| Nr. 312/08
zu TOP 6: Gesetzlicher Handlungsbedarf bei Ausgleichsmandaten – je schneller, desto besser
„Beim Wahlrecht in Schleswig-Holstein besteht zum Thema Ausgleichsmandate Handlungsbedarf. Je schneller, desto besser“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Landtagsdebatte zur Änderung des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein. Eine ungleiche Handhabung sei ein untragbarer Zustand. Aus dieser nach der Kommunalwahl vom 25. Mai 2008 entstandenen Situation müssten Folgerungen gezogen werden.
Hinsichtlich der Zahl von Ausgleichsmandaten für erzielte Überhangmandate gebe es inzwischen drei mögliche Vorgehensweisen:
1. Die Zahl der Ausgleichsmandate darf die Zahl der Überhangmandate nicht übersteigen
2. Die Zahl der Ausgleichsmandate darf höchstens doppelt so hoch sein wie die Zahl der Überhangmandate.
3. Die Zahl der Ausgleichsmandate wird der Höhe nach überhaupt nicht begrenzt und deren Zahl könnte daher mehr als das Doppelte der Überhangmandate ausmachen.
Die letzte, von Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Gesetzentwurf präferiert, ist nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion eher problematisch, da damit ein unkontrolliertes Ansteigen der Sitze verbunden sein könne.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel