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zu TOP 6: Bibliotheken brauchen auch in Zukunft unsere Aufmerksamkeit
Es gilt das gesprochene Wort
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Im Schlussbericht der Enquete-Kommission des Bundestages „Kultur in Deutschland“ heißt es: „Bibliotheken … sind als Orte des freien Zugangs zu Wissen, Lernen und Forschen unersetzliche Bildungseinrichtungen. … Bibliotheken können einen großen Beitrag zur kulturellen Integration leisten.“ Ich bin überzeugt, dass in unserem Land der „Dichter und Denker“ diese Sätze auch die Bedeutung der Bibliotheken in Schleswig-Holstein treffend umreißen.
Wir befinden uns allerdings heute in der Situation, dass wir uns Gedanken darüber machen müssen, wie unsere Bibliotheken in der Zukunft die ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen können. Auf Grund der finanziellen Probleme des Landes und der Kommunen werden die erforderlichen Zuwendungen eingefroren oder gar gekürzt. Ich habe auch in meinem Heimatkreis erleben müssen, dass die freiwilligen Zuschüsse für die öffentlichen Bibliotheken verringert wurden. Mittlerweile haben wir die ersten Bibliotheksschließungen zu verzeichnen.
Die schon erwähnte Enquete-Kommission empfiehlt den Ländern u. a., Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden. Die Länder Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben bereits gesetzliche Regelungen getroffen.
Dieses Ziel strebt auch der vorliegende Gesetzentwurf des SSW in umfassender Form an. Der zuständige Ausschuss hat sich mit dem Gesetz befasst und eine umfassende Anhörung durchgeführt. Festzustellen ist, dass über Regelungsumfang z. B. Beschränkung auf öffentliche Bibliotheken, rechtliche und finanzielle Auswirkungen kein Konsens erreicht werden konnte, obwohl der Änderungsantrag des SSW (Umdruck 17/3974) einen Teil der Kritikpunkte beseitigen konnte. Die CDU-Fraktion wird daher der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses folgen und diesen Gesetzentwurf auch in geänderter Form ablehnen.
Lassen Sie mich ein paar Punkte erwähnen, die nach wie vor wesentlich zu unserer Ablehnung geführt haben: Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Landesverbände sieht für alle Kreise neue Pflichtaufgaben, die bei einer Vielzahl von öffentlichen Bibliotheken zu allgemeinen Mehrkosten führen. Für den Bereich der wissenschaftlichen Bibliotheken werden Mehrkosten für Personal und durch Investitionen erwartet. Mehrkosten entstehen durch den Förderanspruch von nichtstaatlichen Bibliotheken gegenüber Land, Kreisen und Kommunen. Zusätzlicher Aufwand ergibt sich aus der Erfüllung von umfangreichen Berichts- und Evaluationspflichten.
Ich möchte auch hier noch einmal betonen, dass ich Befürworter einer gesetzlichen Regelung für die öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein bin. Daher bedauere ich sehr, dass wir in dieser verkürzten Legislaturperiode zu keinem Ergebnis gekommen sind.
Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass es dem neuen Landtag gelingen möge, Regelungen für die zu erwartenden Probleme unserer Bibliotheken zu finden. Ich glaube, dass wir durch unsere Beratungen zumindest eine Basis legen konnten, auf der weiter gearbeitet werden kann.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel