| Nr. 272/11
zu TOP 6
Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Christian von Boetticher, hat heute (29. Juni 2011) die Enthaltung seiner Fraktion in der Frage der Aufnahme der Sinti und Roma als Minderheit in die Verfassung des Landes begründet:
Zwar seien die Sinti und Roma ohne Frage eine seit mehreren Jahrhunderten auch in Schleswig-Holstein ansässige Minderheit mit eigener Identität. Allerdings seien sie anders als Dänen und Friesen keine spezifisch schleswig-holsteinische Minderheit.
„Die Hauptsiedlungsgebiete der Sinti und Roma in Deutschland sind heute Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie Niedersachsen. Historisch hat Baden-Württemberg aufgrund des Freiburger Edikts eine besondere Verantwortung. In keinem dieser Bundesländer werden die Sinti und Roma in der Verfassung explizit erwähnt“, betonte von Boetticher. Es gebe in beiden rot /grün beziehungsweise grün/rot regierten Bundesländern keine Initiativen, dies zu ändern.
Vor diesem Hintergrund sehe er keinen Anlass, diesen Status erstmalig in der Schleswig-Holsteinischen Verfassung festzuschreiben. Für ihn sei die Warnung von Juristen vor einer Überfrachtung der Verfassung nicht außer Acht zu lassen. In den vergangenen Jahren seien viele Staatsziele in die Verfassung aufgenommen worden, ohne dass dies systematisch erfolgt sei.
Die CDU biete deshalb den anderen Fraktionen an, die Staatszielbestimmungen in der Verfassung grundlegend zu überarbeiten und zu systematisieren. In diesem Zusammenhang könne dann auch die Aufnahme der der Sinti und Roma in die Verfassung neu diskutiert werden. Dies gelte besonders auch deswegen, dass sich einige Abgeordnete der CDU-Fraktion für eine solche Aufnahme ausgesprochen hätten.
Vor diesem Hintergrund habe man sich in der CDU-Fraktion auf eine Enthaltung verständigt.
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Max Schmachtenberg
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