Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)

Johannes Callsen (ehemaliger Abgeordneter)
Minderheitenbeauftragter der Ministerpräsidenten

| Nr. 420/12

zu TOP 8: Dänen-Ampel bringt Mittelstandsverhinderungsgesetz auf den Weg

CDU-Fraktionschef Johannes Callsen hat in seinem heutigen (27. September 2012) Debattenbeitrag den Entwurf der Landesregierung für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz als mittelstandsfeindlich kritisiert:

„Diese Regierung beschäftigt sich seit über 100 Tagen mit sich selbst. Außer der Rücknahme von CDU-FDP-Entscheidungen und der Durchsetzung ihrer ideologischen Vorstellungen haben Sie noch nichts Sinnvolles für die Zukunft Schleswig-Holsteins zustande gebracht. Und auch das heutige Vergabegesetz trägt eher ihren ideologischen Vorstellungen Rechnung als den wirtschaftspolitischen Notwendigkeiten in Schleswig-Holstein.

Mit der Novellierung des Mittelstandsförderungsgesetzes hatten CDU und FDP klare Tariftreue- Regelungen für Schleswig-Holstein eingeführt, die nicht nur der europäischen Rechtsprechung entsprechen, sondern sich vor allem an den von den Tarifpartnern ausgehandelten Mindestlöhnen orientieren. Dies genau ist der Rahmen, den der Europäische Gerichtshof und das Arbeitnehmerentsendegesetz für Tariftreueerklärungen vorgeben.

Unsere Überzeugung ist dabei, dass die Tarifparteien in diesem Staat die Lohnfindung besser können als der Staat selbst. Für die CDU gilt auch – und das ist von uns nie in Frage gestellt worden – dass diejenigen, die Vollzeit arbeiten, von ihrem Lohn leben können müssen. Und zwar auch da, wo Tariflöhne an Bindekraft verloren haben. Genau deswegen haben wir uns für verbindliche Lohnuntergrenzen ausgesprochen, und zwar in einem bundeseinheitlichen Rahmen, mit regionen- und branchenspezifischen Differenzierungsmöglichkeiten und mit einer Kommission, an der die Tarifpartner mit am Tisch sitzen. Genau dieser Rahmen ist es, der auch mit dem bestehenden Mittelstandsförderungsgesetz Tariftreueerklärungen ermöglichen würde.

Was Sie hier von Seiten der Rot-Grün-Dänischen Koalition vorlegen, ist ein staatlich festgelegter einheitlicher Mindestlohn durch die Hintertür, der mit marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht das Geringste zu tun hat. Und Sie kennen doch auch die Rechtsprechung und die Haltung des europäischen Gerichtshofes in Sachen Schienen-Personen-Nahverkehr und Tariftreue. Da hat der europäische Gerichtshof enge Grenzen gesetzt, in denen Mindestlohnverpflichtungen und Tariftreueerklärungen zulässig sind.

Immerhin geht Ihre Phantasie so weit, dass Sie dieses Tariftreuegesetz in NRW abschreiben. Allerdings hat NRW sicherlich nicht ohne Grund den Anwendungsbereich ohne den Schienen-Personen-Nahverkehr gefasst, weil es gerade hier erhebliche rechtliche Probleme gibt.

Auf der Jubiläumsveranstaltung des Verbandes Handwerk Schleswig-Holstein hat der Ministerpräsident das Handwerk ausdrücklich als Vorbild für das neue Tariftreuegesetz gelobt. Er hat jedenfalls soweit Recht, dass die Mindestlöhne im Handwerk von den Tarifpartnern ausgehandelt werden und auch jetzt schon über das bestehende Mittelstandsförderungsgesetz bindend sind. Damit bräuchten wir Ihr neues Vergabegesetz gar nicht. Diese Regelungen im Handwerk aber als Vorbild für die mit Ihrem Vergabegesetz eingeführten gesetzlichen Mindestlöhne zu nehmen, ist schon eine Zumutung.

Der Staat kann keine Lohnfindung: Ihr Mindestlohn von 8,88 Euro ist der beste Beweis! Wenn Sie nämlich schon die unterste Lohngruppe nach TVL als Grundlage für Ihren Mindestlohn nehmen, dann sollten Sie bei Ihrer Rechnung wenigstens das Weihnachtsgeld in Höhe von bis zu 95 Prozent mit einbeziehen. Dann liegt der Mindestlohn nicht bei 8,88 Euro, sondern bei 9,58 Euro.

Allein dieses Beispiel zeigt, wie fraglich gesetzliche Mindestlöhne sind und Sie untergraben damit auch die Tarifautonomie in Schleswig-Holstein. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände braucht man dann nicht mehr, der Lohn wird ja dann zukünftig im Wirtschaftsministerium bestimmt.

Was Sie mit diesem Gesetz aber noch offenbaren, ist ein tiefes Misstrauen gegenüber dem Mittelstand. Ihn wollen Sie mit einer Fülle bürokratischer Auflagen überziehen. So sollen nach § 17 „neben den voraussichtlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Lebenszyklus-Prinzips insbesondere auch die voraussichtlichen Betriebskosten über die Nutzungsdauer – vor allem die Kosten für den Energieverbrauch – sowie die Entsorgungskosten“ berücksichtigt werden. Oder es sollen bestimmte Normen für das Umweltmanagement gefordert werden, „die bei umweltrelevanten öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen in der Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen bestehen, die bei der Ausführung des Auftrages zur Anwendung kommen sollen.“

Allein diese zwei Beispiele zeigen dass Mittelständische Betriebe, die sich um öffentliche Aufträge bewerben wollen, vor einer Flut neuer bürokratischer Vorschriften stehen. Wenn das Gesetz so kommt, wie es jetzt vorliegt, können sich demnächst nur noch Konzerne um öffentliche Aufträge in Schleswig-Holstein bewerben.

Ihr Vergabegesetz ist ein überflüssiger, unkontrollierbarer Bürokratiekrake, der mit seinen Tentakeln in Bereiche eingreift, die nichts, aber auch gar nichts mit Mittelstandsförderungspolitik mit Augenmass zu tun haben. Ihr Misstrauen gegenüber dem Mittelstand setzt sich fort bei der neuen Korruptionsregister führenden Stelle und deren Betretungsrechten in Betrieben schon bei Verdachtsfällen.

Herr Wirtschaftsminister, Sie werden in den weiteren Beratungen auch erklären müssen, wie viele neue Stellen Sie schaffen müssen, um diese zusätzliche Kontroll-Aufgabe zu erfüllen.

Herr Ministerpräsident, auf dem Landesbauerntag haben Sie mit Blick auf die Fischer davon gesprochen, dass man „einen so ehrlichen Beruf nicht mit Bürokratie ersticken“ solle. Ich hoffe, dass Sie das Schleswig-Holsteinische Handwerk in diesen frommen Wunsch mit einbeziehen. Was Sie heute vorgelegt haben, ist jedenfalls ein bürokratisches Monster zur Durchsetzung gesetzlicher Mindestlöhne. Es ist das in Gesetzesform gegossene Misstrauen gegenüber dem Handwerk in Schleswig-Holstein. Es ist nicht das modernste Tariftreuegesetz in Deutschland, sondern das mittelstandfeindlichste. Es ist kein Vergabegesetz, sondern ein Mittelstandsverhinderungsgesetz, das Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein gefährdet.

Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:

Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

http://www.cdu.ltsh.de

Pressemitteilungen filtern