| Nr. 611/13
zu TOP 54: Der Bericht der Landesregierung legt die negativen Folgen der rot/grün/blauen Politik für die Sparkassen offen
Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn
Der Berichtsantrag zu den Herausforderungen der Sparkassen war mit der Fragestellung versehen „mit welchen konkreten Maßnahmen und in welcher jeweiligen Höhe die Landesregierung plant, die sich abzeichnende Eigenkapitallücke bei den schleswig-holsteinischen Sparkassen zu schließen.“
Die Antwort auf diese Frage findet sich auch tatsächlich im vorgelegten Bericht und lautet: „Die Landesregierung sieht es nicht als Aufgabe des Landes an, sich an Sparkassen zu beteiligen oder ihnen in anderer Form Kapital zuzuführen.“
Mit anderen Worten: Eine direkte Hilfe des Landes bei der Lösung von Eigenkapitalproblemen der schleswig-holsteinischen Sparkassen wird es nicht geben. Das Land beschränkt sich darauf die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften der Sparkassen zu setzen. Im Folgenden erfahren wir dann eine ganze Menge darüber, worin die unter dem Stichwort Basel-III bekannten erhöhten Eigenkapitalanforderungen für Banken bestehen und zu welchen Zeitpunkten sie in Kraft treten. Anschließend geht der Bericht darauf ein, welche Maßnahmen im Bereich der Sparkassen bisher selbst ergriffen worden sind.
In diesem Kapitel erfahren wir immerhin, dass das einzige Kapital, das den schleswig-holsteinischen Sparkassen in jüngster Zeit neu zugeflossen ist, aus der Kapitalerhöhung der Sparkasse Mittelholstein resultiert. Die Netto-Kapitalerhöhung betrug 30 Mio. Euro und der Haupt-Kapitalgeber war die Hamburger Sparkasse! Also genau der Kapitalgeber, den die Landtagsmehrheit in ihrer Weisheit von der zukünftigen Kapitalisierung unserer Sparkassen ausgeschlossen hat, hat für die einzige echte Kapitalzufuhr bei einer schleswig-holsteinischen Sparkasse gesorgt!
Das sollte den Kolleginnen und Kollegen von SPD, Grünen und SSW zu denken geben.
Im Weiteren verweist der Bericht auf den in Beratung befindlichen Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes. Bekanntlich soll als Alibi-Ersatz für die gestrichene Hamburger Sparkasse ja eine Beteiligungsmöglichkeit für alle schleswig-holsteinischen Kommunen eingeführt werden – so als ob diese über prall gefüllte Rücklagen und gewaltige Haushaltsüberschüsse verfügen würden, die sie lieber heute als morgen in eine Sparkassen-Beteiligung investieren würden. Und dann das Fazit des Bericht: „Den wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Kapitalanforderungen liefert dabei im Ergebnis die Thesaurierung der Gewinne.“
Nachdem ich Ihnen nahezu vollumfänglich den Inhalt des vorgelegten Berichts vorgetragen habe, ist das die Quintessenz. Die Sparkassen müssen sich am eigenen Zopf aus dem Sumpf ziehen, indem sie einfach genügend Gewinne erwirtschaften, diese einbehalten und damit ihr Kapital auf die vorgegebenen Quoten aufstocken. Was bedeutet aber dieses Ergebnis des Berichts für die Sparkassen?
Bei gleich bleibendem Geschäftsumfang führt eine Gewinnthesaurierung in der Tat zu einem allmählichen Anstieg der Kernkapitalquoten.
Aber wohlgemerkt nur, wenn das Volumen der risikogewichteten Aktiva unverändert bleibt. Anders ausgedrückt: Die Sparkassen dürfen dann nur so viele neue Kredite vergeben wie gleichzeitig zurückgezahlt werden. Eine Ausweitung des Kreditvolumens kann und darf es damit zukünftig nicht mehr geben. Während die einbehaltenen Gewinne bislang dazu gedient haben, genau für ein solches Wachstum das erforderliche Eigenkapital aufzubringen, werden die einbehaltenen Gewinne jetzt dafür benötigt, die vorhandene Eigenkapitallücke bei unverändertem Geschäftsumfang zu schließen.
Was diese fehlende Möglichkeit zur Ausweitung des Kreditvergabe für die Finanzierung von Handwerk und Mittelstand in Schleswig-Holstein bedeutet und welche Konsequenzen sich daraus für die Stellung unserer Sparkassen im Wettebewerb der Banken ergeben, das kann sich glaube ich jeder selbst ausmahlen.
Zum Abschluss noch eine Zahl: Der letzten Seite des Berichts ist zu entnehmen, dass das Eigenkapital der Sparkasse Südholstein u.a. auf einer stillen Einlage in Höhe von 60 Mio. Euro beruht. Jetzt lassen Sie uns noch einmal gemeinsam nachdenken: Von wem wurde diese stille Einlage noch einmal geleistet? Richtig von der Hamburger Sparkasse. Wenn also die Haspa, nachdem die Regierungsfraktionen sie schon aus dem Sparkassengesetz gestrichen haben, jetzt konsequenterweise dieses Kapital bei Fälligkeit zurückfordert, dann können sich die übrigen schleswig-holsteinischen Sparkassen schon einmal auf die nächste Nachstützung bei der Sparkasse Südholstein freuen, um auch diese fehlenden 60 Mio. Euro auszugleichen.
Ich danke der Landesregierung dafür, dass sie uns mit dem vorgelegten Bericht diese Konsequenzen der rot-grün-blauen Regierungspolitik so deutlich vor Augen geführt hat.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel