| Nr. 068/08
zu TOP 5: Der Schutz der Öffentlichkeit muß im Vordergrund stehen
Sperrfrist: Redebeginn.
Es gilt das gesprochene Wort.
Wenn es um Maßregelvollzug geht, dann ist in der Regel die Gesellschaft nur dann daran interessiert, wenn die Medien über Ausbrüche oder über gutachterliche Prognosen berichten, die nicht zutreffend waren und bei denen es anschließend doch wieder zu Straftaten gekommen ist.
Der Maßregelvollzug ist eine verfassungsrechtlich sensible Angelegenheit. Auf der einen Seite geht es um den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor Straftaten und der Gewährleistung von deren Sicherheit. Auf der anderen Seite um die persönlichen Rechte der Patienten und insbesondere um deren Therapie und Wiedereingliederung in die Gesellschaft.
Bei aller Rücksicht auf die Rechte der untergebrachten Personen muss zunächst der Schutz der Öffentlichkeit im Vordergrund stehen.
Daher begrüßt die CDU-Fraktion insbesondere die rechtlichen Klarstellungen, die in der Gesetzesnovelle vorgenommen worden sind, wie beispielsweise im Bereich der Durchsuchungen. Selbstverständlich muss es möglich sein, bei einer möglichen Gefährdung der Ordnung in der Einrichtung oder aber auch der Öffentlichkeit nicht nur die Patienten selbst sondern auch die Sachen und die Unterbringungsräume der Patienten zu durchsuchen. Hier wird für die Einrichtungen Rechtssicherheit geschaffen und eine Rechtslücke geschlossen. Mit den Regelungen zu den Sicherheitskontrollen sind sowohl für das Personal als auch für die untergebrachten Menschen klare Maßstäbe geschaffen worden.
Ein weiterer Beitrag zur Sicherung sind die bereits laufenden und teilweise abgeschlossenen Erweiterungs- und Umbauarbeiten in den Kliniken in Schleswig und Neustadt, die sich auch positiv auf die Patienten und deren Unterbringungssituation auswirken werden. Ebenso wie die bereits erfolgte Aufstockung des Personals um 35 Stellen.
Maßregelvollzug ist ein tiefer Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Sowohl im Rahmen der Freiheitsentziehung als auch im Rahmen der medizinischen und therapeutischen Behandlung. Daher müssen neben den Sicherheitsaspekten eines solchen Gesetzes auch insbesondere die Rechte der untergebrachten Menschen geschützt werden.
Mit dem neuen Maßregelvollzugsgesetz werden diese Rechte geschützt und weiter gestärkt. Ziel des Maßregelvollzugs ist es, die Patienten durch ärztliche, psychotherapeutische und weitere therapeutische Maßnahmen zu behandeln und sie zu befähigen, ein in die Gemeinschaft eingegliedertes Leben zu führen.
Und gerade vor dem Hintergrund dieser Zielsetzung ist es von besonderer Bedeutung, dass die Gesetzesnovelle hier auch die Mitarbeit der untergebrachten Menschen im Vollzug einfordert.
Denn nur wer sich aktiv und auch aus eigenem Bestreben mit seiner Erkrankung und der damit verbundenen Lebenswirklichkeit auseinandersetzt, hat auch die reelle Chance, in der Gesellschaft wieder Fuß zu fassen.
Für uns gehört dazu auch der Kontakt zu Menschen außerhalb der Klinik. Der Besuch von Familienangehörigen oder Freunden kann in erheblichem Maß Ansporn leisten, um an der eigenen Person zu arbeiten und das Ziel der Entlassung zu erreichen, insbesondere dann, wenn man weiß, dass es Menschen gibt, die auf einen warten. Und daher haben wir uns analog zum Strafvollzugsgesetz auf eine verbriefte Mindestbesuchszeit festgelegt, die das sicherstellen soll.
Ein weiterer Punkt für die erfolgreiche Eingliederung in die Gesellschaft ist die Möglichkeit des Probewohnens zur Vorbereitung auf die Entlassung. Wir versprechen uns davon einen gleitenden und begleiteten Übergang von der Klinik in ein Leben ohne Straftaten.
Die Patienten werden auch durch die Neuregelungen zum persönlichen Besitz, zur Informationsfreiheit und zur Religionsausübung in ihren Rechten gestärkt.
Die CDU-Fraktion stellt für sich fest, dass mit dem vorliegenden Gesetz dem Anspruch der Gesellschaft auf Sicherheit vor Straftaten und den Rechten und Bedürfnissen von untergebrachten Menschen in angemessener Weise Rechnung getragen wird.
Sie haben Fragen zu diesem Artikel? Sprechen Sie uns an:
Max Schmachtenberg
Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel