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zu TOP 62: Pflegeberufe attraktiver gestalten!

Es gilt das gesprochene Wort
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Die Landesregierung hat im Januar 2010 die wichtigsten Regierungsvorhaben für die 17. Wahlperiode benannt.

Zu den vorrangigen Handlungsfeldern des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit gehört die Verbesserung der Pflege und der Rahmenbedingungen für Pflegekräfte und deren Ausbildung. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Landesregierung auf die detaillierten Fragen umfassend geantwortet hat. Herzlichen Dank allen, die daran mitgewirkt haben.

Wenn – wie im Bericht dargelegt – in Schleswig-Holstein die Integration der beiden im Krankenpflegegesetz geregelten Berufe in der Kranken –und Kinderkrankenpflege so weit fortgeschritten ist, dass eine getrennte Darstellung der Ausbildungssituation nicht mehr sinnvoll ist und in einigen Einrichtungen Kinderkrankenpflegekräfte mit Krankenpflegekräften unterrichtet werden, ist dieser Prozess angesichts eines drohenden Pflegekräftemangels zu begrüßen. Auch wenn in diesen Bereichen unterschiedliche Anforderungen gestellt werden, fördert Wissen um altersspezifische Besonderheiten in beiden Ausbildungsberufen die Flexibilität in der Pflege.

Die Konzentration auf größere Krankenpflegeschulen wird nicht nur als wirtschaftlicher angesehen, sondern eröffnet mit einem größeren Lehrerkollegium und dem Meinungsaustausch der Auszubildenden untereinander auch die Chance einer qualifizierteren Ausbildung.

Da die ausbildenden Krankenhäuser auch Träger der Krankenpflegeschulen sind und nicht nur für ihren eigenen Bedarf ausbilden, nehmen sie mit der Ausbildungsbereitschaft eine verantwortungsvolle, dem Gemeinwohl dienende Aufgabe wahr. Dennoch ist festzuhalten, dass die Ausbildungsbereitschaft eingeschränkt ist durch die begrenzten finanziellen Möglichkeiten.

Bei der Krankenpflege gibt es im Gegensatz zur Altenpflege- keine Förderung aus Landesmitteln. Das Land nimmt vor diesem Hintergrund auch keinen Einfluss auf die Zahl der von den Krankenhäusern vorzuhaltenden Ausbildungsplätze. Im Bericht heißt es: „… dieses Prinzip hat sich bewährt.“ An dieser Stelle macht es sich das Land zu einfach!

Die Finanzierung durch die Krankenkassen entbindet meines Erachtens das Land nicht von der Pflicht, für die zukünftigen Anforderungen einen Gesamtbedarf in allen Pflegebereichen zu ermitteln und Steuerungsmöglichkeiten zu schaffen.

Aus dem Bericht der Landesregierung geht hervor, dass Flensburg sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege bezüglich der integrierten Pflegeausbildung eine herausragende Position einnimmt und wegen der Vielfalt der medizinischen Behandlungsfelder eine komplexe praktische Ausbildung bietet.

Da einige Krankenhäuser nicht das gesamte Spektrum der Einsatzbereiche vorhalten, wird dies durch den so genannten Lernortwechsel ausgeglichen, der von den Trägern in eigener Verantwortung organisiert wird. Bei der Regelungswut im Gesundheitswesen tut es gut zu lesen, dass es freiwillige Kooperationen um der Sache willen gibt.

Laut Bericht der Landesregierung werden an den 18 Altenpflegeschulen seit 2009 bis zu 1.170 Ausbildungsplätze mit Landesmitteln gefördert, die im Landeshaushalt mit 4.072,0 TE zu Buche schlagen.

Das Förderungswesen ist recht kompliziert und hängt davon ab, nach welchem Programm Umschulungen gefördert werden und enthält Maßnahmen, die insbesondere Alleinerziehenden eine Aus- oder Weiterbildung ermöglichen, die unter Umständen auch in Teilzeit möglich ist.

Nach der aktuellen, noch nicht abgeschlossenen Bedarfseinschätzung zeichnet sich ab, dass ab 2012 jährlich ein steigender Fehlbedarf von ca. 460 Pflegekräften, insbesondere in der Altenpflege zu verzeichnen sein wird.

Um die Herausforderungen der Auswirkungen des demographischen Wandels in der Pflege zu meistern, sind in der Zeit von 2004 bis 2006 14 Berufsfachschulen zur Ausbildung als „Fachkraft für Pflegeassistenten“ eingerichtet worden, vom Grundsatz her eine gute Idee!

Der Pflegeassistenzberuf unterhalb der Fachkraftebene könnte vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der Sicherung professioneller und bezahlbarer Pflegeleistung eine Lücke schließen.

Leider finden die Auszubildenden der Fachkräfte Pflegeassistenz häufig keine Anstellung, weil ihnen die Praxis fehlt, so dass zu überlegen ist, dieses Berufsfeld wieder in die Krankenpflegeschulen zu integrieren oder gemeinsam mit den Berufsfachschulen ein praxisbezogenes Ausbildungskonzept anzustreben.

Die dreijährige Ausbildung zur Pflegeassistenz führt bei denjenigen, die gerne in die Pflege wollen dazu, dass sie eine weitere dreijährige Ausbildung in Kauf nehmen müssen, was einen 6-jährigen Ausbildungsweg bedeuten würde. Dieser Weg ist zu lang!

Es bleiben noch viele offene Fragen, die wir im Ausschuss beraten werden. Wir begrüßen daher, dass Minister Dr. Garg angekündigt hat, die Ausbildung in der Pflege weiterzuentwickeln. Über allem aber muss das Bemühen stehen, die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten – der Pflegemindestlohn ist der erste Schritt –, ihr Ansehen zu stärken und die Pflegekräfte von Zeit fressenden Dokumentationen zu entlasten und ihnen die Freude an ihrem Beruf zurückzugeben!

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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