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zu TOP 6 + 7: Ein rot/grüner Fehler wird korrigiert
Es gilt das gesprochene Wort
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Seit Beginn der 17. Wahlperiode befasst sich die CDU-Fraktion mit einer Möglichkeit, wie das Pumpspeicherkraftwerk in Geesthacht wieder - wirtschaftlich sinnvoll - sauberen Strom produzieren kann. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU- und FDP-Fraktionen wird ein handwerklicher Fehler aus dem Jahr 2000 der damaligen rot-grünen Landesregierung bei der Einführung der OWAG endlich korrigiert. Denn obwohl diese Rot-Grüne Landesregierung die Einführung des OWAG als „ökologische Abgabe“ gesehen haben wollte, war diese Abgabe seinerzeit ausschließlich haushalterisch begründet. Dass durch diese Maßnahme eine nachhaltige Verbesserung des Haushaltes erreicht wurde, kann man heute als gescheitert betrachten.
Doch genug der Vergangenheitsbewältigung, unser Blick sollte nach vorne gehen.
Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition vereint dagegen heute Ökologie, Ökonomie und Haushaltskonsolidierung gleichermaßen. Ökologie, weil nun ab 1. Oktober ein bereits vorhandener Stromspeicher wieder genutzt und vernünftig verwendet werden kann. Ökonomie, weil wir durch die Reduzierung der Abgabe einen wirtschaftlichen Betrieb für den Betreiber ermöglichen. Das gilt auch für andere künftige Projekte. Haushaltskonsolidierung, weil durch die Wiederinbetriebnahme der Anlage und entsprechende Mehrleistung der aktuelle Einnahmeverlust ausgeglichen wird und somit neutral wirkt.
Wir schreiben mit dem Gesetzentwurf aber auch fest, dass die bestehende Anlage in Geesthacht innerhalb von fünf Jahren Maßnahmen nach dem Stand der Technik ergreifen muss, damit sich der ökologische Schaden auf die Tier- und Pflanzenwelt in Grenzen hält. Dieser wichtige Punkt fehlt beispielsweise im Gesetzentwurf der Grünen.
Wo ich grade bei den Grünen bin. Mir wurde ja von Herrn Habeck persönlich vorgeworfen, dass es „unverschämt“ sei, von einem Fehler der damaligen rot-grünen Landesregierung zu sprechen und dass Sie sich von unserem Gesetzentwurf „diffamiert“ sehen würden.
Wenn wir den verbalen Pulverdampf einmal abziehen lassen, sieht die Situation doch gar nicht so kompliziert aus, denn inzwischen müsste auch der Letzte eingesehen haben, dass die Einführung des OWAG mit den höheren damaligen Entnahmesätzen für jede Art der Wasserentnahme – also auch beim Pumpspeicherwerk Geesthacht – ein Fehler gewesen ist, der nun korrigiert werden soll und muss. Im Ziel sind wir uns also einig und das finde ich weder unverschämt noch diffamierend. Daher bedanke ich mich auch bei den anderen Fraktionen, dass wir die Gesetzesänderung in dieser Woche unter Dach und Fach bringen können, damit keine weitere Zeit verstreicht, um die Kapazität des Pumspeicherkraftwerkes Geesthacht zur Speicherung von Windenergie sowie zum Spannungsausgleich im Netz zu nutzen. Was aber bei der Diskussion im Umwelt- und Agrarausschuss leider deutlich geworden ist, dass es inhaltlich kaum Differenzen gibt, dennoch von einigen in diesem Hause Rituale gepflegt werden sollen und es durch Verfahrensfragen zu Verzögerungen kommen würde. Das ist mit uns nicht zu machen.
Zum Abschluss noch ein Blick in die Zukunft. Bereits bei der Planung dieser Anlage in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde die Anlage auf die doppelte Kapazität ausgerichtet. Dieses ist auch baulich erkennbar. Diejenigen, die sich die Anlage vor Ort angesehen haben, konnten sich davon überzeugen. Daher würde ich mich freuen, wenn nach dem ersten Schritt der vollständigen Wiederinbetriebnahme ab 01. Oktober schnell die Planungen für die Verdoppelung der Kapazität in Angriff genommen werden.
Mit der heutigen Beschlussfassung zum OWAG gehen wir energiepolitisch einen weiteren Weg in die richtige Richtung, auf dem wir die Potentiale von Pumpspeicherkraftwerken als Speicher in Verbindung mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien für eine zuverlässige Regelleistung ökologisch und ökonomisch nutzen können werden.
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Max Schmachtenberg
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