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zu TOP 7: Heute ist ein Tag für Kinder

Es gilt das gesprochene Wort
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Eines der vorrangigen gesellschaftspolitischen Ziele ist es, sich um das Wohl unserer Kinder zu kümmern, ihre Rechte zu respektieren und Lebensbedingungen für sie zu schaffen, die ihnen die Chance geben, sich zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu entwickeln.

In der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein heißt es unter Artikel 6a „Kinder und Jugendliche stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.“

Mit der über allem stehenden Formulierung im Grundgesetz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und Kinder zweifelsfrei auch Träger von Grundrechten sind, kann man durchaus den Standpunkt vertreten, dass damit dem Schutzbedürfnis von Kindern und ihrem Anspruch auf kindgerechte Lebensbedingungen Rechnung getragen wird. Mit der Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes haben wir einen großen Schritt in Richtung Verbesserung des Kinderschutzes getan. Viele weitere Maßnahmen zur Förderung der frühkindlichen Bildung und Betreuung sind trotz katastrophaler Haushaltslage Schwerpunkte der Landespolitik.

Wir sind der Auffassung, dass in der Landesverfassung festgeschriebene Staatsziele einen herausragenden Stellenwert haben und nicht durch eine Überfrachtung der Landesverfassung mit Staatszielen nach Beliebigkeit an Bedeutung verlieren dürfen. Nicht ohne Grund ist für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich!

Der Textvorschlag der Volksinitiative wurde in der Anhörung vom 27.05.2010 vom Rechtswissenschaftler der Freien Universität Berlin, Professor Dr. Christian Pestalozza als nicht empfehlenswert angesehen.

Zitat: „Der Text liegt im landesweiten Trend, fügt sich in den Rahmen sowohl des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes als auch der EU-Charta der Grundrechte und verfolgt ein wichtiges und nachvollziehbares Anliegen. Einige Schwächen lassen es dennoch nicht angeraten erscheinen, ihn gegen den geltenden Artikel 6a einzutauschen“.

Meine Fraktion hat sich – ebenso wie die FDP-Fraktion – aus den genannten Gründen schwer getan, eine über den Artikel 6a hinausgehende, ergänzende Formulierung zu finden, die einerseits inhaltlich das Anliegen der Volksinitiative wiedergibt und andererseits verlässliche Aussagen beinhaltet, die Leitfaden und Verpflichtung zugleich für gesellschaftspolitisches Handeln auf allen Ebenen werden sollen.

Wohlklingende Aussagen und Forderungen, die rechtlich keine Bestand haben oder nicht erfüllbar sind, gehören nicht in eine Landesverfassung!

Das Verhalten der Linken ist nicht nachvollziehbar. Wer einem mit der Volksinitiative abgestimmten Kompromiss, den alle anderen Fraktionen mittragen, einen eigenen Gesetzentwurf entgegensetzt, hat keine Ahnung von Demokratie und schadet der Volksinitiative.

Maßlose Forderungen, insbesondere im sozialen Bereich, ohne Rücksicht auf Umsetzbarkeit und Finanzierung sind Parteiprogramm der Linken. Das ist alles, was sie können.

Die Initiatoren des Volksbegehrens haben mit großem persönlichem Engagement und Überzeugungskraft nicht nur mehr als 30.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern für Kinderrechte und gegen Kinderarmut gewinnen können, sondern auch mit ihren Vertrauenspersonen und Stellvertretern in vielen Einzelgesprächen den Austausch mit allen politischen Parteien gesucht und Bereitschaft signalisiert, an einer mehrheitsfähigen Formulierung mitzuwirken, die sowohl dem Anliegen der Volksinitiative gerecht wird, als auch Aussicht auf eine Zweidrittelmehrheit des Landtages haben wird. Es war ein zähes Ringen!

Ich danke meiner Fraktion, die von der Ablehnung bis zur Mitgestaltung einer mehrheitsfähigen Formulierung den Weg mitgegangen ist, dies gilt auch für den Koalitionspartner. Viele konstruktive, herantastende Gespräche waren erforderlich, um trotz unterschiedlicher politischer Standpunkte auf einen Nenner zu kommen, von dem ich glaube, dass er nicht der kleinste ist!

Daher gilt mein Dank auch den Kolleginnen und Kollegen der Parteien, die mit Geduld die lange Phase der Meinungsfindung akzeptiert und mit dazu beigetragen haben, dass wir heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf einbringen können.

Mehr Respekt noch als Dank möchte ich den Vertreterinnen und Vertretern der Volksinitiative aussprechen: Sie haben sich ungeachtet persönlicher Befindlichkeiten und anfänglicher Enttäuschung nur für eine Partei eingesetzt – und gewonnen! Heute ist Ihr Tag, ein Tag für Kinder!

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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