| Nr. 232/08
zu TOP 6: Erfolgreiche Zusammenarbeit fortentwickeln
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Es gilt das gesprochene Wort
Vor mehr als einem Jahr hat die gemeinsame Medienanstalt von Hamburg und Schleswig-Holstein ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat zu einer intensiveren Zusammenarbeit der beiden nördlichsten Bundesländer im Bereich der Medienpolitik geführt und für beide ein einheitliches Medienrecht geschaffen.
Mit dem bereits im Juli letzten Jahres in Kraft getretenen Ersten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir den Aufgabenkatalog der gemeinsamen Medienanstalt im Bereich der Medienkompetenz und Medienpädagogik erweitert und die vereinbarte Zusammenarbeit weiter fortentwickelt.
Am 4. Juni diesen Jahres haben nun die Regierungschefs von Hamburg und Schleswig-Holstein den Zweiten Medienänderungsstaatsvertrag unterzeichnet.
Dieser überträgt nun im wesentlichen die Neuregelungen des Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages, über den wir bereits Ende Februar in erster und heute bereits in zweiter Lesung beraten haben, auf das gemeinsame Medienrecht von Hamburg und Schleswig-Holstein.
Diese Änderungen betreffen zum einen die Reform der Aufsicht über den privaten Rundfunk mit der Errichtung einer neuen Zulassungs- und Aufsichtskommission (ZAK) und zum anderen die Regulierung von technischen Plattformen, über die Rundfunkprogramme verbreitet werden können.
Darüber hinaus sieht dieser Medienänderungsstaatsvertrag einige Anpassungen und redaktionelle Nachbesserungen vor. So wird hinsichtlich der Rechtsaufsicht klargestellt, dass diese von beiden Ländern gemeinsam wahrgenommen wird. Ferner wird die Reichweite der Zuständigkeit der gemeinsamen Medienanstalt bei den Telemedien genauer festgelegt.
Auch wird klargestellt, dass bestehende Überschüsse bei Verwendung des Rundfunkgebührenanteils bei den Bürgermedien in Hamburg und Schleswig-Holstein an den NDR zurückfließen. Insgesamt nehmen wir einige redaktionelle Korrekturen vor und passen den Medienstaatsvertrag an die technischen Neuerungen (wie z.B. Handyfernsehen) an. Gerade im Hinblick auf die weiter voranschreitende Digitalisierung des Rundfunks ist dies besonders wichtig.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion kann diesen Veränderungen voll zustimmen.
Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein wird im Rahmen der Anhebung der Rundfunkgebühren im 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zusätzliche Mittel erhalten.
Wollen wir nicht darüber hinaus einmal diskutieren, ob wir diese zusätzlichen Mittel für die Stärkung der Medienpädagogik und der Medienkompetenzförderung verwenden.
Eine Änderung im Aufgabenbereich der Medienkompetenz der MA HSH wäre sinnvoll und notwendig, da diese Aufgabe zumindest mittelfristig an nur einer Stelle im Land konzentriert werden sollte.
Natürlich müssen sich auch die „Bürgermedien“ einer Qualitätskontrolle stellen. Das möchte ich hier auch noch einmal ganz deutlich betonen.
Deshalb wollen wir uns über die weitere Förderung der Medienpädagogik und der Medienkompetenzförderung noch einmal intensiver in der nächsten Zeit befassen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel