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zu TOP 52: Gedenkstättenarbeit auf gutem Wege

Es gilt das gesprochene Wort
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Das heutige Thema verbindet uns direkt mit der jüngsten Vergangenheit unseres Landes, einem düsteren Kapitel unserer Geschichte – Unterdrückung, Verfolgung, Krieg und Vernichtung. Aber es folgte auch unmittelbar darauf die Geburtsstunde unserer freiheitlichen Demokratie, in der wir heute leben. Wir, die Generationen, die diese dunkle Zeit nicht miterlebt haben, haben die Pflicht, die Erinnerung wach zu halten und jeglichen rassistischen oder antisemitischen Aktivitäten schon in ihren Ansätzen entschlossen entgegen zu treten.

Einen bedeutenden Baustein kann uns dazu die Gedenkstättenarbeit in unserem Lande liefern. Der vorliegende Bericht gibt uns einen umfangreichen Überblick. Er führt uns die aktuelle Situation deutlich vor Augen.

Von den zahlreichen Orten der Erinnerung an die Zeit des Nationalsozialismus konzentriert sich der Bericht auf die KZ-Gedenkstätten in Ahrensbök, Husum-Schwesig, Kaltenkirchen und Ladelund. Aber auch Gudendorf, der Flandernbunker, das Marineehrenmal in Laboe, das seit den 1950er Jahren allen auf See gebliebenen Seeleuten gewidmet ist, oder das Jüdische Museum in Rendsburg sollen nicht unerwähnt bleiben. Die KZ-Gedenkstätten befinden sich in unterschiedlicher Trägerschaft und werden vom Land und von der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten gefördert. Daneben finanzieren sie sich durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und teilweise Eintrittsgelder. Sie haben eines gemeinsam, sie werden in großem Umfang von ehrenamtlichem Engagement getragen. An dieser Stelle gilt es, allen Beteiligten einen Dank für ihre Arbeit und ihre Initiative auszusprechen, ohne die der heute erreichte Zustand nicht zu erhalten wäre.

Die Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten leistet seit ihrer Gründung im Jahre 2002 einen unverzichtbaren finanziellen Beitrag sowohl durch institutionelle Förderung als auch die Förderung von Einzelprojekten. So werden z.B. die Gedenkstätten in Kaltenkirchen mit 10.000 € und in Ladelund mit 30.000 € jährlich gefördert. Darüber hinaus trägt die Stiftung dazu bei, ein gemeinsames Bewusstsein der Gedenkstätten für eine landesweit vernetzte Arbeit zu entwickeln, letztendlich auch die Voraussetzung für die Einwerbung von überregionalen Fördermitteln. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass es gelungen ist, die Landesmittel im Doppelhaushalt 2011/2012 ungekürzt zu belassen.

Die Bürgerstiftung fördert gemäß ihrer Satzung generell bestehende oder noch zu gründende Einrichtungen des Gedenkens an den nationalsozialistischen Terror. Sie unterstützt Projekte, die der Aufklärung und Forschung über Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates dienen und eine darauf bezogene Vermittlungsarbeit leisten mit einem besonderen Fokus auf die jüngere Generation. Die gegenwärtige Situation ist geprägt von der Konsolidierung der Gedenkstättenarbeit in Schleswig-Holstein. Der Vorstand der Bürgerstiftung hat angekündigt, der Landesregierung und dem Landtag zur Jahreswende 2011/2012 sein Konzept für die mittelfristigen Planungen einer Gedenkstättenkonzeption für Schleswig-Holstein vorzustellen.

Wir sollten aber auch bedenken, dass unsere Gedenkstätten in unserer Medien- und Kommunikationsgesellschaft einer Vielzahl von Konkurrenten gegenüberstehen. Es wird also darauf ankommen, die zeitgeschichtliche Vermittlungsarbeit weiter zu entwickeln, um sie für alle Altersstufen attraktiv zu halten. Nur so kann der Anspruch einer damit einhergehenden politischen Bildung erfüllt werden.

Um dieses Ziel zu erreichen sind professionelle und wissenschaftlich gestützte Vorbereitungen erforderlich. Es ist aber zu befürchten, dass die Erträge aus dem bisherigen Stiftungskapital und die ergänzenden Landeszuschüsse dafür nicht ausreichen werden. Eckpunkte hierfür erwarte ich von der avisierten Konzeption des Vorstandes der Bürgerstiftung.

Eine weitere Herausforderung der Zukunft wird die Koordination aller Gedenkstättenarbeit in Schleswig-Holstein sein. Dazu gehören die Abstimmung mit Einrichtungen wie dem Flandernbunker in Kiel oder dem Marineehrenmal Laboe, aber auch eine mögliche Erweiterung des Informationsangebotes mit Blick auf das Jüdische Museum in Rendsburg. Auch die Neulandhalle in Kronprinzenkoog als bauliche Hinterlassenschaft des Nationalsozialismus bietet sich als Ergänzung an. Erfreulich ist, dass die Landesregierung den Vorschlag, das Gebäude zu einem Ort der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus zu entwickeln, unterstützen will.

Wir sollten uneingeschränkt die Bürgerstiftung in ihrem Bestreben unterstützen, Toleranz und gegenseitige Achtung unter den Menschen zu fördern sowie Verständnis und persönlichen Einsatz für den freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat zu stärken.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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