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zu TOP 60 – Unbürokratische Hilfe darf nicht über ein Jahr dauern
Ich bedanke mich für meine Fraktion beim Minister für die Vorlage des Berichtes über die Elbefluten und geplante Hochwasserschutz-Maßnahmen.
Es ist jetzt genau ein Jahr her, dass die Elbe mit dem zweithöchsten je gemessenen Höchstwasserstand viele flussnahe Gebiete gefährdete bzw. überflutete.
Der Bund und die Länder haben sehr schnell zugesichert, dass die nötigen Finanzmittel bereitgestellt werden, um die entstanden Schäden zu beheben. Die Aufbauhilfe ist bundesweit mit ca. 8 Mrd. € hinterlegt. Es war wichtig, dass den Betroffenen gleich signalisiert wurde, dass sie nicht alleingelassen werden. So weit – so gut!
Die in Schleswig-Holstein ermittelten Schäden, vornehmlich im Gebiet der Städte Lauenburg und Geesthacht, erreichte ca. 27 Mio. €, wovon ca. 15 Mio. € im Bereich der privaten Haushalte und der gewerblichen Wirtschaft zu finden sind.
Nun hat mich aber eine Überschrift in den Kieler Nachrichten vom 07.06.2014 irritiert: „Viele Lauenburger Flutopfer fühlen sich im Stich gelassen“. Offensichtlich gibt es Probleme bei der Umsetzung der sofort versprochenen unbürokratischen Hilfe“, denn mit Stand 07.04.2014 sind folgende Zahlen im Bericht ausgewiesen:
nachgewiesene Schäden: 12,1 Mio. €
bewilligte Mittel: 2, 4 Mio. €
ausgezahlte Mittel: 1,7 Mio. €
Wie weit diese Zahlen sich bis zum heutigen Tag verändert haben, wäre interessant zu erfahren.
Um eine deutliche Beschleunigung der Umsetzung der Aufbauhilfe zu erreichen, sollten so weit wie irgend möglich die Antragsverfahren vereinfacht werden. Hier möchte ich anregen, z. B. Über Begatellgrenzen nachzudenken, um nicht bei kleinen oder kleinst-Aufträgen noch mindestens drei Vergleichsangebote einholen zu müssen. Das ist wohl auch ein Grund, warum noch viele Anträge auf Hilfen gar nicht gestellt worden sind. Die Verlängerung der Antragsfrist von Juni 2014 auf März 23015 ist deshalb folgerichtig und zu begrüßen.
Die Behebung der entstandenen Schäden ist also wichtig und sollte so zügig wie möglich vorangetrieben werden. Die Menschen erwarten dies zu Recht und sollten nicht in dieser Erwartung enttäuscht werden.
Mindestens genauso wichtig ist aber auch, die richtigen Schlussfolgerungen für den Hochwasserschutz in unserem Landesteil der Elbe zu ziehen. Ich will hier nicht darauf eingehen, dass die Region nach wie vor eine Einbeziehung des Elbeabschnittes von Geesthacht bis nach Lauenburg in den Generalplan Küstenschutz fordert. Ich will hier nicht darauf eingehen, dass die Region nach wie vor eine Einbeziehung des Elbeabschnittes von Geesthacht bis nach Lauenburg in den Generalplan Küstennahschutz fordert. Das ist heute nicht das Thema.
Thema ist der präventive Hochwasserschutz, der zurzeit intensiv auf der Bund-Länder-Ebene diskutiert wird. Die Erarbeitung eines Nationalen Hochwasserschutzprogrammes ist erforderlich und auch auf den Weg gebracht worden. Hierbei ist nicht nur auf die nötigen Maßnahmen hinzuweisen, z.B. die Beseitigung von Schwachstellen bei Schutzanlagen oder auch die Gewinnung von Rückhalteräumen, die bei der letzten Flut, gesteuert oder eingesteuert, noch größere Schäden vermieden haben. Auch ist solch ein Maßnahmenpaket mit ausreichend Finanzmitteln zu hinterlegen und damit die Umsetzung auch abzusichern. Hier ist der Bund ganz besonders in der Pflicht!
Die Stadt Lauenburg steht beim Thema Hochwasserschutz im Fokus. Die Bereiche Katastrophenschutz, Kultur (Stadtdenkmal), Tourismus und Umweltschutz lassen sich hier stellvertretend für die anderen Regionen darstellen. Wenn ich daran denke, wie viele verschiedene Ministerien zuständig sind, will ich meine Hoffnung und Erwartung ausdrücken, dass ein koordiniertes Vorgehen hoffentlich nicht an Zuständigkeiten scheitert.
Ich freue mich auf weitere Diskussionen im Ausschuss und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel