| Nr. 063/07
zu TOP 5: Wir brauchen ein stärkeres Miteinander Aller im Naturschutz
Der Schutz der Umwelt und unserer natürlichen Lebensgrundlagen hat in unserer Gesellschaft und für unser Land eine in vielfältiger Hinsicht steigende Bedeutung.
Nicht nur in der öffentlichen Diskussion und in der Gewichtung von Themen durch den Bürger, sondern die steigende Bedeutung leitet sich ganz real und praktisch aus unserer Lebensweise und ihren Auswirkungen auf die Umwelt ab. Dem hat die Politik weiter und verstärkt Rechnung zu tragen.
Wir können feststellen, dass es beträchtliche Erfolge auf vielen Gebieten – vom Artenschutz bis zur Umweltbildung - gibt. Wir haben aber auch festzustellen, dass sie nicht ausreichen. Und wir haben festzustellen, dass der Weg, den wir bislang zum Schutz von Umwelt und Natur verfolgt haben schon gar nicht taugt, um als Lösungsmuster für Schwellen- und Entwicklungsländer zu dienen.
Eine grundlegende methodische Modernisierung des Umweltschutzes ist daher geboten. Eine solche Analyse darf für uns nicht ohne Rückwirkungen auf landespolitische Entscheidungen bleiben, denn:
Für das Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holsteins gilt ganz Ähnliches:
Wer das Erreichte bewahren und in Zukunft nachhaltig den Schutz der Natur sicherstellen will, muss auf gesellschaftliche, finanzielle und wirtschaftliche Veränderungen der Rahmenlage reagieren.
Die Große Koalition ist sich einig in der hohen Bedeutung des Naturschutzes für Schleswig-Holstein und in dem Ziel, ihn auf hohem Niveau weiter voranzutreiben. Über den Weg zu diesem Ziel haben wir intensiv diskutiert und ein Ergebnis erzielt, das für beide Partner zu vertreten ist und sich insgesamt sehen lassen kann.
Im Koalitionsvertrag haben sich die beiden Partner darauf verständigt, das Landesnaturschutzgesetz unter den Gesichtspunkten der Deregulierung und Entbürokratisierung zu überarbeiten.
Ich sage:
Wenn wir uns einig sind darin, mit weniger Regulierung arbeiten zu wollen und wir uns einig sind darin, in der Sache noch mehr erreichen zu wollen, dann müssen wir ein Klima für ein stärkeres Miteinander Aller für den Naturschutz schaffen. Ansätze genau dieses Ziel zu erreichen finden sich an vielen Stellen des neuen Gesetzes.
Ich möchte im Namen der CDU-Fraktion einen ganz herzlichen Dank aussprechen an Minister Christian von Boetticher und die Mitarbeiter seines Hauses, die einen guten Entwurf erarbeitet und die Beratung des Entwurfes kompetent begleitet haben.
Die Änderungsanträge zum Entwurf der Landesregierung, die CDU und SPD in den Ausschuss für Umwelt und Agrar eingebracht haben, basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der Anhörung des Landtages, die eine Reihe wertvoller Anregungen ergeben hat.
Ich möchte die Opposition an dieser Stelle nochmals um Verständnis bitten, dass die Änderungsanträge erst spät zugeleitet werden konnten, da sie – wenn auch in der Sache für keine Fraktion neu – doch einigen Diskussionsbedarf innerhalb der Großen Koalition bargen.
Und ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den Vertretern der SPD im Koalitionsausschuss bedanken, insbesondere bei den Kollegen Weber und Stegner, die dazu beigetragen haben, dass wir wichtige Vereinbarungen, wie bei der Formulierung des Paragraphen 1 treffen konnten.
Denn gerade die Formulierung „Der Schutz der Natur und Landschaft auf privaten Flächen berücksichtigt den besonderen Wert privaten Eigentums und der sich daraus ergebenden Verantwortung für die Erreichung der Ziele des Landesnaturschutzgesetzes“ stellt ein wichtiges Signal dar, um noch mehr Menschen zu aktivem Mitmachen im Sinne der Natur zu motivieren.
Wir wollen deutlich machen, dass wir dem Einzelnen mit seiner Handlungsfreiheit und seinem Verantwortungsbewusstsein zutrauen, sich für den Schutz der Natur einzusetzen. Deshalb setzen wir auf Zusammenarbeit und Partnerschaft und deshalb ist auch die Prüfpflicht für Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes richtig.
Und deshalb erkennen wir ausdrücklich die Rechte der Nutzungsberechtigten und Eigentümer beim Erlass von Schutzverordnungen, beim Sperren von Wegen oder beim Sammeln von Gütern in der Natur an.
Wir erkennen ebenso den Beitrag der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zur Erfüllung der Ziele des Naturschutzes ausdrücklich an und stellen sicher, dass diese Ziele auch auf Flächen der öffentlichen Hand weiterhin besonders berücksichtigt werden.
Wir machen Ernst mit der Deregulierung!
Das wird nicht nur dadurch deutlich, dass das neue Landesnaturschutzgesetz insgesamt schlanker geworden ist – das wird auch gerade im Bereich der Planung deutlich:
Wir können künftig auf die Landschaftsrahmenplanung und die Grünordnungspläne verzichten und damit Kosten und Verwaltungsaufwand reduzieren, während die für die Natur maßgeblichen Inhalte über das künftig detailiertere Landschaftsrahmenprogramm und die Bauleitplanung vorgegeben werden. Wir orientieren uns an der Praxistauglichkeit eines Gesetzes: Und deshalb machen wir es möglich, dass Ersatzzahlungen künftig auch für Pflegemaßnahmen eingesetzt werden können. Und deshalb stärken wir das Ökokonto und schaffen einen Anspruch auf Anrechnung zur Kompensation geeigneter Flächen und Maßnahmen und fördern damit die Handelbarkeit dieser Rechte.
Das nützt der Natur, das nützt Landwirten und Grundbesitzern, die etwas für die Natur tun wollen und das nützt Investoren, die eine Kompensation für Eingriffe schaffen müssen. Wir ergänzen dieses Instrument durch eine praktikable Übergangsregelung. Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz sichern wir den Biotopverbund, präzisieren und erweitern die Liste der landesspezifischen Biotope und reduzieren den Verwaltungsaufwand für deren Kartierung.
Wir führen die schnelle Erfüllung unserer Verpflichtungen zum Schutz von NATURA-2000-Gebieten in das Landesnaturschutzgesetz ein und schaffen damit Rechtssicherheit, Planungssicherheit und stärken den Vertragsnaturschutz.
Wir haben gerne die Anregungen aus der Anhörung aufgegriffen und eine ausdrückliche und erweiterte Formulierung zum Schutz unserer Großvögel, z.B. des Seeadlers, in das Gesetz aufgenommen. Und wir haben endlich eine tragfähige Lösung für die Stege in Schleswig-Holstein gefunden, die wir, sofern sie vor dem November 1982 errichtet wurden, künftig als genehmigt betrachten. Das ist auch nur gerecht, da es vor diesem Zeitpunkt kein Verbot zum Errichten von Stegen gab.
Auf zahlreiche weitere Verbesserungen, die das neue Landesnaturschutzgesetz ermöglicht, ist der Minister bereits eingegangen und ich brauche es nicht zu wiederholen.
Mit dem Landschaftspflegegesetz von 1973 hat die damalige Landesregierung unter Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg die erste umfassende Naturschutzregelung eines Bundeslandes erlassen.
Es steht Schleswig-Holstein auch weiterhin gut an, dem Schutz seiner Natur und Landschaft um ihres ökologischen Wertes Willen aber auch um ihrer vielfältigen Bedeutung für ein gesundes und zufriedenes Leben und Arbeiten in Schleswig-Holstein größte Bedeutung beizumessen. Wir tun das mit einem modernen Landesnaturschutzgesetz, das unseren Weg: „Weg von einem Naturschutz des erhobenen Zeigefingers hin zu einem gemeinsamen Eintreten aller für die Natur“ konsequent fortsetzt.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel