Katja Rathje-Hoffmann

Katja Rathje-Hoffmann
Ausschussvorsitzende Soziales, KiTa, Frauen und Gleichstellung

| Nr. 207/12

zu TOP 50: Wir wollen und stehen für echte Wahlfreiheit bei den Eltern

Es gilt das gesprochene Wort
Sperrfrist Redebeginn

Da ist sie nun - die wiederholte Debatte - zu der von der Opposition angekündigten Kampagne, gegen das Betreuungsgeld.

In der KN vom letzten Montag war in der Überschrift zu lesen:
„SPD bläst zum Angriff auf das Betreuungsgeld“.

Ich habe manchmal das Gefühl, dass sie einfach nicht begreifen, was die jungen Eltern eigentlich wirklich wollen. Wenn Paare Eltern werden, wollen sie sich in den allermeisten Fällen auch um ihr Kind kümmern. Im ersten Lebensjahr bleibt fast immer ein Elternteil zu Hause, um für den jüngsten Nachwuchs zu sorgen - und auch immer mehr Väter entscheiden sich zunehmend häufiger, zumindest die zwei Vätermonate in Anspruch zunehmen. Diese Entwicklung scheint auch bei der Opposition weitestgehend unstrittig zu sein.

Doch dann trennen sich die gemeinsamen Auffassungen. Nach ihrem Weltbild gibt es danach scheinbar ausschließlich nur eine richtige Entscheidung für die jungen Eltern:
- Kind in die Krippe und auf zur Arbeit!

Dabei wird von ihnen völlig ausgeblendet, dass immerhin weit mehr als die Hälfte aller Eltern, oft sind es ja die Frauen, nicht unbedingt das vordringliche Ziel haben, während der ersten drei Jahre nicht bei ihrem Kind zu bleiben.

Wir maßen uns nicht an, das Erziehungsmodell, das die meisten Eltern für sich wählen, zu verunglimpfen oder zu verurteilen. Sie behaupten, dass diese Kinder zu Hause von Bildung ferngehalten werden, meine Damen und Herren, das ist ein Affront gegen die Eltern.

Wir wehren uns gegen ihren Begriff der Fernhalteprämie.

Sie behaupten damit, dass Eltern zuhause nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu erziehen. Sie stellen alle diese Eltern unter Generalverdacht.

Wir wissen und erkennen an, dass Lebensentwürfe durchaus unterschiedlich sein können und auch sein sollen. Wir sprechen uns weder ausschließlich für die Betreuung der Jüngsten zu Hause aus, noch für die Betreuung der Kleinen in der Krippe oder bei der Tagesmutter.

Wir wollen und stehen für die echte Wahlfreiheit bei den Eltern. Wir sind für die freie Wahl und wir sind dafür, wenn sich der Vater oder die Mutter entscheiden, in den ersten drei Lebensjahren daheim zu bleiben, dass sie dafür auch eine Leistung und somit eine Anerkennung vom Staat erhalten.

Und diese Leistung sollen diejenigen erhalten, die sich für diesen Weg mit ihren Kindern entscheiden. Das betrifft meistens die Mütter, manchmal die Väter und es können auch die Großeltern sein, die sich um die Enkel kümmern. Ja, - auch diese Variante kommt für uns in Frage. Wir erkennen diese Erziehungsleistung an.

Manchmal haben die Eltern auch keine andere Wahl. Jeder von uns kennt junge Familien, bei denen ein Kind krank ist, das Kind einen erhöhten Frühförderbedarf hat, einen erhöhten Betreuungsbedarf, oder behindert oder von Behinderung bedroht ist, oder ganz simpel Geschwister rasch nacheinander geboren werden.

In all diesen Fällen kann es sinnvoll sein, dass die Möglichkeit besteht, bis zum 3. Lebensjahr die Kinder selbst zu betreuen und zu erziehen. Und deshalb sagen wir ja zum Betreuungsgeld, - jedoch – und das sagen wir offen und ehrlich, möchten wir nicht, dass das zu erwartende Betreuungsgeld in bar an die Erziehenden ausgezahlt wird.

Hier kommt es unserer Meinung nach auf die konkrete Ausgestaltung dieser weiteren staatlichen Leistung an. Auch wir möchten verhindern, dass es zu möglichen Fehlanreizen kommt. Auch das gehört für uns zur Wahrheit dazu. Es wäre ein falsches Signal, wenn Eltern des Geldes wegen zu Hause blieben.

Wir setzten uns dafür ein, dass dieses Betreuungsgeld ausschließlich für die Alterssicherung, also wahlweise für die gesetzliche Rentenversicherung oder für eine private Alterssicherung verwendet werden darf. Denn hiermit wird ein Grundstock für eine zusätzliche Altersversorgung gebildet oder zusätzliche Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet. Und dieses wiederum ist ein weiterer Baustein zur Vorbeugung der drohenden Altersarmut, von der gerade Frauen häufiger betroffen sind.

Das meine Damen und Herren nennen wir echte Wahlfreiheit.

Dafür machen wir uns gemeinsam im Bund stark und werben für unsere Variante zum Betreuungsgeld.

Wir alle wissen, dass der Gesetzentwurf des Bundes noch nicht vorliegt und man in Berlin derzeit an der Ausgestaltung arbeitet. Dieser von uns vorgeschlagene Weg bietet aus unserer Sicht eine echte Wahlfreiheit und Sicherheit. Beide Wege der Betreuung sind richtig und beide Wege werden von uns unterstützt.

Besonders erwähnen möchte ich abschließend, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein es aller Voraussicht nach bis zum nächsten Jahr schaffen werden, die festgelegte Versorgungsquote von 35 Prozent für die Betreuung der unter Drei-Jährigen zu gewährleisten. Diese schwierige Aufgabe wurde gemeinsam von allen Beteiligten gestemmt. Vom Bund , vom Land und von den Kommunen.

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Pressesprecher
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon: 0431/988-1440

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