zu TOP 7:
CDU steht zur Einbeziehung der Grundrechte in die Landesverfassung
Zu TOP 7 – Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein erklärt der justizpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Thomas Stritzl:
Der interfraktionelle Antrag auf Änderung der Landesverfassung stelle einen konsequenten Folgeschritt dar. „Nachdem wir“, so Thomas Stritzl heute im Landtag, „gemeinsam für die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts gestimmt haben, müssen wir nun auch dafür Sorge tragen, dass dieses Verfassungsgericht auch die Übereinstimmung von Landesgesetzen mit den Grundrechten prüfen kann“.