| Nr. 566/11
zu TOP 60: Die Dialogverfahren im Bereich Erneuerbare Energien haben sich bewährt
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Ich bedanke mich herzlich bei Wirtschaftsministers Jost de Jager, für den ausgewogenen Bericht zur Bürgerbeteiligung. Wir wollen Energieland Nummer eins sein. Schleswig-Holstein kommt mit der Energiewende voran. Bereits heute wird nach den neusten Erhebungen vom Statistikamt Nord jede dritte Kilowattstunde in unserem Land erneuerbar produziert. Rund 6,9 Mio. Megawattstunden (MWh) Strom waren es 2010. Das ist eine Steigerung um fast neun Prozent. Durch den Landesentwicklungsplan wollen wir die Flächen von 0,7 Prozent auf 1,5 Prozent für Erneuerbare Energien vergrößern und so die Voraussetzungen für Investitionen schaffen. Denn die Investitionsbereitschaft im Land ist dafür vorhanden und hat in 2010 noch einmal deutlich zugelegt.
Diese Investitionen können jedoch auf Grund der dezentralen Investitionsstruktur bei erneuerbaren Energien Konfliktpotenziale bergen, die wir als CDU sehr ernst nehmen. Wir wollen insgesamt die installierte Leistung um 9000 Megawatt steigern. Davon werden 6000 Megawatt auf den Onshore-Bereich und 3000 Megawatt auf den Offshore-Bereich entfallen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass E.on gerade gestern eine Milliarde Euro für ihr Offshore-Projekt auf der Amrumbank bereitgestellt hat. Die Debatte über den Anschluss dieser Windparks mit Hochspannungsleitungen ist im vollen Gange. Schleswig-Holstein braucht Stromautobahnen, um von der Energiewende langfristig profitieren zu können.
Das sind große Herausforderungen für unser Land.
Deshalb müssen wir Dialogverfahren entwickeln. Denn viele Menschen akzeptieren die Anlagen und Begleiterscheinungen der Energiewende nicht mehr in ihrem unmittelbaren Umfeld. Hierbei geht es um die Kulturlandschaft Schleswig-Holstein, um Geräuschschutz, um Artenschutz und nicht nur einzelne Stromleitungsmasten.
Deshalb gehen wir in Schleswig-Holstein den Weg der Bürgerbeteiligung. Wir beteiligen die Bürger vor Beginn der förmlichen Verfahren zum Ausbau des Stromnetzes in Dialogverfahren und bei größeren Projekten in Dialogforen.
Ein Beispiel ist hier das Pilotverfahren unter Beteiligung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in Dithmarschen und Nordfriesland. Gleichwohl haben wir schon heute zahlreiche Institutionen im Land, um Konflikte zu regeln und zu lösen. Hierzu gehört die Clearingstelle, die im Erneuerbaren Energien Gesetz vorgesehen ist. Seit 2004 dient sie der Vermeidung von zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten als unabhängige und keinen Weisungen unterworfene Institution. Dort finden die Bürger bei Spezialisten Gehör.
Die Regionalplanung ist ein weiterer Bestandteil der Bürgerbeteiligung. Sie nimmt, indem sie laufende Verfahren bei Teilfortschreibungen von Regionalplänen transparent, objektiv und überfachlich abwägt, auch die Aufgaben einer Schlichtungsstelle wahr. Neben den obersten Landesbehörden werden hier zurzeit auch Kreiskonzepte geprüft.
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung ist ein Angebot, bei dem vor Ort von Netzbetreibern, Kommunen und der Landesregierung die Bürger umfassend informiert werden. Dazu gibt es vier Veranstaltungen an der Westküste in Friedrichstadt, Brunsbüttel, Wöhrden und Tönning. Darüber hinaus gibt es noch das Bauleitverfahren und das Planungsrecht. Hier bietet sich Raum für die Mediation. Die Verantwortung für das Bauleitplanverfahren liegt bei den Gemeinden.
Deshalb kommen wir als CDU in Schleswig-Holstein zu dem Schluss, dass wir eine ausreichend große Anzahl an Möglichkeiten für Dialogverfahren haben, die darüber hinaus bereits über viel Praxiserfahrung beim Thema Bürgerbeteiligung verfügen. Diese Erfahrungen wollen wir für die Energiewende nutzen.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel