HSH-Nordbank | | Nr. 583/15
zu TOP 6: Die Verluste aus der HSH dürfen nicht bis 2030 außerhalb des Landeshaushaltes versteckt werden
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Ich will meine heutige Rede mit ähnlichen Worten beginnen wie der Kollege Andresen am Mittwoch: Die Abstimmung über die HSH Staatsverträge ist eine der schwerwiegendsten Entscheidungen und mit Sicherheit die finanziell gravierendste Entscheidung, die der Landtag in seiner Geschichte je zu treffen hatte. Sie ist aus meiner Sicht aus drei Gründen sogar noch schwieriger zu fällen, als diejenige des Jahres 2009:
Erstens hat sich heute das Haftungsrisiko für die Länder aus Garantie und Gewährträgerhaftung auf rund 20 Mrd. Euro reduziert. Im Jahr 2009 lag dieses Risiko mit 65 Mrd. Euro noch mehr als drei Mal so hoch! Zweitens konnte man damals zwar Zweifel am Geschäftsmodell der HSH Nordbank haben. Heute wissen wir dagegen mit Sicherheit, dass die HSH Nordbank in ihrer jetzigen Form nicht überlebensfähig ist. Und Drittens waren die Beratungen im Jahr 2009 im Vorfeld der Abstimmung über den Staatsvertrag viel ausführlicher und intensiver als jetzt in den sieben Wochen von Ende Oktober bis heute.
Ich will daran erinnern, dass wir damals persönlich mit den Präsidenten von SoFFin und BaFin hier in Kiel diskutiert haben. Insbesondere BaFin-Präsident Sanio hatte dabei eindringlich vor dem Experiment einer kontrollierten Abwicklung gewarnt. Alle übrigen ins Spiel gebrachten Alternativen waren aus seiner Sicht ebenfalls nicht empfehlenswert. Die Möglichkeit einer Übernahme von Altlasten durch den Bund war bei der Abstimmung über den Staatsvertrag damals wie auch heute nicht gegeben. Im Jahr 2009 gab es somit gewichtige Gründe, die Entscheidung genau so zu treffen, wie CDU und SPD es damals gemeinsam getan haben.
Es ist keinesfalls so, dass die Entscheidung des Jahres 2009 die Ursache für die Krise der Bank ist. Genau so wenig ist übrigens die Reduzierung der Garantiesumme im Jahr 2011 dafür verantwortlich, dass die Bank heute nicht mehr überlebensfähig ist. Es ist deshalb schon ein gewisse Ironie der Geschichte, dass heute von Mitgliedern der Landesregierung und aus Reihen der Koalition um eine Zustimmung der Opposition geworben wird, während die gleichen Personen 2009 mit Nein gestimmt haben, obwohl die Risiken für das Land und auch die Sparkassen damals um eine Vielfaches höher waren als sie es heute sind.
Mit dem deutlich gesunkenen Haftungsrisiko, der veränderten Einschätzung zum Geschäftsmodell und den zwischenzeitlich entwickelten Abwicklungsmechanismen als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise rückt die Möglichkeit einer Abwicklung der HSH Nordbank heute deutlich stärker in den Fokus, als dieses unter den Gegebenheiten des Jahres 2009 der Fall sein konnte. Heute wäre eine Abwicklung der Bank zwar eine schwere finanzielle Belastung für Hamburg und Schleswig-Holstein, damals wäre sie dagegen für beide Bundesländer existenzbedrohend gewesen.
Auf der anderen Seiten ist eine Abwicklung auch heute noch mit der Gefahr von unkalkulierbaren Kollateralschäden behaftet. Ich meine damit nicht nur die Auswirkungen auf die Sparkassenfamilie in Schleswig-Holstein, sondern auch die Auswirkungen auf die Reputation und die Kreditwürdigkeit des Landes selbst. Aber auch mit einer Zustimmung zu den Staatsverträgen ist eine Abwicklung der HSH Nordbank keinesfalls ausgeschlossen, sondern sie ist im Falle eines erfolglosen Verkaufsprozesses lediglich um zwei Jahre verschoben.
Ich habe bereits am Mittwoch darauf hingewiesen, dass entgegen der Annahmen der Landesregierung eine Abwicklung in 2018 sogar teurer werden kann als zum jetzigen Zeitpunkt. Die zugrundeliegenden Annahmen der Landesregierung, die eine Fortführung der HSH Nordbank vorteilhaft erscheinen lassen, sind nämlich in mehrfacher Hinsicht fragwürdig. Nur wenn man wie die Landesregierung die Risiken aus der Garantieaufstockung, die Risiken aus der Übernahme der Altlasten und die gegenüber Oktober gesunkene Gewährträgerhaftung ausblendet, nur dann geht die Rechnung der Landesregierung auf.
Der Ministerpräsident hat in seiner Haushaltsrede immerhin eingeräumt, dass man bei veränderten Annahmen auch zu einem anderem Ergebnissen kommen kann und dass niemand heute mit Sicherheit sagen kann, welche Berechnung am Ende die zutreffendere sein wird. Das gilt aber eben auch für die Berechnungen und Annahmen der Landesregierung!
Meine Damen und Herren, unter diesen äußerst schwierigen und komplexen Voraussetzungen mit einem hohen Maß an Unsicherheit sollen die Abgeordneten des Landtages nun eine Entscheidung treffen. Die CDU-Fraktion hat dabei weder eine Blockadehaltung eingenommen noch macht sich die CDU vom Acker, wie uns in der Debatte am Mittwoch vorgeworfen wurde.
Seitdem sich im Jahr 2012 die Verluste für die Ländern abgezeichnet haben, haben wir immer wieder gefordert, Vorsorge für diese Risiken zu treffen. SPD, Grüne und SSW haben mit ihrer Abkehr vom Kurs der strikten Haushaltskonsolidierung stattdessen das genaue Gegenteil gemacht. Wir hätten uns unsere Entscheidung deshalb jetzt leicht machen können, indem wir mit dem Verweis auf die verfehlte Haushaltspolitik von Rot-Grün-Blau unsere Zustimmung zu den Staatsverträgen verweigert hätten. Das hätte man dann vielleicht als Blockadepolitik bezeichnen können – haben wir aber nicht getan!
Wir hätten uns auch um die Entscheidung herumdrücken können, indem wir angesichts der fehlenden Gutachten über den Marktwert der zu übernehmenden Altlasten eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt hätten. Aber auch diese berechtige Argumentation wollen wir nicht dazu nutzen, uns bei der Entscheidungsfindung vom Acker zu machen. Wir haben stattdessen gemeinsam mit der CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft einen Weg gesucht, der die Risiken so weit wie möglich begrenzt und unter diesen Voraussetzungen eine Zustimmung auch der Opposition zum Staatsvertrag ermöglicht.
Den entsprechenden Änderungsantrag mit unseren Vorschlägen haben wir rechtzeitig vor der Abstimmung in beiden Parlamenten eingebracht. Während die Regierungsfraktionen darauf immerhin verhalten positiv reagiert haben und durchaus Gesprächsbereitschaft signalisierten, mussten wir erleben, dass die Finanzministerin diesen Vorschlag vom Tisch gewischt hat, kaum dass wir ihn unterbreitet hatten. Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Begrenzung der Kreditermächtigungen widersprächen der Einigung mit der EU-Kommission, hieß das Totschlagsargument von Monika Heinold.
Dabei ist die Frage der Kreditermächtigung überhaupt nicht Gegenstand der Einigung mit der EU-Kommission. Die Einigung sieht vor, dass die Länder Altlasten im Volumen von 6,2 Mrd. Euro übernehmen. Wie die Länder das finanzieren, ob sie dazu einer Abwicklungsanstalt eine Kreditermächtigung einräumen und in welcher Höhe oder ob die Länder den Kaufpreis direkt aus dem Landeshaushalt begleichen, ist der EU-Kommission vollkommen egal. Die Behauptung der Finanzministerin, der CDU Antrag hätte die sofortige Abwicklung der HSH zur Folge, ist blanker Unsinn.
Nach einer Woche Nachdenken und intensiven Beratungen in den Regierungsfraktionen hörte sich das jetzt am Mittwoch dann auch ganz anders an. Jetzt war nur noch von einem „falschen Signal an die Märkte“ die Rede. Im nächsten Jahr wäre die Finanzministerin sogar bereit über eine Änderung des Staatsvertrages nachdenken, um die Kreditermächtigungen zu reduzieren, sobald die Marktwerte der zu übernehmenden Altlasten feststeht. Meine Damen und Herren, es ist ja schön, dass die Landesregierung jetzt von ihrem Totschlagsargument abrückt. Diese Einsicht kommt allerdings viel zu spät, angesichts der in Hamburg bereits getroffenen Entscheidung.
Ich hätte erwartet, dass sich die Landesregierung genau diese Gedanken bereits bei den Verhandlungen mit Hamburg gemacht hätte. Die Formulierung im Staatsvertrag hätte gemäß dem Vorschlag von Monika Heinold auch folgender Maßen lauten können: „Die Abwicklungsanstalt wird zur Aufnahme von Krediten über 6,2 Mrd. Euro ermächtigt, maximal jedoch in Höhe des Marktwertes der zu übernehmen Risikopositionen.“
Dann wären wir uns zumindest in diesem Punkt einig gewesen!
Wenn man als Landesregierung schon nicht selber auf die Idee kommt, eine solche Begrenzung der Kreditermächtigung in den Staatsvertrag hineinzuschreiben, dann sollte man auch die konstruktiven Vorschläge der CDU nicht leichtfertig vom Tisch wischen. Ohne eine entsprechende Regelung im Staatsvertrag sollen wir als Opposition jetzt trotzdem zustimmen, und darauf vertrauen, dass die Regierung im nächsten Jahr darüber nachdenkt, in Gespräche mit Hamburg einzutreten, um den Kreditrahmen möglicherweise zu reduzieren.
Wie soll man sich als Opposition auf diese mehr als vage Aussicht verlassen, wenn uns die Regierung gleichzeitig per Umdruck schriftlich mitteilt, dass die Kreditermächtigungen deshalb so hoch bemessen sind, damit sich die Milliardenverlusten bei der HSH Nordbank erst ab dem Jahr 2030 auf den Landeshaushalt auswirken? Alle bis dahin anfallenden Bearbeitungskosten, Zinsaufwendungen und Abwicklungsverluste sollen im Rahmen der jetzt gegebenen Kreditermächtigungen von den beiden AöRs getragen werden und erst dann in den Landeshaushalts übernommen werden, wenn die Regierung Albig längst in Vergessenheit geraten ist.
Meine Damen und Herren, niemand kann von uns erwarten, dass wir einen derartigen Blankoscheck für die Einrichtung eines Schattenhaushaltes ausstellen, der nur dazu dienen solle, die Wahrheit über die Verlust bis zum Jahr 2030 außerhalb des Landeshaushaltes zu verstecken. Die CDU-Fraktion wird die Staatsverträge deshalb in der vorliegenden Form ablehnen.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel