Tobias Koch
Fraktions­vorsitzender

| Nr. 357/09

zu TOP 7: Die Schuldenbremse ist geltende Rechtslage

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass sich die SPD-Fraktion auch nach der Landtagswahl mit Pressemitteilung vom 07. Oktober zu einer Schuldenbremse in unserer Landesverfassung bekennt.

Aber um es mit Goethes Faust zu sagen: „Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“ Schließlich war es doch die SPD, die noch im Sommer dieses Jahres eine gemeinsame Verfassungsänderung der Großen Koalition ablehnte. Dabei wäre gerade die Große Koalition dafür prädestiniert gewesen, genauso wie es die Große Koalition in Berlin mit der Föderalismusreform vorgemacht hatte. Und in der Septembersitzung des Landtages war es dann erneut die SPD die dem Gesetzentwurf des Landtagespräsidenten, des Abgeordneten Kayenburg, zur Einführung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung ihre Zustimmung verweigerte, so dass trotz der Stimmen von CDU, FDP und Grünen die erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlt wurde.

Ich wäre deshalb auch heute noch bereit, eine Kiste Rotwein darauf zu verwetten, dass die SPD in Schleswig-Holstein am Ende einer wirksamen Schuldenbremse für unser Land nicht zustimmen wird. Gerne lasse ich mich da aber eines besseren belehren und würde mir wirklich wünschen, dass ich mich in diesem Punkt irre. Aber um es noch einmal mit den Worten aus Goethes Faust zu sagen: „Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich auch endlich Taten sehen“!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Schuldenbremse ist geltende Rechtslage. Gemäß Artikel 109 Grundgesetz sind die Haushalte von Bund und Ländern grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. Nach Maßgabe des Artikels 143d dürfen die Länder im Zeitraum 2011 bis 2019 von dieser Vorgabe abweichen, die Haushalte der Länder sind dabei so aufzustellen, dass im Haushaltsjahr 2020 die Vorgabe aus Artikel 109 erfüllt wird. Das ist nicht nur eine rechtliche Vorgabe des Grundgesetztes, sondern für uns als Christdemokraten ist diese Begrenzung der Staatsverschuldung zu aller Erst eine moralische Verpflichtung! Eine immer weiter steigende Staatsverschuldung nimmt unseren Kindern und Enkel jeglichen Entscheidungsspielraum, da sie von den Zinslasten schlichtweg erdrückt werden.

Darüber hinaus hat uns die Finanzmarktkrise drastisch vor Augen geführt, was passiert wenn eine Kreditblase in sich zusammenfällt. Wenn Gleiches mit der immer weiter aufgeblähten Staatsverschuldung geschehen sollte, besteht der einzige Unterschied darin, dass es dann niemanden mehr gibt, der einen Rettungsschirm aufspannen kann. Nicht zuletzt deshalb hat uns der Vorstand der Bundesbank, beim Besuch des Finanzausschusses im Juli dieses Jahres, die große Bedeutung der beschlossenen Schuldenbremse für das Vertrauen der Märkte deutlich gemacht.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP haben wir uns deshalb klar zu dem Ziel bekannt, ab dem Jahr 2020 den Landeshaushalt grundsätzlich ohne neue Schulden aufzustellen und bis dahin den Konsolidierungspfad einzuhalten. Eine entsprechende Änderung unser Landesverfassung wollen wir bis Mitte nächsten Jahres vornehmen.

Im Koalitionsvertrag können Sie nachlesen, dass wir vereinbart haben, die vom Landtag beschlossene und in Vorbereitung befindliche Klage nur dann weiterzuverfolgen, wenn die Verfassungsänderung beschlossen wird. Alle Fraktionen, die Bedenken gegen den Eingriff des Bundes in die Haushaltshoheit des Landes haben, sind deshalb jetzt dazu aufgefordert, für eine verfassungsrechtliche Klarstellung in unser eigenen Landesverfassung zu sorgen, damit die Klage aufrechterhalten bleibt. Andernfalls werden wir mit unserer Mehrheit die Klage zurücknehmen, da wir nicht riskieren werden, dass für Schleswig-Holstein am Ende keine Schuldenbremse greift:

Weder in der Landesverfassung aufgrund einer unter Umständen fehlenden Zweidrittel Mehrheit in diesem Haus, noch im Grundgesetz aufgrund einer möglicherweise erfolgreichen Klage. Eine Regelung auf Landesebene brauchen wir auch deshalb, um die Ausnahmeregelungen die uns das Grundgesetz lässt, überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Die Berücksichtigung einer von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklung ebenso wie von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen ist nur bei entsprechenden landesrechtlichen Regelungen zulässig. Ansonsten gilt ab 2020 das strikte Neuverschuldungsverbot des Grundgesetztes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Antrag der SPD-Fraktion stellen wir heute einen eigenen Antrag der Regierungsfraktionen entgegen, mit dem die Punkte 1 und 3 des SPD-Antrages ersatzlos entfallen und der Punkt 2 in modifizierter Form übernommen wird. Den ersten Punkt des SPD Antrages haben wir deshalb gestrichen, weil er sich an den falschen Adressaten richtet. Nicht die Landesregierung klagt gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz, sondern der Landtag selbst – wie von der Mehrheit dieses Hauses im September beschlossen. Das sollte die SPD eigentlich wissen, da sie selbst diese Beschlussfassung herbeigeführt hat.

Der 3. Punkt des SPD-Antrages ist in unserem Antrag deshalb entfallen, weil wir es im Hinblick auf die erforderliche Zweidrittelmehrheit für zielführender halten, anstelle eines Regierungsentwurfs einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen auf den Weg zu bringen. Wir sind deshalb bereits dabei, den Text einer solchen Verfassungsänderung zwischen den Fraktionen von CDU und FDP abzustimmen und werden in Kürze auch auf die anderen Fraktionen zukommen. In der zeitlichen Abfolge sind wir uns dabei einig: Auch nach unserer Vorstellung sollte ein solcher Gesetzentwurf spätestens in der Januar Sitzung in erster Lesung beraten werden, damit nach der anschließenden Ausschussberatung die 2. Lesung spätestens im Juni erfolgt.

Mit dem 2. Punkt des SPD Antrages stimmen wir grundsätzlich überein. Wir brauchen in der Tat einen Plan für die Haushaltkonsolidierung bis 2020. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, eine entsprechende Projektion der Einnahme- und Ausgabenentwicklungen zeitnah vorzulegen. Die mittelfristige Finanzplanung ist dabei aus zweierlei Gründen nur bedingt hilfreich. Zum einen umfasst sie lediglich einen Fünfjahres-Zeitraum, wir müssen aber bis zum Jahr 2020 schauen.
Zum anderen liefert erst die Mai-Steuerschätzung des nächsten Jahres aktualisierte Daten über die prognostizierte Steuerentwicklung der kommenden Jahre.
Die jetzt vorliegende November-Steuer-schätzung konkretisiert ja lediglich die Prognose für das laufende und das kommende Haushaltsjahr. Auch die Auswirkungen möglicher Änderungen der Steuergesetzgebung sind in der Novemberschätzung bekanntlich noch nicht berücksichtigt.

Unser Antrag sieht deshalb vor, dass auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung 2010 der langfristige Abbaupfad zur Einhaltung der Schuldenbremse definiert wird und darauf aufbauend die mittelfristige Finanzplanung vorgelegt wird.
Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Antrag der Fraktionen von CDU und FDP.

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