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zu TOP 5: Schuldenhilfe ja - aber nur mit klaren Bedingungen und Zielvorgaben
Wichtigste Voraussetzung für kommunale Gestaltungsmöglichkeiten ist finanzielle Handlungsfähigkeit.
Die Fehlbeträge unserer Kommunen in Schleswig-Holstein belaufen sich jedoch für 2009 auf insgesamt 734 Mio Euro.
Dies ist eine sehr hohe Summe – viel wichtiger ist jedoch, die Verteilung dieser Schulden zu betrachten!
Allein 430 Mio. Euro (ca. 60%) entfallen auf die vier kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster.
Den nächst höheren Anteil verzeichnen die Kreise mit 170 Mio. Euro.
Fünf von sechzehn Mittelstädten haben zusammen einen Fehlbetrag von ca. 30 Mio.
Bei den kreisangehörigen Gemeinden sind dagegen 103 von 1.096 Kommunen von Fehlbeträgen betroffen.
Die größten Schuldenprobleme konzentrieren sich in den vier kreisfreien Städten, in sieben von elf Kreisen, sowie sieben weiteren Kommunen.
Das heißt: 90 % (ca.650 Mio. Euro) dieser Fehlbeträge entfallen auf 18 Kommunen (von über 1.100 in S-H.)
Genau hier setzt der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung an –und dies wird eine große Anstrengung für das Land und die kommunale Familie.
- Das Land stellt eigene Mittel in Höhe von 15 Mio.Euro zur Verfügung
- Weitere 15 Mio. kommen aus dem kommunalen Anteil an der Grunderwerbsteuererhöhung.
- Weitere 15 Mio. Euro zu Lasten der Schlüsselzuweisungen.
Das sind mit den bisherigen bestehen Mitteln aus dem Bedarfsfond von 50 Mio. Euro, insgesamt 95 Mio. Euro.
5 Mio. Euro davon stehen für Defizite anderer kreisangehöriger Gemeinden als Sonderbedarfzuweisungen zur Verfügung.
Der größte Teil dieser Finanzierung wird durch die Kommunen selbst aufgebracht werden müssen. Das bedeutet, die gesamte kommunale Familie wird hier in einem solidarischen Kraftakt helfen.
Das verlangt großen Respekt – und dieser Respekt kann nur dadurch gezeigt werden, dass die Empfänger dieser Konsolidierungshilfe deutliche Anstrengungen unternehmen, ihre Defizite zu verringern.
Sich dazu dann auch vertraglich dazu zu verpflichten, ist wirklich nicht zuviel verlangt –sondern muss eine Bedingung für die Teilnahme an diesem Konsolidierungspaket sein.
Das Land hat dies im Übrigen gegenüber dem Bund auch getan!
Es kann nicht sein, dass Kommunen, die große Anstrengungen unternehmen, oder in den letzten Jahren unternommen haben, um Ihre Haushalte in Ordnung zu bringen auch in Zukunft die Lasten für die mittragen, die diese Anstrengung von vornherein ablehnen.
Wenn ich mir nun die Bemerkungen von Kiels Oberbürgermeister Herrn Albig anhöre, der schon jetzt pauschal Bedingungen für diese Mittelzuweisungen ablehnt und stattdessen einfach nur mehr Geld fordert, dann zeigt mir das sehr deutlich, dass die Schuldenhilfe unbedingt an vertragliche Bindungen und klare Eigenanstrengungen gebunden werden muss.
Auch die Einlassungen der Fraktion die Linken, die gar von Erpressung reden beweisen, dass auch sie von nachhaltiger Haushaltsführung keine Ahnung haben.
Es reicht eben nicht, so wie von Herrn Albig oder Herrn Schippels gefordert, einfach mehr Geld in das System zu schieben. Es müssen strukturelle Defizite abgebaut werden um dauerhaft Schulden zu verringern.
Mal ganz abgesehen davon, dass keiner von SPD oder Linken gesagt hat wo diese 120 Millionen eigentlich herkommen sollen.
Für unsere Fraktion kann es nur heißen:
Schuldenhilfe für diese Kommunen : ja
Aber nur mit klaren Bedingungen und Zielvorgaben.
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel