| Nr. 158/08
zu TOP 61: Auch sozial schwache haben Anspruch auf eine würdevolle Bestattung
Sperrfrist: Redebeginn
Es gilt das gesprochene Wort
Wir führen erneut eine Debatte über Sozialbestattungen. Uns liegt heute der Bericht der Landesregierung zu dieser Thematik vor, den wir im zuständigen Sozialausschuss auswerten müssen, um dann zu einer möglichst gemeinsamen Beschlussfassung aller Fraktionen zu kommen.
Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung nicht direkt in die Art und Weise des Gesetzesvollzuges eingreifen kann. Die Entscheidung über die Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen ist von jeder Kommune in eigener Verantwortung zu treffen.
Ich halte es trotzdem für möglich, dass sich die Fraktionen im Sozialausschuss auf ein gemeinsames parlamentarisches Vorgehen verständigen. Wir müssen prüfen, ob die Einführung einheitlicher Standards sinnvoll sein könnte.
Für die Union bleibt es dabei: Auch sozial Schwache haben einen Anspruch auf eine würdige Bestattung.
Unsere Gesellschaft muss sich daran messen lassen, mit wie viel Würde und mit wie viel Respekt sie mit Verstorbenen umgeht.
Ein weiteres Problem zeigt der Bericht auf: Wie geht man sozialhilferechtlich mit Vermögen um, das zur Bestattungsvorsorge zurückgelegt wurde? Wir begrüßen es daher, dass die Landesregierung in dieser Frage erneut aktiv geworden ist.
Nach dem zurzeit geltenden Recht gehören diese Ersparnisse, die für die Finanzierung der Bestattung vorgesehen sind, nicht zum sogenannten Schonvermögen.
Wir können für unsere Beratung im Sozialausschuss aber auch festhalten, dass das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, eine angemessene Bestattungsvorsorge ist grundsätzlich als Schonvermögen zu belassen.
In dieser Frage hat die Landesregierung im Jahr 2005 im Bundesrat eine Initiative unterstützt, mit der eine angemessene Bestattungsvorsorge als Schonvermögen gesetzlich festgeschrieben werden soll. Nur so können die im Bericht beschriebenen Unklarheiten beseitigt werden.
Wir diskutieren das alles vor dem Hintergrund einer immer größeren Zahl von hochaltrigen Menschen, die den Großteil ihrer Ersparnisse in eine menschenwürdige Pflege investiert haben.
Immer häufiger reichen weder die Nachlässe der Verstorbenen noch die Einkünfte der Hinterbliebenen aus, um eine würdige Bestattung zu finanzieren.
Und leider bestätigt der uns vorliegende Bericht auch, dass Verstorbene gegen ihre ganz persönlichen Wünsche anonym bestattet werden.
Die CDU-Landtagsfraktion hat Schwierigkeiten mit der Tatsache, dass eine immer größere Zahl sozial schwächerer älterer Menschen eingeäschert und anonym bestattet wird.
Von diesen Menschen bleibt oftmals kein Ort der Erinnerung und kein Ort der Besinnung für die Trauernden. Eine solche Situation halte ich in einem christlich geprägten Land für nicht hinnehmbar. Das ist ein Armutszeugnis für eine humane Gesellschaft.
Ich wünsche mir einen Landtagsantrag aller Fraktion. Und den bekommen wir auch hin.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel