| Nr. 226/08
zu TOP 7A: Weniger Verwaltung – mehr Unterricht
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Es gilt das gesprochene Wort
Durch das im vergangenen Jahr verabschiedete neue Schulgesetz hat der schleswig-holsteinische Landtag unser Schulsystem grundlegend reformiert.
Wir haben uns auf eine Struktur verständigt, die bildungspolitische Notwendigkeiten berücksichtigt, den Elternwillen achtet und den Auswirkungen der demographischen Entwicklung Rechnung trägt.
Die Schülerinnen und Schüler können Dank des neuen Schulgesetztes sicher sein, dass sie auch bei künftig rückläufigen Schülerzahlen weiterhin eine wohnortnahe Schulversorgung antreffen werden.
Mit den neu geschaffenen Schulformen – insbesondere der Regionalschule – sollte gerade in den Fällen, in denen die Schließung einer Hauptschule aufgrund rückläufiger Schülerzahlen zu erwarten war, ein wohnortnaher Schulstandort auch für Schüler mit Hauptschulempfehlung gesichert werden.
Die Erwartung des Bildungsministeriums, dass es im Zuge der Einführung der neuen Schulformen zu einer Standortkonzentration kommen würde, mag insofern zwar eine begründete Annahme gewesen sein. Vorrangige Zielsetzung des Schulgesetztes war jedoch nicht die Standortkonzentration, sondern im Gegenteil die Aufrechterhaltung einer wohnortnahen Schulversorgung.
Bei der praktischen Umsetzung des Schulgesetzes zeichnet sich jetzt ab, dass in zahlreichen Fällen – und bei den Regionalschulen sind es 75% der Fälle – keine Zusammenlegung mehrerer bestehender Schulen, sondern ausschließlich eine Umwandlung der Schulart stattfindet.
An dieser Stelle geht nun die bisherige Rechnung des Bildungsministeriums nicht mehr auf: Ohne Standortkonzentration und ohne die damit verbundenen Schulschließungen wird eben kein Personal frei, welches die an den Regional- und Gemeinschaftsschulen vorgesehenen „Koordinatorenstellen für schulfachliche Aufgaben“ kostenneutral besetzten könnte.
Die Besetzung dieser Koordinatorenstellen in den vorgesehenen Besoldungsgruppen würde deshalb kurzfristig 215 Beförderungen erforderlich machen und bis zum Jahr 2013 einen Mehrbedarf von rund 5,2 Mio. Euro verursachen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Große Koalition und die von ihr getragenen Landesregierung haben sich gerade mit den beschlossenen Haushaltseckwerten darauf verständigt, trotz der angespannten Haushaltslage zusätzliche Ausgaben im vorschulischen und schulischen Bereich sowie an den Hochschulen zu tätigen.
Diese Ausgaben leisten einen Beitrag zur Zukunftssicherung Schleswig-Holsteins. Im Wettbewerb mit anderen können wir nur dann bestehen, wenn die Menschen in unserem Land gut ausgebildet sind. Insofern bekenne ich mich – auch und gerade als Finanzpolitiker – zu diesen Ausgaben. Sie sichern langfristig die Tragfähigkeit unseres Haushaltes, denn nur Menschen mit einer guten Ausbildung zahlen die Steuern, die wir als Einnahmen so dringend brauchen.
Es stellt sich allerdings die Frage, in wie weit die Koordinatorenstellen diesem Anspruch gerecht werden.
Wenn wir Mehrausgaben im Bildungsbereich deshalb leisten, weil möglicherweise im Übermaß neue Leitungsstellen im Schulbereich geschaffen werden – Stellen die für die konkrete Unterrichtserteilung nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen – wäre dieses kontraproduktiv.
Die neue Schulstruktur darf nicht zu mehr Bürokratie, zu mehr Verwaltung, zur Entstehung eines Wasserkopfes an unseren Schulen führen, sondern muss dafür sorgen, dass mehr Unterricht und damit mehr Bildung bei unseren Kindern ankommt.
Von diesem Leitgedanken ausgehend wird meine Fraktion in den Ausschussberatung den vorliegenden Gesetzentwurf eingehend erörtern. Dabei wird insbesondere die Frage zu diskutieren sein, ob die Koordinatorenstellen tatsächlich in vollem Umfang benötigt werden und ob diese Stellen dauerhaft oder nur zeitlich befristet für die Anlaufphase der neuen Schulformen eingerichtet werden.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel