eben mehr Freiräume – nicht nur für den Eigentümer/Nutzer, sondern auch für die Kommunen zum Beispiel in der Bauleitplanung, ganz besonders für innerörtlichen Bereiche, die landesplanerisch stets hervorgehoben werden.
Quantität, wie sie die zur Zeit laufende Inventarisierung erwarten lässt, ist nicht alles.
Zur Beratung der Änderungsanträge im Ausschuss:
Das Positive vorweg: Wir begrüßen, dass die Anregung des Altenparlaments zu den Belangen von Menschen mit Behinderungen, älterer Menschen sowie anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, wie wir sie auch vorgeschlagen haben, berücksichtigt werden.
Ansonsten sind die durchgewunkenen Änderungsanträge der Koalition weitgehend redaktioneller Art und tragen hinsichtlich wechselnder Begriffsbestimmungen für die Gruppe der im Gesetz Verpflichteten eher zur Verwirrung bei.
Die wirklich wichtigen Punkte, gerade diejenigen, die die Verpflichteten betreffen, bleiben weiterhin unberücksichtigt, so dass die Fraktionen von CDU und FDP hier erneut einen Änderungsantrag eingebracht haben.
Unser Hauptkritikpunkt bleibt, dass die Eigentümer erst nach Aufnahme ihres Kulturgutes in die Denkmalliste darüber informiert werden sollen. Und wenn sie, die Eigentümer, nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden können, dann eben gar nicht, so ihr Gesetz in § 8.
Selbstverständlich respektieren wir die positiven Stellungnahmen zum Gesetzentwurf in Regionalkonferenzen und Anhörungen. Wir verstehen aber nicht die ablehnende Haltung der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen gegenüber den Interessen von Eigentümern und Nutzern, besonders vorgetragen durch die Eigentümer- und Wirtschaftsverbände.
Die Ihnen zugegangene Resolution des Kreistages von Nordfriesland vom 05.12.2014 unterstreicht dieses breite Anliegen noch einmal deutlich. Denkmalschutz wird nur funktionieren, wenn wir unser aller Eintreten für die Kulturdenkmale unseres Landes auch in Einklang bringen mit den Interessen derjenigen, die die Lasten der Aufgabe zu tragen haben.
Sie zu überfordern wäre nicht nur dem gewollten Schutz abträglich, es hat sich noch nie bewährt – wie das bekannte Sprichwort sagt – die Rechnung ohne den Wirt zu machen. Es würde sich auch negativ auf die notwendige Akzeptanz auswirken.
Unser Vorschlag, die Eigentümer vorher zu hören, ändert nicht die Grundsätze des Verfahrens – der Rechtsweg bleibt unverändert – ist aber die Minimalforderung für die Chance, eigene Gedanken der Verpflichteten einzubringen. Ihr Gesetzentwurf hat gerade in diesem Punkt Defizite mit der in diesem Hause so viel zitierten Transparenz. Ich habe hingegen großes Vertrauen in die Denkmalschutzbehörden, dass man sich vernünftigen Argumenten der Eigentümer vor einer Entscheidung nicht verschließen wird.
Unverständlich ist weiter ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Vorschlag, auch bei den unbeweglichen Kuturdenkmalen auf Antrag eines Eigentümers durch Verwaltungsakt über die Eigenschaft zu entscheiden. Warum wollen Sie Investitionen durch fehlenden Planungssicherheit, die auf diesem Wege geschaffen werden kann, verhindern?
Der gemeinsame Änderungsantrag, auf dessen weitere Punkte meine FDP-Kollegin sicher noch eingehen wird, bietet die Chance einer dringend notwendigen Besserstellung der Verpflichteten. Nur mit diesen Änderungen ist das Gesetz für meine Fraktion zustimmungsfähig.
Ansonsten bleibt es dabei, dass die Kulturministerin mit diesem Gesetz Arbeitsbeschaffung für die Justizministerin und ihre Behörden schafft.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel