| Nr. 080/08
zu TOP 7: Aufsicht und Regulierung des Rundfunkmarktes werden angepasst
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Es gilt das gesprochene Wort
Der Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist am 19. Dezember letzten Jahres in der Ministerpräsidentenkonferenz unterzeichnet worden.
In der Geschichte der Rundfunkänderungsstaatsverträge gab es viele Verträge, die mit weitreichenden Veränderungen für die Rundfunkteilnehmerinnen und –teilnehmer, aber auch für die betroffenen Organisationen und Gremien verbunden waren. Es gab aber auch einige wenige, die einen nicht so großen Veränderungswert hatten.
Der uns nun vorliegende Zehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag gehört eher zur letzten Kategorie, auch wenn es dennoch aus den Reihen der Verbände und der Kirchen Kritik an den neuen staatsvertraglichen Regelungen gibt.
Worum geht es nun inhaltlich?
Es geht im Wesentlichen um zwei Punkte: zum einen um die Reform der Aufsicht über den privaten Rundfunk und zum anderen um die Regulierung von technischen Plattformen, über die Rundfunkprogramme verbreitet werden können.
Bei der Aufsicht über den privaten Rundfunk sollen den Landesmedienanstalten weitere einheitliche Entscheidungen im privaten Rundfunk ermöglicht werden. Dazu wird ein neues Gremium, eine gemeinsame Kommission der Landesmedienanstalten für die Zulassung und Aufsicht (ZAK) gebildet. Dieses Gremium wird aus den 14 Direktoren der Landesmedienanstalten bestehen und die Zulassung bundesweiter privater Rundfunkanbieter und deren Aufsicht verantworten. Die Beschlüsse sind bindend.
In diesem Zusammenhang begrüße ich, dass die gemeinsame Medienanstalt von Hamburg und Schleswig-Holstein nun bereits seit gut einem Jahr ihre Arbeit aufgenommen hat und zu einer stärkeren, länderübergreifenden Zusammenarbeit von Schleswig-Holstein und Hamburg im Bereich der Medienpolitik beiträgt.
Der zweite Schwerpunkt des Staatsvertrages betrifft die Regulierung von allen technischen Verbreitungsplattformen, wobei die Plattformbetreiber (von Kabelnetzen, Satelliten etc.) bestimmte Belegungsvorgaben beachten sowie ein vielfältiges Gesamtangebot und einen diskriminierungsfreien Zugang sicherstellen müssen.
Insgesamt wird mit den Neuregelungen eine Anpassung an die neuen Herausforderungen der technologischen Weiterentwicklung sowie eine Vereinfachung der Zulassungs- und Aufsichtsverfahren für bundesweit aktive Rundfunkunternehmen erreicht.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion kann diesen Veränderungen voll zustimmen. Ich möchte aber noch einmal ausdrücklich betonen, dass in künftigen Verfahren die Rolle der Landesparlamente nicht zu einer reinen „Notarfunktion“ degradiert werden darf. Denn es handelt sich bei der Verabschiedung von Rundfunkänderungsstaatsverträgen um Entscheidungen, die die Parlamente zu treffen haben.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel