Wohlfahrtsgesetz | | Nr. 087/16
zu TOP 5: Es ist Zeit für eine gesetzliche Regelung der Freien Wohlfahrtspflege
Es gilt das gesprochene Wort
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Seit langem kennen wir alle einen großen Wunsch der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein: Ein eigenes Wohlfahrtsgesetz. In vielen Diskussionen und auch in vielen persönlichen Gespräche, die wir geführt haben, wurde immer sehr eindringlich von Vertreterinnen und Vertretern des DRK, des Paritätischen, der Caritas, des Diakonischen Werks, der AWO und der Jüdischen Gemeinschaft dieser Wunsch geäußert.
Vorausgegangen waren einige recht schmerzhafte Kürzungsrunden mit dem Ergebnis, dass das aktuelle jährliche Budget der LAG bei 2 Millionen Euro liegt. Deshalb ist der Wunsch nach einer Erhöhung und Stabilität der Förderung aus unserer Sicht auch verständlich.
Ich möchte gerne einige Fakten nennen:
2.000 Vereine, Verbände, Einrichtungen, Diensten und Werken der Gesundheitspflege, der Pflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der psychiatrischen Versorgung, der Sozial-, Familien- und Migrationsberatung sind in der LAG organisiert. Diese Vereine und Verbände beschäftigen ungefähr 83.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hauptamtlich. Hinzu kommen noch circa 100.000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, wobei die Flüchtlingshilfe noch nicht einmal einbezogen ist.
Die Aufgaben, die die Wohlfahrtsverbände bereits durch den bestehenden Vertrag erfüllen, sind:
- die Förderung von Selbsthilfegruppen im sozialen Bereich,
- die Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit im sozialen Bereich, sowie Projekte der freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der allgemeinen sozialen Dienstleistungen,
- Beratung und Organisation von Mitgliedsorganisationen,
- die Migrationsberatung und die Fort- und Weiterbildung der Mitgliedsorganisationen mit den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendpflege, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen.
Dies alles sind die originären Aufgaben der freien Wohlfahrtspflege zur Sicherstellung und Unterstützung der Teilhabe. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die Wohlfahrtsverbände im Rahmen des Subsidiaritätsprinzip hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Wollte der Staat nunmehr all diese Aufgaben übernehmen, bräuchten wir deutlich mehr Mittel. Und sind wir ehrlich: Ohne die ganzen ehrenamtlichen Mitarbeiter würde es gar nicht mehr funktionieren.
Die Arbeit der Wohlfahrtsverbände hat zum sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft beigetragen. In Anbetracht der aktuellen Herausforderungen ist diese Aufgabe für uns als Gesellschaft wichtiger denn je. Und das ist für uns einer der Gründe, einen Vorschlag über eine gesetzliche Regelung vorzulegen. Bislang wurden diese Aufgaben durch den sogenannten Sozialvertrag I für einen Zeitraum von 5 Jahren festgelegt.
Mit unserem Gesetzentwurf verfolgen wir das Ziel, die Verbände der LAG dauerhaft und verlässlich leistungsfähig zu erhalten, um auch in der Zukunft eine flächendeckende und wohnortnahe Daseinsvorsorge sicher zu stellen. Zur Stärkung der gemeinwohlorientierten Einrichtungen und zur guten und nachhaltigen Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben. Dieses Gesetz bietet Planungssicherheit - auch über 5 Jahre hinaus - und damit mehr als ein Sozialvertrag I.
Geplant ist, die Finanzhilfen von bisher 2 Millionen um 10 Prozent auf 2,2 Millionen Euro zu erhöhen. Hinzu kommt eine festgelegte Dynamisierung. Jährlich soll - analog zur jahresdurchschnittlichen Steigerung des Verbraucherpreisindexes geprüft werden, inwieweit für die Durchführung der von den Spitzenverbänden wahrzunehmenden Aufgaben eine Erhöhung der Finanzhilfe erforderlich ist.
Ebenfalls vorgesehen haben wir eine Vereinbarung zwischen dem zuständigen Ministerium und der LAG, in der die Eckpunkte der Förderung festgeschrieben werden. Eine Veröffentlichung dieser soll auch die Transparenz stärken.
Wir sind der Meinung, dass die Zeit für diese gesetzliche Regelung in Schleswig-Holstein gekommen ist und es die wertvolle und unverzichtbare Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege sichert.
Herzlichen Dank!
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Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel